Auto Kaufvertrag , aber Käufer erscheint nicht
Hallo zusammen ,
wir haben unser Auto im Internet ausgeschrieben, innerhalb von wenigen Sekunden hatten wir den ersten Anrufer und haben das Auto auch an diesen für 600,00 EUR verkauft. Er wollte, dass wir gleich auf seiner Internetseite einen Kaufvertrag abschließen.
In diesen Vertrag ist das Auto angegeben, der Preis und den Abgabetermin ( 24.01.2015). Darunter habe ich unterschrieben und Ihm den Vertrag zukommen lassen.
Unter Sondervereinbarungen steht folgender Text :
Dieser Vertrag ist bindend für beide Parteien und gültig, Rücktritt ausgeschlossen, der Verkäufer erklärt das dieses Fahrzeug sein Eigentum ist und kein Recht dritter drauf hat. Nach der Übergabe gibt es keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebraucht Fahrzeug. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit vorhandenen deutschen Kfz-Brief und Schein. Änderungswünsche hinsichtlich des Abholtermins sollten beiderseits ausschließlich per E-Mail und unter Verwendung der bisherigen Absenderdaten mitgeteilt bzw.vereinbart werden.
Meine Frage ist nun folgende:
Ich habe schon öfters jetzt gelesen das diese Käufer gar nicht erscheinen. Es soll aber Betrugsfälle gegeben haben, in denen dann der Verkäufer das Auto anderweitig verkauft hat da er vom potentiellen Käufer nichts mehr hörte. Ein paar Tage später dann hat sich dieser potentielle Käufer aber wieder gemeldet und wollte das bereits verkaufte Auto haben da er nun einen Kunden für das Auto hat. Da das Auto weg war wollte er Schadensersatz haben da er das Auto bereits weiterverkauft hat..
Meine Frage nun , bricht der Vertrag wenn er nicht wie im Kaufvertrag steht am 24.01.2015 erschein ? Kann ich dann das Auto anderweitig verkaufen oder auf was muss ich dann achten ?
Ich kann ja nicht das Auto ewig daheim stehen lassen nur weil der sich evtl. nochmal meldet…
6 Antworten
Also er hat am Sonntag gesagt er meldet sich Donnerstag oder Freitag bzgl. dem genauen Übergabezeitpunkt. Mal gespannt ob ein Anruft kommt.
Ich bereue es momentan auch schon das ich das ganze gemacht habe, aber war in dem Moment war ich so perplex. Nochmal passiert mir so etwas nicht. Aber mal abwarten, vielleicht geht das ganze ja seriös über die Bühne. Immerhin hat er ja eine Internetseite und verkauft auch einige Autos bei den größten Mobilanbietern im Internet. Er ist also nicht „unsichtbar“.
Ich will mich aber auf alles vorbereiten und hab daher ein paar Fragen.
- Hatte bisher vor, ganz klar nicht unter die 600Eur zu gehen. Würdet Ihr ja auch so machen, oder ? Auch weil ich mir nicht vorstellen kann das er insgesamt 500KM fährt und ohne Auto zurückkehrt.
Was mach ich allerdings wenn er sagt er nimmt es nicht da er noch was gefunden hat.
Kann ich dann nicht einfach sagen, ok dann kommt der Kaufvertrag nicht zustande ? Da im Kaufvertrag steht das dass Auto da steht wie im Inserat angegeben, und im Inserat steht bei Zustand des Autos „ Auto beschädigt“.
Oder kann ich dann drauf verweisen das ich im Inserat angegeben habe das dass Auto beschädigt ist ?
Wenn er wirklich mit Klage droht? Selbst wenn er es nur sagt und nichts macht. Wie müsste ich dann vorgehen bzw. wie lange müsste ich warten bis ich das Auto anderweitig verkaufen kann.
Oder verweise ich darauf das er am Telefon ( hat auch meine Frau gehört ) gesagt hat , das es Ihm egal ist ob irgendwelche Dellen im Auto sind oder nicht da so was bei einem alten Auto normal ist. Ihm ist nur wichtig das Motor und Getriebe fahrtüchtig sind da er das Auto sowieso ins Ausland verkauft – ???
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Ich kann ja mal ein Schreiben ausstellen in dem steht das der Käufer das Auto doch nicht wollte zu 600,00 und es deshalb zum Vertragsbruch kommt. Aber das er das unterschreibt ist natürlich nicht sehr realistisch denke ich…
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Oder wie würdet Ihr euch vorbereiten ?
