Zu zweit ein Auto kaufen

2 Antworten

  • Ein Kaufvertrag kann auch mit zwei Käufern abgeschlossen werden
  • Zugelassen kann ein KFZ nur auf eine juristische Person.
  • Genauso sieht es bei der KFZ-Haftpflichtversicherung aus. Der Schadenfreiheitsrabatt gilt also auch nur für diese eine Person.

Wer oder welche Personen im Kaufvertrag stehen ist frei vereinbar, wichtig wird das im Normalfall nur wenn es um rechtliche Dinge wie die Haftung geht z.B. wenn die Zahung(en) nicht wie vereinbart geleistet werden.

In den Zulassungspapieren können meines Wissens nach zwei Personen als Halter eingetragen werden (zB bei Eheleuten), ist aber eher selten / unüblich da es effektiv nicht viele Gründe gibt in denen das Sinn macht. Aber möglich ist es wohl, nach Korrespondenz mit zwei weiteren Kollegen... interesante Frage! Zur Sicherheit mal auf der Zulassungsstelle erscheinen und nachfragen :-)

Für die Versicherung ist es egal, es ist nur einer Versicherungsnehmer, der/die andere Person gehört dann eben namentlich als Fahrer eingetragen (wenn auch zwei Halter in den Zulassungspapieren stehen muss das allerdings auch bei der Versicherung angegeben werden - auch hier eine Haftungsfrage!). Wenn ihr beide noch nie ein Auto hattet und auch entsprechend keine Kfz-Versicherung fangt ihr mit SF Klasse 0 oder unter bestimmten Voraussetzungen mit 1/2 (= "einhalb") an - das wird relativ teuer. Ich empfehl euch dringend zu vergleichen und mehrere Angebote einzuholen - und zwar NICHT übers nternet sondern in Versicherungsbüros vor Ort! Die schadenfreien Jahre bekommt jedoch immer nur eine Person - der Vertragsinhaber auf den die Versicherung läuft und der die Beiträge bezahlt - gutgeschrieben, der eingetragene Fahrer ist dabei leider aussen vor.

Wie es läuft wenn tatsächlich 2 Halter in den Papieren stehen und wer die SF bekommt kann ich ehrlich gesagt nicht sagen, den Fall hatte ich noch nie obschon ich bereits eine Weile in der Branche arbeite :-)

tilan 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 05:01

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Na dann probieren wir mal bei der Zulassungsstelle, zwei Leute eintragen zu lassen ;)

Bezüglich der schadenfreien Jahre - macht es Sinn, die Versicherung dann "regelmäßig" zu wechseln, damit beide in den Genuss der Reduzierung kommen? Und wie schaut es aus, falls z.B. nur ich komplett auf das Auto angemeldet werde und wir uns später entscheiden, ein zweites Auto zu holen und auch dieses auf mich angemeldet würde. Wäre ein Zweitwagen für mich teurer bei der Zulassung/ Steuer/ Versicherung oder wäre es günstiger, dann je einen Wagen auf eine Person anzumelden? Achso, hängt die SF tatsächlich am Auto (bzw. am Zeitpunkt der Anmeldung bei der Versicherung) oder am Alter des Führerscheins?