Alte Badewanne ersetzen durch Vermieter
Hallo, habe eine sehr alte Badewanne. Die Wanne hat schon viele "Schäden" und müsste meiner Meinung nach eigentlich erneuert werden. Sowas würde ein Vermieter aber natürlich nie frewillig machen, wenn er nicht gesetzlich dazu verpflichtet wäre. Meine Frage ist daher: Ist mein Vermieter dazu verpflichtet mir eine neue Wanne einzulassen, wenn sie folgende Merkmale aufweist: - die Oberfläche der Badewanne ist sehr rau - die Wanne hat Flecken, die sich nicht mehr entfernen lassen - die Wanne isoliert nicht richtig, das Wasser wird sehr schnell kalt - das Wasser fließt sehr schnell ab, wenn man zb länger drin liegt, ist irgendwann kein Wasser mehr in der Wanne.
Würde mich über Ratschläge sehr freuen. Es handelt sich um eine alte Gussbadewanne, vermutlich schon mehr als 40 Jahre alt. Die Schäden müssen durch die Vormieter entstanden sein.
Danke für eure Hilfe / Tips.
Viele Grüße
11 Antworten
Hallo, habe eine sehr alte Badewanne. Die Wanne hat schon viele "Schäden" und müsste meiner Meinung nach eigentlich erneuert werden.
Das ist nur Ihre Meinung und die ist falsch. Eine Sache muss funktionieren und man darf sich nicht verletzen; einen Schnheitspreis muss die Sache nicht gewinnen.
Natürlich kann ich Ihr Anliegen verstehen.
Sowas würde ein Vermieter aber natürlich nie frewillig machen, wenn er nicht gesetzlich dazu verpflichtet wäre.
Er ist nicht gesetzlich verpflichtet alt gegen neu zu tauschen.
Meine Frage ist daher: Ist mein Vermieter dazu verpflichtet mir eine neue Wanne einzulassen, wenn sie folgende Merkmale aufweist: - die Oberfläche der Badewanne ist sehr rau - die Wanne hat Flecken, die sich nicht mehr entfernen lassen - die Wanne isoliert nicht richtig, das Wasser wird sehr schnell kalt -
Nein muss er nicht.
das Wasser fließt sehr schnell ab, wenn man zb länger drin liegt, ist irgendwann kein Wasser mehr in der Wanne.
Im Baumarkt für wenige Euros einen passenden neuen Stopfen kaufen.
Hatte mir schon gedacht, dass ich da nicht viel beim Vermieter machen kann. Vielen Dank!
Doch kannst Du, biete ihm eine Beteiligung an.
MfG
Johnnymcmuff
Hallo, habe eine sehr alte Badewanne
Es stellt sich vielmehr die Frage, wie lange Du schon in der Wohnung lebst, bzw. wie der Zustand bei Anmietung war.
die Oberfläche der Badewanne ist sehr rau
Lässt sich beheben. Eine neue Wanne ist da nicht zwingend notwendig.
die Wanne isoliert nicht richtig, das Wasser wird sehr schnell kalt
Ich kenne ehrlich gesagt keine isolierten Badewannen. Das ist kein Mangel.
die Wanne hat Flecken, die sich nicht mehr entfernen lassen
Das ist nur eine optische Beeinträchtigung und rechtfertigt keinen Austausch.
das Wasser fließt sehr schnell ab, wenn man zb länger drin liegt, ist irgendwann kein Wasser mehr in der Wanne
Hier stelle ich mir die Frage, ob Du dein Auto entsorgst, wenn die Reifen abgefahren sind. Läuft das Wasser zu schnell ab, muss etwas am Verschluss gemacht werden.
Ich würde den Vermieter einfach mal anschreiben und ihm die Mängel schildern. Was der Vermieter nun damit anfängt, wirst Du sehen.
Ja, die Wanne ist wirklich hin. Dann schreib deinen Vermieter an, dass er sich um Ersatz kümmern soll. Wenn eine Wanne mit vermietet wurde, muss sie auch genutzt werden können und wenn sie noch rauher wird, reißt du dir den Rücken auf.
