Darf ein schon verkauftes Auto nach dem Kaufvertrag noch mal vom Verkäufer bewegt oder zur Probe ausgeliehen werden?

4 Antworten

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Ich vermute, dass auf deinem Kaufvertrag entweder ein gerundeter Kilometerstand steht oder der, den das Auto hatte, als es beim Händler eingetroffen ist und im System angelegt wurde. Dann hast du (und vor dir vielleicht auch schon der ein oder andere) eine Probefahrt gemacht und das Auto hat somit mehr Kilometer auf dem Tacho. Kaum ein Händler korrigiert in seinem System den Kilometerstand nach jeder Probefahrt.

dunhill30 
Beitragsersteller
 08.01.2017, 14:00

Ich habe natürlich den Tacho mit dem Kilometerstand nach der Probefahrt fotografiert. Der stimmt mit dem auf dem Kaufvertrag überein.

Genesis82  08.01.2017, 14:20
@dunhill30

naja, was heißt natürlich? Ich mach den Job seit vielen Jahren, ich hatte noch nie jemanden, der sich den Kilometerstand abfotografiert hat...

Das bedeutet also, dass der Verkäufer nach der Probefahrt mit dir zum Auto gegangen ist, den aktuellen Kilometerstand abgelesen hat und ihn exakt so in den Kaufvertrag eingetragen hat? Sowas kommt seeeeehr selten vor, aber dann bin ich mal auf die Begründung des Verkäufers wegen der Abweichung gespannt.

dunhill30 
Beitragsersteller
 08.01.2017, 15:47
@Genesis82

Wenn ich mir sicher war den Kaufvertrag zu unterschreiben, habe ich das Auto von Außen, Innen und den Kilometerstand abfotografiert.

dunhill30 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 12:26
@Genesis82

Der Verkäufer hat sich so dazu geäußert: "Ich habe einfach nur eine Zahl eingetragen. Den genauen KM weiß ich nicht"

Eine Probefahrt darf der Händler zwar machen nach Fertigstellung der Wartungsarbeiten, aber sicherlich keine 250 km. Da besteht Rede/Verhandlungsbedarf.

Nein darf er nicht nur mit dem vereinbarten was ihr ausgemacht habt. 

250 km sind viel zu viel für das was du hier beschreibst. 

Naja, ein Händler kann auch nach dem Verkauf mit seinem Auto machen was er will. Es gehört ihm ja, trotz Vertrag, noch. Was willst du denn wegen der 250 KM machen ? Da kann man nicht rechtlich vorgehen. Hasst du den tatsächlichen KM-Stand am Fahrzeug denn schon gesehen ?