Polizei auf Einsatzfahrt überholen verboten?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Haben sie nicht versucht dich aufzuhalten oder hast du sie nicht behindert, kannst du ganz locker dran vorbei fliegen

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 20:01

Nein, die hatten das Blaulicht schon in der Ferne an, sicher nicht wegen mir. Die Bahn war frei bis auf sie und mich. Eine Behinderung kann ich mir nicht vorstellen

DerBayer80  26.09.2021, 20:02
@SonOfMyMum

Na also, kein Problem. Ich mach das in der Woche sicher 1x. Ich kann auch nichts dafür wenn die im Einsatz so langsam fahren. Du kannst auch einen Krankenwagen jederzeit überholen wenn er zu langsam fährt

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 20:08
@DerBayer80

Ja, dachte ich mir eig. auch. Aber habe hier ja schon gerade gehört, dass da unter Umständen eine MPU drohen kann.

Da die Beamten mit ungefähr 160-180 km/h fuhren, waren sie auf einer Normalen Einsatzfahrt-nix mit "Verkehr verlangsamen", das macht man aus 120 und dann runterbremsen, nicht aus 160.

Das Überholen generell ist nicht verboten-gerade auch die LKWs von der Feuerwehr sind nicht schneller wie 80-120, je nach Alter, ein Rettungswagen fährt gerade einmal 130-140, dann ist Ende.

Diese ermöglichen dir das Überholen auf der Autobahn auch oft, wenn es sinnvoll ist.

Ist es nun Sinnvoll, ein Einsatzfahrzeug zu überholen?

Nein, (so gut wie) niemals!

1: Wenn was passiert, bist du dran:

https://www.rettungsdienst.de/news/uberholen-von-rettungswagen-bei-blaulichtfahrt-nicht-erlaubt-24853

"Wer eine mit eingeschalteter Notfallsirene und Blaulicht fahrende Feuerwehr zu überholen versucht und dabei mit dem nach links ausscherenden Einsatzfahrzeug kollidiert, hat für den Schaden in voller Höhe selbst aufzukommen."

"Vor allem aber hat jeder Verkehrsteilnehmer einem sich mit Blaulicht und Martinshorn bewegenden Einsatzfahrzeug umgehend “frei Bahn” zu verschaffen – notfalls also anzuhalten und nicht noch mit einem riskanten Überholvorgang eine zusätzliche Gefahrenquelle zu schaffen."

2: Alle Notfallorganisationen haben eine Hilfsfrist. Diese ist, je nach Bundesland, leicht unterschiedlich, liegt aber, meine ich, immer zwischen 10 und 15 Minuten. Heißt: Die fahren maximal 15 Minuten vor die her, dann sind die Weg.

Das bedeutet in deinem Fall, dass du c.a. 20 Kilometer verloren hättest, wenn du hinter diesen geblieben wärst. Wenn du den Rest der Strecke auch mit 240 weiterfährst, wäre das also ein Verlust von 5 Minuten. Wenn sie denn wirklich 15 Minuten vor dir Herfahren (Was aber nie passieren wird).

3: Hat es vielleicht auch einen anderen Grund, warum die mit Blaulicht auf der Autobahn unterwegs sind-Stichwort Unfall. Da lohnt es sich wirklich, hinter denen zu bleiben, ein Stauende mit 250 kann echt Kniffelig werden-oder eine Ungesicherte Unfallstelle, Teile auf der Fahrbahn oder sowas. Wenn da dann mal was passiert, hast du nicht nur Geld verloren, sondern auch Zeit, im Zweifelfall deine Gesundheit und die von anderen.

Fazit:

Auch wenn nirgendwo geschrieben steht, dass es verboten ist, zu überholen, so ist es alles andere als Sinnvoll. Die Gefährdung für Einsatzkräfte, dich und andere ist oft viel zu groß, gerade aufgrund des letzten Punktes. Ist es das Wert? Wohl kaum.

Anders sieht es natürlich aus, wenn es sich um Fahrzeugkolonnen handelt oder tatsächlich die Feuerwehr, die sich mit 30km/h den Berg raufkämpft auf der LKW-Spur-aber auch dann gilt: Die nächsten Kilometer langsam und bedacht, mit massiv erhöhter Vorsicht fahren.

Ein Überholen ist aber dadurch nicht generell ausgeschlossen. Heißt: Man kann ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn überholen. Allerdings muss unbedingt sichergestellt werden, dass das Einsatzfahrzeug nicht in irgendeiner Weise behindert wird.27.09.2019

Bild zum Beitrag https://www.jumpradio.de › ver...