LOL ... wovon träumst du sonst so?
Ja, die Wanne ist wirklich hin. Dann schreib deinen Vermieter an, dass er sich um Ersatz kümmern soll.
Muhahaharr, der ist gut. Da sollte sie gleich noch abgegriffenen Türklinken, schrille Klingel und häßliche Lichtschalter ersetzt verlangen und einen Satz Neureifen und fällige Teillackierung in Auftrag geben, da ihr Auto auf dem Parkplatz durch Sonneneinstrahlung und Vogelkot ernsthaften Schaden nahm. Sonst geht es dir aber gut, ja? Hauptsache!
Hier stellt sich zunächst die Frage, ob du dich für die Wohnung interessierst oder ob du schon Mieter in dieser Wohnung bist.
Im ersten Fall könntest du natürlich eine Unterschrift von einer Sanierung der Wanne abhängig machen. Ob sich der Vermieter drauf einlässt? Ich weiss es nicht.
Da du jedoch weisst, dass das Wasser sehr schnell auskühlt, gehe ich davon aus, dass du schon seit einiger Zeit dort wohnst. Hier die einzelnen Punkte:
Die Oberfläche der Wanne ist sehr rau - Das ist eine normale Alterserscheinung, jedoch kein Mangel
Die Wanne hat Flecken, die sich nicht mehr entfernen lassen - Diese Flecken waren dir entweder bei Einzug bereits bekannt oder sie stammen von dir. In beiden Fällen ist das kein Mangel.
Das Wasser wird sehr schnell kalt - Alte Wannen sind nicht isoliert. Daher ist das schnellere Auskühlen des Wassers normal. Auch dies ist kein Mangel.
Das Wasser fließt sehr schnell ab - Dies deutet auf einen defekten Verschluss hin. Je nachdem, ob es sich um einen einfachen Stopfen oder einen aufwändigeren Hebelverschluss handelt, wäre der Vermieter evtl. in der Pflicht, für Abhilfe zu schaffen. Diese beschränkt sich jedoch darauf, dass dir eben ein dichter Verschluss zusteht.
Die weitere Abnutzung der bei Anmietung der Wohnung bereits 20 Jahre alten Badewanne ist vom Mieter hinzunehmen. Ein Mangel und eine Instandsetzungspflicht des Vermieters kommen erst dann in Betracht, wenn die Badewanne oder Duschwanne nach weiterem Verschleiß nicht mehr benutzt werden kann. AG Coesfeld, Urteil vom 11. Februar 2003, Az: 4 C 525/02 Quelle: WuM 2003, 206. Nach anderer Ansicht (N.Spreng 2. Auflage 2003 Seite 307 unter Berufung auf ein Urteil des LG Berlin 64 S 237/94) soll der Mieter gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Neubeschichtung oder Austausch der Wanne haben. In jedem Fall muss die Badewanne sich in einem zum vertragsgemäße Gebrauch geeigneten Zustand befinden. Sofern es keine bestimmten vertraglichen Vereinbarung (Mietvertrag) gibt, muss die Badewanne auch bei Anmietung einer unrenovierten Wohnung in einem Altbau einem Mindeststandard genügen, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht. (BGH Urteil vom 26. Juli 2004 VIII ZR 281/03). Danach ist die von Spreng und dem LG Berlin (siehe vorstehend) vertretene Ansicht wohl zutreffend. Der Mieter kann den Austausch oder die Neubeschichtung einer entsprechend alten Badewanne verlangen. Der Anspruch kann allerdings durch eine Regelung im Übergabeprotokoll ausgeschlossen sein. Ist dort vereinbart "Die Räume werden wie gesehen übergeben" ist der Anspruch ausgeschlossen, denn es ist anzunehmen, dass dem Mieter der Zustand der Badewanne bei Vertragsabschluß bekannt war (BGH a.a.O.).
gefunden unter http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/badewanne.htm
danke!