Abschreibung PKW bei Kauf nach Leasingablauf
Vor 3 Jahren habe ich einen PKW über 48 Mo. geleast; der Restwert zum Ende der Leasinglaufzeit im nächsten Jahr wurde auf T€ 15 vereinbart. In der EÜR konnte ich die Sonderzahlung und die Leasingraten steuerlich absetzen, da das Auto dem Leasinggeber zugeordnet ist. Ich beabsichtige im nächsten Jahr das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zurück zu kaufen. Kann ich dieses Fahrzeug dann über die Nutzungsdauer von 6 Jahren dann nochmals abschreiben?
2 Antworten
Wieso least Du denn über 48 Monate, wenn Du das Fahrzeug hinterher übernimmst? Und noch dazu mit Sonderzahlung? Das ist doch nur für den Leasinggeber ein gutes Geschäft. Da wäre eine Finanzierung doch wesentlich günstiger gekommen.
Kann ich dieses Fahrzeug dann über die Nutzungsdauer von 6 Jahren dann nochmals abschreiben?
Bei einem Gebrauchtwagen, der ja dann schon 4 Jahre alt ist, musst Du die realistische verbleibende Nutzungsdauer selbst schätzen. Das kannst Du in gewissen Grenzen frei festlegen, nur realistisch muss es eben sein. Bei einem 4-jährigen KFZ würde man wohl von weiteren 2 - 4 Jahren ausgehen, je nach Art und Umfang der Nutzung. Über diesen Zeitraum ist dann auch die AfA zu verteilen.
Tolle, sehr hilfreiche Antwort! Vielen Dank!
Du schreibst es nicht nochmals ab, sondern erstmals. Wenn Du das Fahrzeug dann für . € kaufst, sind das dann die Anschaffungskosten, von denen Du abschreiben kannst.
Allerdings würde ich den PKW nicht über Jahre abschreiben sondern über die Restnutzungsdauer. Das ist abhängig von vom Kilometerstand des Fahrzeuges beim Kauf..
klasse Statement! Vielen Dank!