Fahrtkostenerstattung und aufwandsentschädigung bei autobesichtigung ohne einigung und ohne schriftlich oder mündlichen gemachten kaufvertrag?
Folgendes...Ein Interessent wollte sich mein Auto anschauen, nach der Besichtigung und der Probefahrt wollte er den preis drücken. Ich hatte aber erwähnt das es ein Festpreis sei. Dann sagte er mir das er das Auto mitnehmen will ich sagte zu ihm das ich erst einen Kaufvertrag erstellen und das Fahrzeug abmelden möchte. Er sagte erst bei der Probefahrt zu mir daß er einen längeren weg gemacht habe und danach das er das auto mitnehmen will ich dachte er will das Auto nur besichtigener hatte es nicht erwähnt. Er bestand darauf das wir den Kaufvertrag jetzt handschriftlich machen und das, das Auto dann von ihm abgemeldet wird. Womit ich nicht einverstanden war. Nach längerem hin und her verlangte er von mir das ich ihm die Fahrtkosten erstatten soll. Ich sagte ihm das ich das nicht mache. Sichtlich angefressen verließ er dann meinen Hof. Danach schickte er mir eine Nachricht in der er mir drohte das ich von seinem Anwalt höre.
Nun mache ich mir Gedanken. Er ist ja aus eigenem Interesse zu mir gefahren um sich den wagen anzuschauen es war vorher nicht die Rede davon das er das Auto gleich mitnehmen will. Es gab keinen schriftlichen oder mündlichen Kaufvertrag geschweige denn eine Einigung. Kann er diese kostenforderung rechtlich erwirken? Ich bin Privatmann
Ich entschuldige mich schonmal für mangelhafte Interpunktion in meinem Text
Und schonmal danke für die antworten auf meine Frage.
2 Antworten
Du musst überhaupt nichts erstatten. Und Du bist im Recht. Lass Dich nicht einschüchtern und reagiere nicht mehr auf Mails. Du hast das Auto verkauft und kannst Deine Prioritäten selbst festlegen.
Mach Dir keine Sorgen. Gut, dass so ein Preisdrücker mal nicht zum Zuge gekommen ist. Der wird sich hüten, zu einem Anwalt zu gehen. Und wenn doch, dann erzählst Du das Gleiche wie hier. Aber so weit wird es nicht kommen.
Hallo,
da musst du dir keine Gedanken machen.
Hättet ihr am Telefon bereits einen Vertrag geschlossen, dann wäre das etwas anderes.
So ist er aber sozusagen für den Abschluss des Vertrags zu dir gekommen. Wird man sich dann dabei nicht einig, ist jeder nur für seine eigenen Kosten verantwortlich.
Viele Grüße
Michael
Danke für deine Antwort. Also das Auto habe ich noch. Es ist nicht verkauft. Ich denke auch das da nichts kommen wird weil ich über e-Mail seine kaufabsicht nicht bestätigt habe. Er hatte es ja nichtmal erwähnt das er es kaufen möchte und ich als Verkäufer habe ja das vorbehaltene recht an wen ich es verkaufe.