Fahrtkostenerstattung und aufwandsentschädigung bei autobesichtigung ohne einigung und ohne schriftlich oder mündlichen gemachten kaufvertrag?

2 Antworten

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Du musst überhaupt nichts erstatten. Und Du bist im Recht. Lass Dich nicht einschüchtern und reagiere nicht mehr auf Mails. Du hast das Auto verkauft und kannst Deine Prioritäten selbst festlegen.

Zatopek91 
Beitragsersteller
 12.03.2017, 22:52

Danke für deine Antwort. Also das Auto habe ich noch. Es ist nicht verkauft. Ich denke auch das da nichts kommen wird weil ich über e-Mail seine kaufabsicht nicht bestätigt habe. Er hatte es ja nichtmal erwähnt das er es kaufen möchte und ich als Verkäufer habe ja das vorbehaltene recht an wen ich es verkaufe. 

dresanne  12.03.2017, 22:54
@Zatopek91

Mach Dir keine Sorgen. Gut, dass so ein Preisdrücker mal nicht zum Zuge gekommen ist. Der wird sich hüten, zu einem Anwalt zu gehen. Und wenn doch, dann erzählst Du das Gleiche wie hier. Aber so weit wird es nicht kommen.

Hallo,

da musst du dir keine Gedanken machen.

Hättet ihr am Telefon bereits einen Vertrag geschlossen, dann wäre das etwas anderes.

So ist er aber sozusagen für den Abschluss des Vertrags zu dir gekommen. Wird man sich dann dabei nicht einig, ist jeder nur für seine eigenen Kosten verantwortlich.

Viele Grüße

Michael