Verkehrsrecht: Hättest du hier
 - (Auto, Auto und Motorrad, Polizei)
SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 17:29

Ah danke, wenigstens einer, der nicht ahnungslos ist! Behindert habe ich definitiv niemanden, die Bahn war frei

In den Sinn gekommen, das die Beamten möglicherweise dabei waren den Verkehr zu verlangsamen, ist dir wahrscheinlich nicht?

Stingraylp  26.09.2021, 18:11

Nein das ist ihm wohl nicht in den Sinn gekommen, weil das bei freier Strecke wohl eher weniger so gemacht wird.

Stingraylp  26.09.2021, 18:20
@wyooo

Schonmal was davon gehört, dass sie sowas evtl. kenntlich machen, mit nem Signalschild oder so?! Jedenfalls nicht mit 180km/h auf der Linken Spur. https://youtu.be/ahrBOvz1jzA

Wer kommt denn bitte auf die Idee, dass die den Verkehr bei 180 km/h runterbremsen wollen???? Eher wahrscheinlich dass die schnell zum Einsatzort wollen. Von daher wäre das wohl Niemandem in den Sinn gekommen.

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 17:22

Das sieht doch komplett anders aus. Und ich bezweifle, dass sie dann nicht das überholen verboten Signal eingeschaltet hätten geschweige denn mich überhaupt hätten überholen lassen

ZuumZuum  26.09.2021, 17:24
@SonOfMyMum

Wie soll das denn bei 160 bis 180 aussehen? Schlangenlinien fahren und die Türen öffnen geht bei der Geschwindigkeit wohl kaum.
Und was heisst Einsatzfahrt? Da gibt es zwei verschiedene.

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 17:25
@ZuumZuum

Das hätte man definitiv auch bei der Geschwindigkeit signalisieren können mit Lichtsignal oder eben in die Mitte der beiden Spuren fahren können

ZuumZuum  26.09.2021, 17:27
@SonOfMyMum

Hätte ... könnte.....Hat man abe rnicht. Wer ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn überholt, nicht wissend warum damit gefahren wird, der sollte mal lieber an sich selber zweifeln, anstatt an die Beamten.

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 17:31
@ZuumZuum

Die Frage war ja auch, ob es in irgend einem Paragraphen dazu eine Regelung gibt, und nicht, wer hier an wem zweifelt

Dann wunder dich nicht wenn du demnächst Post bekommst weil du die Polizei im Einsatz behindert hast…

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 17:24

Wo soll ich sie dort behindert haben?

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 17:33
@Vampire321

Da geht es doch um einen komplett anderen Sachverhalt. Siehe die Antwort oben. Dort ist auch beschrieben, dass es erlaubt ist, solange keine Behinderung vorliegt

Vampire321  26.09.2021, 17:38
@SonOfMyMum

Da steht das du die nicht behindern darfst und im Falle eines Unfalles die Alleinschuld trägst

und ob die sich von dir in irgendeiner Art und Weise genötigt gefühlt haben, wirst du sehen wenn du Post bekomnst

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 17:39
@Vampire321

Wo soll denn eine Behinderung vorliegen, wenn sie ca. 80 km/h langsamer fahren als ich? Einen Krankenwagen, der mit 120 über die Autobahn fährt, überholen wohl auch die meisten

Vampire321  26.09.2021, 17:48
@SonOfMyMum

du weißt nicht warum die ‚nur‘ 180 gefahren sind… aber es ist müßig darüber zu rätseln was passieren wird

warte es ab, du wirst ja sehen ob du Post bekommst

EinTeilnehmer  26.09.2021, 18:09
@SonOfMyMum

Du hast sie an der Ausführung ihres Einsatzes insoweit gehindert, als sie deine fehlende Rücksicht ausgleichen mußten, indem sie (mit 160-180 km/h !!!) deinetwegen auf die rechte Spur wechseln mußten. Wäre ich Polizist, hätte ich dir meine "Kelle" hinterher geworfen ;)

EinTeilnehmer  26.09.2021, 18:10
@SonOfMyMum

oh :

Wo soll denn eine Behinderung vorliegen, wenn sie ca. 80 km/h langsamer fahren als ich?

... das klingt aber nach Nötigung. Mit 80 km/h ankommen, sodass sie nach rechts wechseln mußten. Oder übertreibst du jetzt ein wenig?