Ich hoffe natürlich das alles unkompliziert über die Bühne geht, aber ich muss wissen wie ich am besten reagiere wenn er Theater macht.
Zunächst mal hast du einen bindenden Kaufvertrag. Dieser gilt für euch beide.
Wenn nun der Käufer zum vereinbarten Termin nicht erscheint, musst du ihn in Annahmeverzug setzen. Das heisst, du schreibst ihn an, forderst ihn zur Abholung und zur Zahlung auf. Setze ihm eine taggenaue Frist von 8-10 Tagen und erkläre darüber hinaus, wenn er das Fahrzeug nicht bis zum Fristablauf abholt und bezahlt, du vom Vertrag zurücktrittst.
Wenn nun die Frist abgelaufen ist, schickst du ihm einfach deinen Vertragsrücktritt und kannst anderweitig verkaufen.
Du könntest natürlich auch auf der Erfüllung des Kaufvertrages bestehen und einfach die Zahlung fordern. Zahlt er nicht, schickst du ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid. Ob das jedoch zielführend ist, musst du selbst entscheiden.
Du musst erst eine angemessene Frist setzen. Rechtstechnisch musst du den Käufer in Verzug setzen. Durch den Ablauf der Nachfrist befindet er sich dann im Annahmeverzug und du kannst den Vertrag lösen.
Aber jetzt lass doch erst mal den 24. Januar kommen. Vielleicht steht der gute Mann ja auch einfach vor deiner Tür und hat das Geld in der Hand. Wäre doch zumindest möglich. Danach kannst du immer noch weitersehen.
ja klar. davon gehe ich auch aus. wollte mich nur nochmal vorab informieren.
aber dann kann ich einfach selbst so ein verzugsschreiben mit einer frist von 10 tagen aufsetzten , ihm das per mail senden und wenn er sich bis dahin nicht meldet hat sich das erledigt ?
Bis auf den Versand per e-mail hast du das genau richtig erkannt.
E-mail ist nicht sicher und gilt im Streitfall nicht als Zugangsbeweis. Mittlerweile wurde das Fax deutlich aufgewertet. Es wird zwar immer noch nicht als voller Beweis anerkannt, jedoch wird zumindest anerkannt, dass etwas gesendet wurde und dass daher der Schluss naheliegend ist, vom Zugang auszugehen.
Daher verschicke es per Fax oder Einwurf-Einschreiben.
Also ich denke da ihr ja nen gültigen Kaufvertrag habt, würde ich den Käufer anschreiben und das Geld verlangen (mit Frist) und dann mal weiter sehen. Rein rechtlich habt ihr das Auto verkauft und solange er nicht zahlt wird er angemahnt. Das Geld kannst du jetzt sogar einklagen.
Klingt aber stark nach Betrug.
Lies dich mal durch, ich glaube §§ 147 BGB ist für dich interessant.
Berichtigung: § 148 BGB
das würde ja bedeuten , wenn er am 24.1. nicht kommt , dann kommt dieser vertrag nicht zustande, oder ?
So sehe ich das auch.
Er sucht im Hintergrund schon einen Käufer. Aber die Frist bis zum 24. ist ja nicht so lange. Wenn er ihn nicht abholt...
Er sagt er wärt immer bis er 9 Fahrzeuge hat und dann verlädt er diese ins Ausland.
ich mein was kann mir schon passieren.
entweder er bezahlt die ausgemachten 600 eur , oder eben nicht aber dann bekommt er das Auto auch nicht.
er wollte das Auto gleich bzw. am nächsten tag abholen. das wollte ich aber nicht , da ich den ganzen tag unterwegs bin. dann haben wir ausgemacht kommenden samstag. und dieses samstag 24.1. wurde im Kaufvertrag als abgabedatum angegebn. Barzahlung bei übergabe.
meine frage ist nur wenn er es am 24.1. nicht holt und sich nicht meldet.
bin ich dann raus aus dem vertrag und dürfte das Auto ohne Probleme am 25.1. verkaufen oder muss ich ihm nochmals eine frist setzen und sagen das ich das Auto verkaufe wenn bis tag X keine antwort da ist...
oder dürfte ich gleich am nächsten tag ?
nein darauf bestehen werde ich nicht. hätte schon 2 andere Käufer von meiner Stadt hier.
mir ging es nur darum ob ich das Auto gleich am tag danach am 25.1. verkaufen dürfte oder ob ich wirklich eine frist setzen müsste