Wenn man beim Autokauf vor Bezahlung den Fahrzeugbrief mitbekommt...
Ist das dann nicht das Synonym zu "bitte bezahl das Geld nicht"?
Welche rechtliche Gewalt hat denn der Händler jetzt noch, wenn ich schon Eigentümer bin?
6 Antworten
Da gibt es ja noch den Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt ("Bis zur vollständigen Bezahlung") ...
Auch muss im Streifall nicht der Verkäufer beweisen, dass er sein Geld nicht erhalten hat (Anmerkung zu den schlauen Kommentaren anderer GF-Teilnehmer), sondern der Käufer muss beweisen, dass er bezahlt hat ...
Die Aushändigung des Fahrzeugbriefs vor Bezahlung ist - bei Neuwagenkauf - eher selten, wogegen es beim Gebrauchtwagenhändler mit z.B. "Ich-hole-meine-Brüder-Hintergrund" schon eher mal vorkommen kann, da der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle (u.a. bei Halterwechsel) benötigt wird ...
Fahzeugbrief oder Fahrzeugschein? Also der große DIN-A-4 Zettel oder der Faltbare.
Solltest du den Großen haben bist du Quasi der Besitzer des Fahrzeuges und Könntest behaupten, dass dir der Wagen schon gehört.
Sowas macht man aber nicht. Und man sollte das auch nicht mit dem Falschen machen. : )
Besitzer des Fahrzeugs ist man genau dann, wenn man die Verfügungsgewalt über es hat. Dazu ist keinerlei Papier erforderlich. Eigentümer wird man durch Eigentumsübergang. Auch dazu ist keinerlei Papier erforderlich, aber in der Regel eine Bezahlung.
Behaupten kann man viel - im Falle des Falles zählt allerdings, was man auch belegen kann. Der Fahrzeugbrief taugt dabei nicht als Beleg, und das steht auch ausdrücklich auf dem Wisch drauf.
Ein Händler wird sicher mit einem Standardkaufvertrag handeln, in dem der Eigentumsvorbehalt enthalten ist - und wenn er dann noch die Gewalt über das Fahrzeug selbst hat, kann der Käufer damit auch nicht wegfahren.
Es ist nicht synonym zu einem Eigentumsübergang, sondern ein Entgegenkommen, um dem Käufer die Ummeldung zu erleichtern.
Je mehr Käufer das als Freibrief für Vertragsverletzungen sehen, desto weniger Händler werden zu diesem Entgegenkommen bereit sein - dann darf der Käufer eben öfter zum Zahlen und Abholen antanzen.
Kein Autohaus gibt den Fahrzeugbrief an Dich, wenn Du noch nicht bezahlt hast. Wenn das Auto finanziert wird, bekommst Du den Brief gar nicht, sondern die Bank.
Ausnahme: Jemand der dort angestellt ist war nicht bei der Sache und hat sich einen groben Fehler geleistet.
Was Du bekommst ist der Fahrzeugschein, den sollte der Fahrzeugführer (muss nicht der Eigentümer sein) bei sich haben.
Kann es sein dass Du Schein und Brief durcheinander bringst?
Nur weil du den Fahrzeugbrief besitzt, bedeutet das nicht, dass du Eigentümer bist. Das ist ein Trugschluss. Du bist weiterhin zur Zahlung verpflichtet, das kann der Händler auch zivilrechtlich durchsetzen. Dann steht dann irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür
Wie will der Verkäufer beweisen, dass er das Geld nicht bekommen hat.
Indem er den Käufer zur Vorlage der Quittung auffordert.
Son Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Dazu bedarf es keine Quittung. Und ich glaube auch nicht das der Käufer in der Beweislast ist, wenn er Karre, Fahrzeugbrief und Schlüssel hat.
Das wäre ja schön, würde ich als Händler/Privater nur noch behaupten aufgrund der Fehlenden Quittung gehöre das Fahrzeug noch mir...
Ich denke das sieht ganz schwarz aus Für den Verkäufer.
Stell dir mal folgendes vor:
Du gehst nach Penny und kaufst ein. Den Kassenbeleg wirfste weg. Zwei Stunden Später steht der Marktleiter vor deiner Tür. Er will seine Ware wieder haben. Quittung haste nicht mehr. Also biste zu herausgabe der Ware verpflichtet.
Was für ein schlechter Vergleich....
Zum Glück ist das nicht so einfach. Dann könnte man ja auch autos klauen und einfach behaupten, man hätte es mündlich gekauft...
Ja der Vergleich hinkt ein bisschen.
Wenn man ein Auto klaut, Liegt da in der Regel aber nicht der Fahrzeugbrief.
Der Fahrzeugbrief sollte Zuhause an einem Sicheren Ort aufbewahrt werden.
Fahrzeugbrief gleich jetzt Kommts BESITZURKUNDE
In der Frage ist nur die Rede davon, dass der Fahrzeugbrief ausgehändigt wurde, nicht, dass auch das Fahrzeugübergeben wurde.
Der Besitz des Fahrzeugbriefs ist nicht einmal ein Indiz für das Eigentum am zugehörigen Fahrzeugs.
Der Unterschied zum Penny-Marktleiter ist der, dass der Fahrzeughändler beweisen kann, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist.
Da Du offenbar von Deinem Glauben so nicht abzubringen bist:
Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 IV 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist.
Kammergericht (OLG) Berlin, Beschluss vom 12.04.2007 Geschäftszeichen: 12 U 51/07
Ich hab grade gegoogled und du hast auf jedenfall in dem Punkt recht, dass man als Briefbesitzer NICHT der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Sorry!
Die Besitzverhältnisse Regelt dann ein Kaufvertrag. Aber wenn keiner zustande kam und jemand, wenn auch unrechtmäßig im Besitz des Fahrzeugbriefes ist? Schwierig.
Ich habe die Frage so interpretiert, dass er Im besitz des Fahrzeuges und des Briefes ist. Und der Verkäufer quasi leichtgläubig auf sein Geld wartet.
Wär ich Verkäufer und hätte die Karre noch, würd ich selbige natürlich nicht Rausrücken, wenn jemand frech vor mir steht und behauptet: ,,Nänänänänä ich hab den Brief , du schuldest mir das Auto da....´´
Wie will der Verkäufer beweisen, dass er das Geld nicht bekommen hat.
Wozu sollte er das beweisen müssen? Im Gegenteil muss der Käufer beweisen, dass er der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Und das wird im Hinblick auf § 1006 BGB ohne Besitz der Fahrzeugschlüssel schwierig.
Wie will der Verkäufer beweisen, dass er das Geld nicht bekommen hat.
Der Käufer könnte behaupten, dass ein Kaufvertrag mündlich abgeschlossen wurde, das Geld bezahlt ist und er dann den Fahrzeugbrief erhalten hat.
Die feine englische ist das nicht und ich finds auch kagge....