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 18:14
@EinTeilnehmer

Ich habe den nötigen Sicherheitsabstand nicht unterschritten

Stingraylp  26.09.2021, 18:16
@EinTeilnehmer

Oh man Leude... Seit ihr alle noch nie Autobahn gefahren oder was?? Natürlich kommt man mit +80 km/h an und bremst nicht voll ab, wenn die Autobahn frei ist und man signalisieren möchte, dass man vorbei will. Die Polizei hätte jederzeit frei machen können und das erwartet man in so einer Situation eher. Ob sie dann wirklich frei macht ist ne andere Sache, aber wenn wer überhohlen will ist das sein gutes Recht. Egal ob Streifenwagen oder nicht (solange sie nicht am Einsatz behindert werden).

Das ist völlig normal.

EinTeilnehmer  26.09.2021, 18:17
@SonOfMyMum

... wenn du mit 80km/h bei circa 240 km/h ankommst, sieht man dicch nicht einfach so im Rückspiegel, sondern wird eingeschüchtert. Nicht durch dich in Person, als Fahrer, sondern durch den haufen Metall, der eine enorme Schubkraft hat bei dem Tempo. Hast du eventuell noch Lichthupe oder Blinker betätigt?

EinTeilnehmer  26.09.2021, 18:19
@Stingraylp
(solange sie nicht am Einsatz behindert werden)

Eben. UND dass kannst DU gar nicht beurteilen, ob sie im Einsatz behinderrt werden. UND er kam nicht b ei 80 km/h an um zu überholen, sondern bei 240 km/h mit 80km/z schneller als die Polizei, sodass die mit 160-180km /h auf die rechte Fahrbahn !!! wechseln mußte. Kleiner Unterschied

Stingraylp  26.09.2021, 18:37
@EinTeilnehmer

Lichthupe der Plizei geben, da wirst direkt rausgezogen 😅

Stingraylp  26.09.2021, 18:40
@EinTeilnehmer

Warum schreibe ich wohl +80 km/h??? War mir schon bewusst das 80 km/h mehr gemeint waren.

Und es ist völlig Situationsabhängig, kannst du genauso wenig sagen, ob sie eingeschüchtert waren. Wenn es eine sehr lange Gerade war, sieht man das schon von Weitem kommen und hat locker genug Zeit die Spur zu wechseln.

EinTeilnehmer  26.09.2021, 18:44
@Stingraylp
kannst du genauso wenig sagen, ob sie eingeschüchtert waren. Wenn es eine sehr lange Gerade war, sieht man das schon von Weitem kommen und hat locker genug Zeit die Spur zu wechseln.

Jetzt reden wir Quatsch :) Wie oft schaust du in den Rückspiegel, wenn du 180 km/h fährst? Eben. Du schaust zu wenigstens 90 % nach vorne, weil du pro Sekunde 50 ! Meter zurücklegst. Und der im Rückspiegel ist nochmal 16 Meter pro Sekunde schneller.

Stingraylp  26.09.2021, 18:51
@EinTeilnehmer

Naja wenn man mit 180 km/h fährt und die rechte Spur wirklich frei ist, sollte man schon in den Rückspiegel gucken und hat auch locker genug Zeit dafür. 180 ist noch nicht so schnell, dass es einem das Lenkrad leicht verreist wenn man über Huppel fährt und man ist eigentlich noch relativ entspannt unterwegs. Bei 210 aufwärts sieht das schon ganz anders aus... (Meine Erfahrungen)

Außerdem sieht man sowas im Augenwinkel blitzen, da man ja normalerweise bei 180 km/h+ mit Ablendlicht fährt.

Ich persönlich gucke bei 180 km/h jedenfalls noch in den Rückspiegel, vorallem bei einer wohl recht entspannten Situation, wo man keinen Grund hat auf der Überhohlspur zu fahren und jederzeit jemand schnelleres von hinten kommen könnte.

Aber ich denke wir waren beide nicht dabei und wie die Situation nun wirklich aussah wissen wir nicht. Evtl. hat der Fragesteller das Ganze etwas schöngeredet.

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 19:33
@EinTeilnehmer

Hä, es geht um eine Differenz von 80 km/h ich schreibe doch, sie sind ca 160-180 gefahren, ich irgendwas zwischen 240-250

EinTeilnehmer  26.09.2021, 19:37
@SonOfMyMum

Richtig. Habe nichts anderes behauptet.

