KFZ mit "unwissenden" Hagelschaden gekauft
Servus,
ich habe mir gestern einen BMW gekauft. Bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Das Wetter war regnerisch und feucht. Der Wagen stand gewiss seit dem gemachten TÜV vor Ort. Also ca. 1-2 Monate, was man auch am Dreck gesehen hat.
Auf dem ersten Blick und nach langem hin und her gehen ums Auto sind uns natürlich einige Kleingkeiten aufgefallen. Bei weiteren Fragen, ob der Wagen einen Unfallschaden hatte, oder andere Schäden, hat er das mit nein beantwortet.
Wagen nach Preisverhandlungen gekauft und gut war.
Bis heute, dem Tag nach dem Kauf. Auto gewaschen und nochmals über alles geschaut. Da sind mir einige Dellen aufgefallen. Viele um genau zu sein.
Bin dann zu einem Beulendoktor um die Ecke gefahren. Der zählte um die 120 Dellen. Plus Minus. Laut seiner Meinung, ist es definitiv ein Hagelschaden! Welcher mich um die 2000,- herum kosten würde. Bei einem Kaufpreis von 9200,- eine Menge Geld. Und die Autos gibt es bei dem Wert auch ohne Hagelschaden.
Verkäufer angerufen. Alles abgestritten, dass während seiner Zeit, der Hagelschaden existend gewesen wäre. Er wisse nicht, was ich mit dem Wagen angerichtet habe, aber bei Ihm sei der Wagen ohne Hageschaden vom Hof gerollt. Er möchte mir auch nicht mehr mit dem Preis entgegen kommen, sodass ich den Schaden reparieren könnte.
Er möchte das Auto auch nicht zurück nehmen! Im Prinzip möchte er mit der Geschichte abgeschlossen haben.
Was kann ich tun und wer ist im Recht? Vielen Dank für die Hilfe
2 Antworten
Von gestern auf heute kann man im Winter kaum einen Hagelschaden bekommen. Die Beweislast liegt also beim Verkäufer. Wobei es natürlich sein kann, das dieser das Auto vor Wochen so gekauft und den Hagel ebenfalls nicht bemerkt hat. Bei einem Autowert von 2000€ wûrde ich es vermutlich so belassen, aber einem Kaufpreis von 9.200€ sicherlich nicht (außer das Fahrzeug wäre normal 13.000€ wert) Wende Dich also schriftlich an den Verkäufer, mach deutliche Fotos mit Datumsnachweis und bring ggfs das Schreiben unter Zeugen schriftlich vorbei. Vielleicht zeigt er Einsehen (er kann sich ja selber an den Vorhalter wenden, falls er selbst getäuscht wurde). Noch zu beachten: bei Recht auf Nachbesserung wird das Auto beim Händler repariert - es kann jedoch auch praktisch sein, den Verkauf zurück abzuwickeln.
Gebrauchtwagenhändler.
muss nachbessern,ihn schriftlich auffordern mit terminsetzung.