Darf ich als auszubildender Streiken?

9 Antworten

Die Gewerkschaft ruft ihre Mitglieder zum Streik auf. Damit sollte ein Teil Deiner Frage beantwortet sein. Wenn Du dennoch mit streikst, darf Dir erstens der Arbeitgeber für diese Zeit Dein Gehalt kürzen, und Du stehst zweitens nicht unter dem Schutz der Gewerkschaft.

Google says: Der Warnstreik ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht (Art. 9 Abs.3 des Grundgesetzes). An einem Warnstreik dürfen auch Nichtmitglieder der Gewerkschaft teilnehmen. Sollte es zu Lohnkürzungen des Arbeitgebers kommen, erhalten Nichtmitglieder allerdings keine Streikunterstützung.

Ja. Auch Azubis dürfen für die sie betreffenden Tarifforderungen streiken (BAG v. 30.8.1984 - 1 AZR 765/93). Dies gilt analog auch für Praktikanten und Praktikantinnen. Insbesondere sind diese Gruppen nicht verpflichtet, Streikbrecherarbeiten zu machen, d.h. die Arbeit der Streikenden zu übernehmen. Die Streikbeteiligung gefährdet grundsätzlich nicht den Ausbildungszweck.

Dürfen tust Du ob es Sinn macht wirst Du ggf. nach der Abschluss-Prüfung und der Übernahme, oder nicht, wissen.

Über Ausbildungsbeihilfe-Kürzungen und VERDI-Mitgliedschaft möchte ich hier nicht schreiben.

Du kannst mitstreiken, das ist ein Grundrecht, hast aber nicht den Schutz der Gewerkschaft. Du musst also die Konsequenzen in Kauf nehmen.

angy2001  17.03.2014, 08:01

nein, AzuBis haben kein Streikrecht.

Steffile  17.03.2014, 08:04
@angy2001

Quatsch, Streikrecht ist eine der Grundlagen der Demokratie:

„Auszubildende dürfen jedenfalls dann zu kurzfristigen (Warn-)Streiks aufgefordert werden, wenn in Tarifverhandlungen Forderungen der Gewerkschaft nach verbesserten Ausbildungsbedingungen verhandelt werden. Mindestens unter diesen Voraussetzungen ist die Teilnahme von Auszubildenden an Arbeitskämpfen zulässig.“ Bundesarbeitsgericht vom 12.09.84 - AP Nr. 81 zu Artikel 9 Grundgesetz

Steffile  17.03.2014, 08:17
@Steffile

Uebrigens koennen auch Azubis der Gewerkschaft beitreten.

angy2001  17.03.2014, 08:48
@Steffile

Danke für den Hinweis, das war mir noch nicht bekannt.

Karl37  17.03.2014, 13:16
@Steffile

So ist es, Sofern die Tarifverhandlung keine Forderung beinhaltet die Ausbildungsfragen beinhalten, ist ein Streik der Azubi rechtswidrig. Ein solidarischen verhalten wird nicht von den Lehrlingen erwartet

Novos  17.03.2014, 08:00

ja,Du hast Recht