Gebrauchtwagen kauf Käufer will Auto plötzlich nicht mehr haben?
Mein Bruder hat vor 2 Tagen sein Auto verkauft und der Käufer wollte es heute holen.
Bei dem ausfüllen des Vertrages meinte der Käufer ob mein Bruder denn noch die Rechnung vom letzten Öl Wechsel hat. Mein Bruder antwortete darauf,, ich werde die bestimmt noch irgendwo haben sollte ich sie finden gebe ich ihnen diese mit". Nun kam der Verkäufer heute wollte den Wagen holen und fragte nach der Rechnung des Öl Wechsels mein Bruder hatte gesucht sie aber nicht gefunden das hat er dem Verkäufer auch gesagt. Daraufhin meinte der Verkäufer mein Bruder hätte gesagt er hat sie er würde sie ihm mit geben wenn er das Auto holt. Mein Bruder hat aber gesagt das er sie haben müsste er sie ihm mit gibt wenn er sie denn dann findet er hat sie eben nicht gefunden. Jetzt stellte der Käufer sich quer und will den Wagen nicht mehr haben er will seine Anzahlung zurück. Im Kaufvertrag wurde nichts bei geschrieben das er die Dokumente definitiv bekommt. Ich wurde etwas sauer und habe das wiederholt was mein Bruder bei der Besichtigung des Wagens gesagt hat das er sie mit gibt wenn er sie findet und er den Wagen jetzt so mitnehmen muss da nichts vertraglich vereinbart wurde. Ende vom ganzen er wollte nicht gehen bis er seine Kohle wieder hat dann wurde es mir zu doof und ich habe ihn des Grundstückes verwiesen. Er meinte das lässt er nicht auf sich sitzen wir könnten uns warm anziehen er schaltet den Rechtsanwalt ein.
Nun meine Frage. Muss er denn Wagen tatsächlich mitnehmen oder hat er ein Recht darauf den Kaufvertrag aufzulösen weil mein Bruder ihm das gesagt hat? Es wurde wie gesagt nichts der gleichen im Kaufvertrag vermerkt es ist ein normaler ADAC Kaufvertrag mit den üblichen Daten ausgefüllt.
3 Antworten
Der Käufer wird sich da schon einen sehr, sehr guten Anwalt nehmen müssen. Aber auch damit wird er den Prozess nicht gewinnen, da kein Mangel vorliegt. Du kannst dich also schon entspannt zurück lehnen.
Außerdem, was nützt ihm eine Rechnung über einen Ölwechsel ? So rein aber auch gar nichts. Ölzettel ist im Motorraum zu finden. Da steht der KM-Stand und das Datum drauf. Aber auch im Serviceheft vielleicht.
Rücktritt vom Kaufvetrag ist nur möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und auch dann wird zunächst nachgebessert. Bei einem privaten Kauf ist es noch strenger geregelt, dort kann der Käufer erst bei einem arglistigen Mangel am Auto zurücktreten (also ein erheblicher Mangel, der vor dem Kauf verschwiegen wurde). Da die Sache mit der Rechnung für den Ölwechsel nur nebenbei und mündlich ablief, kann sich der Käufer auf keinen Mangel am Fahrzeug berufen und wird den kürzeren Hebel ziehen, da hilft ihm auch sein Anwalt nicht.
Gruß
Er muss das Auto kaufen