Auto verkauft, aber Zulassungsbescheinigung Teil II verloren, was nun?
Ich habe mein Auto verkauft, und da es noch bei der Bank ausgelöst werden musste, habe ich mit dem Käufer (auch im Kaufvertrag) vereinbart, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II im per Post von mir nachgesendet wird. Habe die Zulassungsbescheinigung letzten Freitag per Post verschickt, allerdings ist diese bis heut nicht angekommen.
Ich weiß, dass ich nun eine Verlustmeldung bei der Zulassungsstelle machen muss und dann nach 4-6 Wochen einen neuen Schein bekomme. Problem ist, was in dieser Zeit der neue Besitzer macht, der das Auto ja auch schon mitgenommen hat und damit auch fahren möchte. Er kann es bei seiner Versicherung nicht anmelden ohne, dass es auf seinen Namen zugelassen ist. Zulassen kann er es aber ohne Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.
Gibts andere Wege, dass er das Auto trotzdem nutzen kann? Er hat meine Kennzeichen noch dran. Aber meine Versicherung hat mir die Kündigung zum Verkaufstag schon bestätigt.
Danke im Voraus für eure Antworten :)
4 Antworten
... wie, ein als Sicherheit an einen Geldgeber abgetretenes Fahrzeug wurde verkauft? Wie bitte soll das denn gehen? ... und bis zur Umschreibung verlangt der Zoll ja auch noch Steuern und somit ist m. E. Eile geboten. ... und versichert ist das Ding auch zu Deinen Lasten.
... dann nur mit Zweitschrift von der Zulassungstelle, wenn denn der "Fahrzeugbrief" nicht wieder auftaucht.
Herrje, wollte man da Porto sparen? Solche wichtigen Dkument versendet man per Express, was gesondert (streikunabhängig) und extrem zuverlässig zugestellt wird, eine Geld-zurück-Garantie und Haftung bis 500 EUR für vergleichsweise schlappe 10,90 EUR beinhaltet :-O
Nun fährt der Käufer eben bis zu möglicher Ummeldung auf deine Kosten (Steuer, Versicherung, Halterhaftung) - was dich deutlich teurer kommen dürfte.
Versicherungsschutz besteht unabhängig der Ankündigung deines Versicherers, solange der Wagen angemeldet übergeben wurde.
G imager761
Wenn er den Brief hat, kann er sich Kurzzeitkennzeichen holen, denke ich. Die Kosten könntest du ihm dann erstatten.
Nein der Brief ist ja genau der der gerade mit der Post unterwegs ist (Zulassungsbescheinigung Teil II). Und ohne den, kann er das Auto nicht zulassen. Er hat lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und den Bericht der letzten HU. Und natürlich den privaten Kaufvertrag. Kann damit die Versicherung auch schon ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen?
Die Versicherung stellt nicht das Kennzeichen aus, das macht die Zulassungsstelle. Und da würde ich mal anrufen und fragen.
... und wozu ein Kurzzeitkennzeichen? Das Ding ist doch zugelassen und somit versichert und eine Überführung soll doch gar nicht vorgenommen werden. Zudem wäre bei so einer Vorgehensweise auch nur eine KH möglich mit ggf. fatalen Folgen.
DANN kann er ganz NORMAL ummelden xD
Wenn er den Brief hat,
Der 'Brief' nennt sich seit ein paar Jahren "Zulassungsbescheinigung Teil II", und eben diese scheint abhanden gekommen zu sein.
Warte noch ein wenig! Die Post Streikt also dauert alles etwas länger!
Darauf hoffe ich auch, wollte allerdings vorher mal klären, was es für Möglichkeiten gibt.
Darauf hoffe ich auch, wollte allerdings vorher mal klären, was es für Möglichkeiten gibt.
Auto wurde schon ausgelöst und gehört somit nicht mehr der Bank, dieser Punkt steht auch gar nicht mehr zur Diskussion, sondern der Fakt, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II ggf. auf dem Postweg abhanden gekommen ist und wie mögliche Lösungsszenarien aussehen könnten.