Generalschlüssel für alle Wohnungen?

6 Antworten

Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss der Mieter dafür sorgen, das der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, wenn der Mieter während einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und das dem Vermieter mitteilt. Verletzt der Mieter diese Pflicht, muss er für daraus entstehende Schäden Ersatz leisten.

BGH WM 72, 25 ; AG Köln WM 86, 86

Frag den oberschlauen Mieter nach welchem Gesetz oder welcher Vorschrift der Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person keinen Generalschlüssel besitzen darf.

Strafbar macht man sich nur wenn man diesen unberechtigt benutzt.

Dein Mieter hat keine Ahnung. Selbstverständlich darfst Du als Wohnungseigentümer einen Generalschlüssel besitzen. Nur benutzen darfst Du ihn nur in den gesetzlich zugelassenen Ausnahmen, die die Unverletzlichkeit der Wohnung aufheben bzw. einschränken.

Gekicher6  15.01.2014, 22:13

Das ist Blödsinn. Leider weit verbreitet.

Wer einen Raum mietet darf dem Vermiter den Besitz eines Schlüssels verbieten.

RobertaKrumb  15.01.2014, 23:33
@Gekicher6

I stand corrected....

Hätte ich das damals gewußt, als ich meine 1-Raum-Bude hatte und mindestens einmal pro Woche bei Heimkehr nach dem Dienst einen Klebezettel an der Tür vorfand "Aschenbecher ausleeren" oder "Fenster schließen", ich hätte dem alten Sack von Vermieter in die Klötze getreten.

Danke für die Belehrung. One lives and learns.

anitari  16.01.2014, 09:25
@Gekicher6

Wer einen Raum mietet darf dem Vermiter den Besitz eines Schlüssels verbieten.

HALLO, hier geht es um einen General- nicht um Wohnungsschlüssel.

imager761  16.01.2014, 09:38
@Gekicher6

Das ist Blödsinn. Leider weit verbreitet.

Durch Widerholungen werden deine Rechtsirrtümer nun nicht wahr. Benenne einen Rechtsgrund, der dem Eigentümer eine Zentralschliessungsanlage mit Generalschlüssel in seinem Mietshaus verbietet oder verpflichte, dem Mieter ein anderes als das bei Besichtigung vorhandenen Zylinderschloss der vermieteten Wohnung einzubauen :-O

Wie sagt Dieter Nuhr treffend: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fr*sse halten".

johnnymcmuff  17.01.2014, 20:06

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Ich habe einen Generalschlüssel mit denen ich in jede Wohnung komme.Eine Mieter meinte das sei verboten , das ich so einen Schlüssel habe?

Natürlich ist es dir nicht verboten, einen Schlüssel zu seiner Wohnung zu besitzen. Aber sie eigenmächtig zu betreten.

Von daher kann er in seiner eigenen Wohnungstür nun einen anderen Zylinder einbauen, den er bei Auszug wieder gegen den vorhanden austauschen muss.

G imager761

und genau darum baue ich grundsätzlich ein neues schloß in die wohnungstür wenn ich in eine neue wohnung ziehe......um zu verhindern das ein neugieriger vermieter da rumschnüffelt wenn ich nicht da bin.........auch wenn er mir tausendmal versichert das er sowas niiie ohne mein einverständnis machen würde....

imager761  16.01.2014, 09:52

Völig richtig, zumal auch auch Vormieter, geschasste Lebensabschnittsgefährten, Saufkumpls... eine Kopie haben könnten :-)

XC600  16.01.2014, 12:31
@imager761

ja genau.....wenn mir der vermieter die wohnungschlüssel aushändigt weiß ich persönlich ja nicht sicher ob das wirklich ALLE schlüssel für dieses schloß sind oder wer da sonst noch einen haben könnte.......darum immer NEUES schloß einbauen.........