Gibt es eine Ampelpflicht für Tiefgaragen?
Wir bewohnen eine Mietwohnung in einem kleinen Wohnpark. Zu je einem Block (18 WE) gehören 36 Tiefgaragenstellplätze. Die Zufahrt besteht aus einer Kurve, so dass keine vollständige Einsicht besteht . Ebenso ist die Tiefgarage in Winkelform, wodurch eine allseitige Einsicht nicht gegeben ist. Eine Ampelanlage fehlt! Oft kommt es vor, dass das Rolltor offen steht (z.B. bei der Hausreinigung oder der Benutzung als Fußweg). Mehrfach konnten Unfälle vermieden werden, weil die Ein- und Ausfahrenden noch eine Notbremsung machen konnten. Beispielsweise hat ein Einfahrender das Tor geöffnet und fährt hinein, während ein Nutzer der Tiefgarage von der Wippe rollt.
Bei den beiden anderen Tiefgarageneinfahrten der Nachbarblöcke gibt es solche Anlagen. Nun haben mehrere Mieter die Verwaltung auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Diese vertritt aber die Meinung, dass die Eigentümergemeinschaft unseres Blockes eine solche "Erweiterung" ablehnen würde.
Wer müsste bei einem Unfall zahlen? Die kFZ-Haftpflichtversicherung erklärte auf Anfrage, dass das ein Privatgrundstück sei und somit entweder die Privathaftpflicht oder die Gebäudehaftpflichtversicherung dafür zuständig wären.
Was ist richtig? Und gibt es für die Ausstattung mit Tiefgaragenampeln eine Rechtsgrundlage
4 Antworten
Es gibt keine Ampelpflicht; es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Die Auskunft der KFZ-Haftpflichtversicherung ist schlichtweg falsch.
Da will sich die KFZ Haftpflicht wohl aus der Verantwortung nehmen die sie wohl auf jeden Fall hat. Weder die Privathaftpflicht noch die Gebäudehaftpflicht wird für einen KFZ-Schaden aufkommen!!!
Die Haftungsfrage ist hier eher zunächst eine juristische Frage. Auf einem Privatgrund gilt nicht die STVO, auch wenn ein Schild dort steht diese würde gelten :-) Also bleibt zu klären ob jemand haftbar ist. Dann wäre das auch mit der Versicherung geklärt.
Hallo, vielen Dank für Eure Hilfe. Ich werde meine Vermieterin noch einmal darauf hinweisen und darum bitten, dass sie das Thema mal bei der Eigentümergemeinschaftsversammlung anspricht.
Kessdusty
Nein! Aber in dem geschilderten Falle wäre die Installation begrüßenswert - Pack´s in die nächste WEG Versammlung als TOP! Ab ´ner bestimmten Größe sind nur Feuermeldeanlagen vorgeschrieben!