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 19:39
@EinTeilnehmer
wenn du mit 80km/h bei circa 240 km/h ankommst
SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 19:45
@Stingraylp

Es war eine Gerade, die ca. 2km nach vor, sowie nach hinten einsichtig war.

Auf der rechten Spur waren keine LKW oder PKW. Da war komplett frei. Hinter uns war das ein oder andere Auto, welche aber deutlich langsamer waren und ein rechts rüberfahren der Polizei war in keinem Fall irgend ein Problem. Sie mussten nicht bremsen oder sonst was. Einen RTW oder die Feuerwehr, die mit etwas mehr als 100 über die Bahn fahren, überholt halt schließlich auch so ziemlich jeder.

EinTeilnehmer  26.09.2021, 19:48
@SonOfMyMum

Ja. Um wieviel warst bei 240 Km/h schneller als 160 Km/h ? 80 Km/h.

EinTeilnehmer  26.09.2021, 19:49
@SonOfMyMum

Frage: War das Überholen lebensnotwendig?

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 19:55
@EinTeilnehmer

Is doch irrelevant. Wenn ich schneller fahren möchte als sie, habe ich doch das Recht dazu. Falls das nicht so ist, beweise mir doch dann bitte handfest mit einem Paragraphen das Gegenteil

Vampire321  26.09.2021, 20:04
@SonOfMyMum

Ja… aber es gibt einen passus in der Straßenverkehrsordnung:

Paragraph 3 besagt, das man seine Geschwindigkeit an die Situation anpassen muss!

und ein im Einsatz befindliches Polizeifahrzeug mit eingeschaltetem blauen Warnlicht ist eine Situation, die erhöhte Aufmerksamkeit UND ANGEPASSTE GESCHWINDIGKEIT erfordert.

und massives abbremsen von 250 auf 180 ubd anschließendes beschleunigen ist def KEINE angepasste Geschwindigkeit

geh mal davon aus das die gerade einen Einsatz hatten, der es denen nicht erlaubt hat dich sofort aus dem Verkehr zu ziehen, aber rechne mal fest mit einem nicht ganz so nettem schreiben das du bekommen wirst …

ich könnte mir vorstellen das die deine Fähigkeit anzweifeln ein Fahrzeug der Situation angepasst zu führen und dich u.u. zur MPU schicken lassen…

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 20:06
@Vampire321
massives abbremsen von 250 auf 180

wie kommst du auf massives Abbremsen?

ich könnte mir vorstellen das die deine Fähigkeit anzweifeln ein Fahrzeug der Situation angepasst zu führen und dich u.u. zur MPU schicken lassen…

Na dann dürfen sie das gerne machen ;)

Vampire321  26.09.2021, 20:10
@SonOfMyMum

Wenn du 250 km/h fährst, und die Polizei 180kmh, und

Die wollten mich aber erst nicht vorbei lassen

Dann musst Du also abgebremst haben - oder bist denen verdammt nah aufgefahren

ich weiß nicht was schlimmer wäre!

SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 20:12
@Vampire321

Man kann sich wohl auch langsam nähern, soll Menschen geben, die soviel Gefühl im Fuß haben…Mit 240 bin ich ja nicht bis kurz hinter sie gefahren. Aber schon alleine aus dem Grund, dass man auch auf der linken Spur fährt, obwohl rechts frei ist, ist erkennbar, dass man vorbei will

EinTeilnehmer  26.09.2021, 21:04
@SonOfMyMum
Is doch irrelevant. Wenn ich schneller fahren möchte als sie, habe ich doch das Recht dazu. Falls das nicht so ist, beweise mir doch dann bitte handfest mit einem Paragraphen das Gegenteil

Als Beweis genügt mir hier dein "Egoismus", für den schlimmstenfalls im allgemeinen die Versichertengemeinschaft haftet, wenn Krankenhauskosten für Not-Operationen etc. zu zahlen sind. Hauptsache du hast ab 2022 zwei Masken im Kofferaum. Weiterhin viel Spaß!

Vampire321  26.09.2021, 21:10
@SonOfMyMum

Warum diskutieren wir hier?

du wirst ja sehen ob die sich melden - und scheinbar bist du dir nicht sicher das dieses NICHT tun, sonst hättest du hier das Thema gar nicht auf gemacht.

ergo - warte es ab!

was anderes bleibt dir eh nicht übrig