Darf ein schon verkauftes Auto nach dem Kaufvertrag noch mal vom Verkäufer bewegt oder zur Probe ausgeliehen werden?
Hallo, ich habe Mitte Dez 2016 ein Jahresfahrzeug bei einem BMW-Partner Probe gefahren. Daraufhin habe ich mich für das Auto entschieden und den Kaufvertrag abgeschlossen. Das Fahrzeug leiste ich durch Zielfinanzierung. Momentan wird das Fahrzeug zur Abgabe aufbereitet (Felgen aufbereiten und kleine Kratzer polieren) Als ich jetzt die Finanzierungsunterlagen erhalten habe, habe ich festgestellt, dass der Kilometerstand auf der Finanzierungsbestätigung mit dem auf dem Kaufvertrag nicht übereinstimmt. Das Fahrzeug wurde um 250 KM bewegt worden, nachdem der Kaufvertrag schon abgeschlossen war. Nach Händlerangaben findet die Aufbereitung in ihrer eigenen Werkstatt statt, die 5 KM entfernt ist. Ich konnte gestern den Händler telefonisch nicht erreichen um mich zu beschweren. Aber ich will mich vorab für das Gespräch vorbereiten. Meine Fragen sind: Darf ein schon verkauftes Auto nach dem Kaufvertrag noch mal vom Verkäufer bewegt oder zur Probe ausgeliehen werden? Und wie kann man rechtlich vorgehen? LG
4 Antworten
Ich vermute, dass auf deinem Kaufvertrag entweder ein gerundeter Kilometerstand steht oder der, den das Auto hatte, als es beim Händler eingetroffen ist und im System angelegt wurde. Dann hast du (und vor dir vielleicht auch schon der ein oder andere) eine Probefahrt gemacht und das Auto hat somit mehr Kilometer auf dem Tacho. Kaum ein Händler korrigiert in seinem System den Kilometerstand nach jeder Probefahrt.
naja, was heißt natürlich? Ich mach den Job seit vielen Jahren, ich hatte noch nie jemanden, der sich den Kilometerstand abfotografiert hat...
Das bedeutet also, dass der Verkäufer nach der Probefahrt mit dir zum Auto gegangen ist, den aktuellen Kilometerstand abgelesen hat und ihn exakt so in den Kaufvertrag eingetragen hat? Sowas kommt seeeeehr selten vor, aber dann bin ich mal auf die Begründung des Verkäufers wegen der Abweichung gespannt.
Wenn ich mir sicher war den Kaufvertrag zu unterschreiben, habe ich das Auto von Außen, Innen und den Kilometerstand abfotografiert.
Der Verkäufer hat sich so dazu geäußert: "Ich habe einfach nur eine Zahl eingetragen. Den genauen KM weiß ich nicht"
Eine Probefahrt darf der Händler zwar machen nach Fertigstellung der Wartungsarbeiten, aber sicherlich keine 250 km. Da besteht Rede/Verhandlungsbedarf.
Nein darf er nicht nur mit dem vereinbarten was ihr ausgemacht habt.
250 km sind viel zu viel für das was du hier beschreibst.
Naja, ein Händler kann auch nach dem Verkauf mit seinem Auto machen was er will. Es gehört ihm ja, trotz Vertrag, noch. Was willst du denn wegen der 250 KM machen ? Da kann man nicht rechtlich vorgehen. Hasst du den tatsächlichen KM-Stand am Fahrzeug denn schon gesehen ?
Ich habe natürlich den Tacho mit dem Kilometerstand nach der Probefahrt fotografiert. Der stimmt mit dem auf dem Kaufvertrag überein.