Auto verkauft, aber Zulassungsbescheinigung Teil II verloren, was nun?

4 Antworten

... wie, ein als Sicherheit an einen Geldgeber abgetretenes Fahrzeug wurde verkauft? Wie bitte soll das denn gehen? ... und bis zur Umschreibung verlangt der Zoll ja auch noch Steuern und somit ist m. E. Eile geboten. ... und versichert ist das Ding auch zu Deinen Lasten.


JasonVorhees 
Beitragsersteller
 12.06.2015, 08:19

Auto wurde schon ausgelöst und gehört somit nicht mehr der Bank, dieser Punkt steht auch gar nicht mehr zur Diskussion, sondern der Fakt, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II ggf. auf dem Postweg abhanden gekommen ist und wie mögliche Lösungsszenarien aussehen könnten.

schleudermaxe  12.06.2015, 08:26
@JasonVorhees

... dann nur mit Zweitschrift von der Zulassungstelle, wenn denn der "Fahrzeugbrief" nicht wieder auftaucht.

Herrje, wollte man da Porto sparen? Solche wichtigen Dkument versendet man per Express, was gesondert (streikunabhängig) und extrem zuverlässig zugestellt wird, eine Geld-zurück-Garantie und Haftung bis 500 EUR für vergleichsweise schlappe 10,90 EUR beinhaltet :-O

Nun fährt der Käufer eben bis zu möglicher Ummeldung auf deine Kosten (Steuer, Versicherung, Halterhaftung) - was dich deutlich teurer kommen dürfte.

Versicherungsschutz besteht unabhängig der Ankündigung deines Versicherers, solange der Wagen angemeldet übergeben wurde.

G imager761

Wenn er den Brief hat, kann er sich Kurzzeitkennzeichen holen, denke ich. Die Kosten könntest du ihm dann erstatten.

JasonVorhees 
Beitragsersteller
 12.06.2015, 08:01

Nein der Brief ist ja genau der der gerade mit der Post unterwegs ist (Zulassungsbescheinigung Teil II). Und ohne den, kann er das Auto nicht zulassen. Er hat lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und den Bericht der letzten HU. Und natürlich den privaten Kaufvertrag. Kann damit die Versicherung auch schon ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen?

Strolchi2014  12.06.2015, 08:02
@JasonVorhees

Die Versicherung stellt nicht das Kennzeichen aus, das macht die Zulassungsstelle. Und da würde ich mal anrufen und fragen.

schleudermaxe  12.06.2015, 08:20
@JasonVorhees

... und wozu ein Kurzzeitkennzeichen? Das Ding ist doch zugelassen und somit versichert und eine Überführung soll doch gar nicht vorgenommen werden. Zudem wäre bei so einer Vorgehensweise auch nur eine KH möglich mit ggf. fatalen Folgen.

peterobm  12.06.2015, 08:02

DANN kann er ganz NORMAL ummelden xD

PatrickLassan  12.06.2015, 08:01

Wenn er den Brief hat,

Der 'Brief' nennt sich seit ein paar Jahren "Zulassungsbescheinigung Teil II", und eben diese scheint abhanden gekommen zu sein.

Warte noch ein wenig!  Die Post Streikt also dauert alles etwas länger!

JasonVorhees 
Beitragsersteller
 12.06.2015, 08:00

Darauf hoffe ich auch, wollte allerdings vorher mal klären, was es für Möglichkeiten gibt.

JasonVorhees 
Beitragsersteller
 12.06.2015, 07:59

Darauf hoffe ich auch, wollte allerdings vorher mal klären, was es für Möglichkeiten gibt.