Muss eine Tiefgarage zwingend verschlossen sein?
Mein Vermieter weigert sich, ein Tor in die Einfahrt zur Tiefgarage einbauen zu lassen. Nun habe ich in meinem Versicherungsantrag angegeben, dass mein Auto in einer Tiefgarage steht. Kann es für mich Nachteile haben, wenn im Schadensfall herauskommt, dass die Garage gar nicht verschlossen war und jeder hier Zutritt hat?
5 Antworten
Hallo steffenk,
auf die Regulierung eines Schadenfalles hat das nicht vorhandene Tiefgaragentor keinen Einfluss.
Ob Ihr Versicherer wegen dieser Risikoerhöhung einen Mehrbeitrag erhebt, klären Sie am Besten mit Ihrem Versicherer ab.
Viele Grüsse,
Rainer Albert, CosmosDirekt
Es wird nach einer Tiefgarage Gefragt.,Die sind nicht Alle versclossen.Teile es der versicherung mit-.das der Wagen in einer tiefgarage steht die kein tor hat.
Manche Versicherer fragen schon beim Antrag nach der Tiefgarage ob sie abgschließbar ist oder nicht abschließbar, nur hilft dir das jetzt nichts mehr.
Generell sollte eine Garage immer auch ein abschließbares Tor haben. So auch in deinem Fall der Tiefgarage. Deshalb gibts ja auch genau diesen Passus bei den Versicherungen. Da du ja wahrscheinlich auch eine Miete für den Tiefgaragenstellplatz bezahlst (entweder in der eigentlichen Miete schon mit eingerechnet oder ggf. auch extra aufgeführt oder extra Mietvertrag) sollte der Vermieter auch seinen Pflichten nachkommen. Aber Klarheit kann in deinem Fall wahrscheinlich nur ein Anruf bei deiner Versicherungsgesellschaft bringen. Trotzdem würde ich den Vermieter um den Verschluß der Tiefgarage bitten. Das sollte auch in seinem eigenen Interesse liegen.
nein die Hausversicherung muss im ernstfall dafür aufkommen ....
Nein, nicht so richtig: Ich wusste, dass die Einfahrt kein Tor hat, aber die 2. und 3. Ebene sind durch ein Gitter gesichert. Ich wusste nicht, dass ich die 45 EUR für einen Stellplatz auf der 1. (ungesicherten) Ebene bezahlen würde ...
Wäre da nicht ein Telefonat mit der Versicherung empfehlenswert...?! Dann weißt du zu 100% bescheid und jut ist.
Das glaube ich nicht.Sie muss nicht Zwingend ein Tor haben.Der Zustand der Garage war bein Einzug bekannt.