Auszahlungsbetrag

2 Antworten

Als Abzug des Wohnrechts sollte der Rentenbarwert ermittelt werden.

Dazu sollte die statistische Restlebenszeit der Eltern (klingt makaber, ist aber so) herangezogen werden. Dazu gibt es z.B. Tabellen im Einkommenssteuerrecht bezüglich Wertermittlung von Pensionsansprüchen.

Als Abzinsungsfaktor orientierst du dich an der Verzinsung langfristiger sicherer Wertpapiere. Oder rufst bei deiner Bank an. Die geben dir gern Auskunft, was man aktuell als Abzinsung für die Ermittlung eines Rentenbarwertes nehmen sollte.

Hauswert abzüglich heutiger Rentenbarwert = heutiger Barwert der Immobilie

heutiger Barwert der Immobilie / 2 = angemessener Auszahlungsbetrag

Sofern es sich um ein Einfamilienhaus handelt, würde das Wohnrecht den Wert des ohnehein bereits 103 Jahre alten Gebäudes für einen Ersteher gegen "0" bringen! Um eine solche Frage auch nur annähernd vernünftig beantworten zu können wären grundlegende Erkenntnisse über den Gebäudezustand erforderlich.

Kleinalrik  04.09.2013, 09:47

Hauswert 110.000,-

Das ist doch zusammenfassend alles, was man wissen muss.