Auto verkauft - Winterreifen nicht im Kaufvertrag, Problem?
Hallo,
ich habe vor kurzem mein Auto verkauft. In der mobile Anzeige habe ich den Wagen als achtfach bereift beworben. Um den Wagen schneller zu verkaufen habe ich ihn gegenüber dem alten Verhandlungsbasis Preis um 250€ vergünstigt. Bei der Besichtigung bin ich weitere 350€ runtergegangen und 100€ unter meine endgültige Schmerzgrenze. Ich sagte dazu, dass ich bei dem Preis die Winterreifen aber nicht dazu geben könnte. Beim Ausfüllen des Kaufvertrages, ich habe den mobile.de Vordruck genommen, habe ich das Feld für Zubehör auch leer gelassen, außerdem steht im Vertrag ausdrücklich nochmal drin, "gekauft wie gesehen, keine Rücknahme o.ä.", die Gewährleistung wird im mobile.de sowieso ausgeschlossen, da Privatverkauf.
Nun haben sich die Käufer, ein Ehepaar, gemeldet und gefragt wann sie denn "ihre" Winterreifen abholen könnten, die sie ja "vergessen haben mitzunehmen" und dass ich gesagt habe, dass ich die Winterreifen bei dem Preis nicht dazu geben könnte will keiner von beiden gehört haben.
Und jetzt sei angeblich auf einmal der KAT kaputt, ob ich davon gewusst hätte?
Zu der Sache kann ich sagen, dass ich den Wagen vor kurzem zum TÜV gebracht hatte, zu dem Zeitpunkt leuchtete immer mal wieder sporadisch die Motorkontrollleuchte (Abgaswarnleuchte) auf, allerdings eben halt nicht dauerhaft. Da der Händler bei dem ich den Wagen damals gekauft hatte (angeblich) die Lambdasonden beide erneuert hatte, wovon ich nicht überzeugt war, rechnete ich zu dem Zeitpunkt schon mit Problemen bei der AU, so kam es auch. Also habe ich den Wagen zur Vertragswerkstatt gebracht und gesagt, die sollten mal den Speicher auslesen und alles prüfen. Nach einfacher Speicherauslese kamen als mögliche Fehlerquellen die Lambda Sonde und der KAT. Ich habe die Werkstatt beauftragt das Problem genau zu lokalisieren und zu beheben falls möglich. Am nächsten Tag dann konnte ich den Wagen mit bestandener AU und fehlerlosem Fehlerspeicher abholen, eine Reinigung der Drosselklappe hätte das Problem soweit behoben, falls der Fehler nochmal auftauche, müssen man weiterschauen.
Nach kurzer Zeit ging die Warnleuchte wieder an, also wieder zur Vertragswerkstatt und den Speicher auslesen lassen und diesmal stand der KAT nicht mehr drin, nur noch die Vorkat-Lambdasonde. Die Sonde habe ich dann noch am Tag des Verkaufs vor der Besichtigung austauschen lassen und der Fehler war weg. Mit der Information, dass die Warnleuchte leuchtete und die Fehlerspeicherauslese die Vorkatsonde als Fehlerquelle ausspuckt und der neuenSonde habe ich den Wagen verkauft. Das habe ich jetzt nicht in den Kaufvertrag geschrieben, der Wagen wurde ja gekauft wie gesehen ohne Gewährleistung und die Käufer hätten ja auch abspringen können.
Ich habe nicht erzählt dass ich damals beim Kauf vom Gebrauchtwagenhändler auch schon Probleme mit der Abgasleuchte hatte und dass die Werkstatt mir einen neuen Kat verkaufen wollte, war das falsch? Muss ich irgendwas befürchten auch wegen der Reifen? Danke
3 Antworten
Hinsichtlich der Winterreifen ist - wie Wutklumpen sagt - der Vertragsinhalt ausschlaggebend - Ihr habt Euch da auf den Verkauf ohne WR geeinigt.
Mit dem mobile.de Vertragstext ist die gesetzliche Sachmängelhaftung ja abbedungen - Du würdest jetzt nur für Mängel haften, die Du dem Käufer arglistig verschwiegen hast.
Du hattest ledliglich von Problemen mit der Sonde gewusst und diese beheben lassen - von einem Mangel am KAT war Dir nichts bekannt - somit kein arglistiges Verschweigen.
Je weniger detailliert Du das erzählst, desto besser ist das für Dich.
Genauso würde ich das auch sehen
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Binden ist, was schriftlich festgehalten wurde. Für spätere Mängel und Reparaturen ist der neue Besitzer zuständig.
Was zählt ist, was auf dem unterschreibenen Papier steht.