Dick gestrichelte Linie auf Autobahnrechtsabbiegerspur: Rechts überholen erlaubt?

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Meinst du eine normale ausfahrt oder direkt die Autobahnspur? Wenn du auf ne ausfahrt fährst, dann darfst du dort auch schneller fahren, es sei denn es ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen. Wenn die Fahrbahnbegrenzungslinien dick-gestrichelt sind, bedeutet das, das sich die Autobahn teilt, also bald eine große Ausfahrt kommt oder man auf eine Autobahnkreuzung kommt, also auf der Spur fährt man dann wo anders hin.

Interessierter7 
Beitragsersteller
 25.01.2012, 20:30

aber warum steht dann in §7 Absatz 3 daß es doch nicht erlaubt ist, nachdem es mir Absatz 1 erlaubt hat bei dick-gestrichelter Linie ? (ich meine eine normale Ausfahrt , allerdings mit dicken Strichel-Linien)Voll verwirrend.

JotEs  26.01.2012, 10:52
@Interessierter7

Eine normale Ausfahrt ist ein "Ausfädelungsstreifen". Auf einem solchen darf gemäß § 7a Abs. 3 StVO nur in besonderen Fällen vorsichtig an den Fahrzeugen auf den durchgehenden Fahrstreifen vorbei gefahren werden, nämlich dann, wenn der Verkehr dort stockt oder steht. Ist das nicht der Fall, dann darf man auf einem Ausfädelungsstreifen nicht schneller als auf den durchgehenden Fahrstreifen fahren, auch nicht bei einer breiten gestrichelten Linie.

Anders ist es bei "abgehenden Fahrstreifen". Diese findet man in der Regel an Autobahnkreuzen oder -dreiecken. Sie dienen dem Übergang von der bisher befahrenen Autobahn auf die andere Autobahn. Auf solchen "abgehenden Fahrstreifen darf man gemäß § 7a Abs. 1 StVO ab dem Beginn einer breiten gestrichelten Linie schneller fahren, als die Fahrzeuge auf den durchgehenden Fahrstreifen, weil man sich ab dieser Stelle verkehrsrechtlich bereits auf der neuen Autobahn befindet und somit nichts mehr mit der bisher befahrenen Autobahn zu tun hat.

JotEs  25.01.2012, 14:42

Wenn du auf ne ausfahrt fährst, dann darfst du dort auch schneller fahren,

Nein, grundsätzlich darf man das nicht. Ausnahme: Wenn der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn stockt ( siehe § 7a Abs. 3 StVO, einen Link dorthin findest du in meinem Beitrag).

Beschleunigungs und abbiegespuren gehören laut STVO nicht zu Fahrbahn. Deswegen darf man da schneller fahren also überholen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rechtsueberholen03.php

JotEs  25.01.2012, 14:40

Seitenstreifen gehören nicht zur Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 StVO)

Abgehende Fahrstreifen, sowie Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen sind jedoch keine Seitenstreifen. Sie gehören sehr wohl zur Fahrbahn.

KanDoo91  25.01.2012, 15:27
@JotEs

Dann klick auf den link und lese dir das durch was da steht.

'Sie sind nach herrschender Auffassung kein Bestandteil der Hauptfahrbahn der Autobahn, sondern selbständige Fahrbahnen (vgl. die Nachweise bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2004, Rdnr. 25a zu § 2 StVO und Rdnr. 20 zu § 5 StVO).

JotEs  25.01.2012, 15:47
@KanDoo91

Lies es selber, aber richtig! ... :-)

"Sie sind nach herrschender Auffassung kein Bestandteil der Hauptfahrbahn der Autobahn, ..."

Zur Fahrbahn gehören sie aber sehr wohl, denn andernfalls dürfte man sie gar nicht benutzen (siehe § 2 Abs 1 StVO: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen ...")

Du liegst richtig. Du darfst auf dieser Spur schneller fahrer als die LKWs auf der Geradeaus-Spur.

maikel196  30.03.2012, 01:00

nee darf er nicht

Es ist verboten rechts zu überholen .. ganz egal ob gestrichelte Linie oder nicht. In Deutschland wird links überholt und nirgenswo anders!

Die Antwort gibt wunderschön und recht leicht verständlich der § 7a der StvO. Hier in Link dorthin:

http://dejure.org/gesetze/StVO/7a.html