wie kann man ein wohnrecht lösen bzw. löschen? (bauernhof)

5 Antworten

Hy saarah14 Du hast leider nicht geschrieben ob Du das wohnrecht hast oder ein anderer. Nehmen wir mal an Du hast ein Wohnrecht.Da kannst du eine Verzichtserklärung schreiben an den der Dir das WR.verschafft hat oder es zum Grundbuchamt (falls es eingetragen ist) schicken das Du auf das WR vom ?ß.??.19?? verzichtest.Weiter beantragst Du die löschung vom Eintrag.

2.Ein anderer hat ein Wohnrecht auf dem bauernhof,das wird schon schwieriger.Du musst den oder die dazu überreden darauf zu verzichten oder notfalls einen angemessenen Betrag bieten um das WR abzukaufen.Dann muss die Begünstigte Person das wie oben beschrieben machen Grundbuchamt / Verzichtserklärung / Löschung! Ich habe meiner gesch.Frau auch ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen doch das Haus wurde verkauft und auf einmal war das Wohnrecht weg-weiß bis heute nicht wie es zustande kam.Das Haus hatte Ihre Tochter die sie vor der Ehe hatte gekauft.Ist schon eigenartig-hätte da auch eine Erklärung für??

saarah14 
Beitragsersteller
 24.04.2012, 15:25

Das ist eigentlich der Bauernhof meines Vaters, den er 1989 nach dem Tod seines Vaters mit allen Schulden übernahm. Außerdem hat mein Vater 11 Geschwister und davon haben 5 das Wohnrecht solange sie ledig sind. 2006 starb dann seine Mutter und es kam zum Streit der Geschwister die nicht hören wollten, dass mein Vater 35.000€ Schulden bezahlen musste. Und jetzt ist der Bauernhof seit 2 Jahren in der Versteigerung wegen dem Schuldenbetrag von 2.200€. Die 5 Geschwister sind immernoch ledig und wollen, beim Kauf des Hofes, jeder 15.000€. Wie kann man diese Situation lösen ohne Versteigerung? Ist das eigentlich möglich?

Danke für die hilfreiche Antwort. (:

Lanos  24.04.2012, 16:05
@saarah14

Hallo saarah14 Ist ja so ziemlich verzwickt. Versuche das du / Ihr die Summe 2.200 € aufbringen könnt um aus der versteigerung zu kommen.Wenn die beglichen sind ist die Versteigerung aufgehoben bzw.erledigt. Aber so einfach wie sich das die Geschwister denken ist das nun doch nicht. Dein Man oder /und du seit Erben.Bringt eine versteigerung nicht das ein was gefordert ist bekommen sie jeweils nur 1/8 als Pflichanteil vom Erbe bzw.werden nur 50% angerechnet.Wenn sie Glück haben bekommt jeder von den 5 Leuten ca.2.500 € und das wars.bei einer versteigerung kann das noch weniger werden. Es sind bei einer Versteigerung immer 3 Termine:der erste ist Preisgebunden der 2. auch noch aber der dritte da gilt das Mindestgebot.Wenn es also zu einer Verst.kommen sollte und es ist die dritte und dein mann oder ein Bekannter bietet 20.000 Euro bekommt er den Zuschlag.Die Bank muss aber damit einverstanden sein.Vermute mal das eine bank dahintersteckt.Denn sonst bekommen sie garnichts. Mann kann Deinen Mann (nehme ich an) nicht zwingen die jeweils 15.000 € aufzubringen.Dann soll er mit dem Käufer einen vetrag schließen das er den Hof bewirtschaften kann als sei es sein eigener.Lasst alles wegen der Besitzverhältnisse so wie es ist.Dein Mann soll einfach einen eigenen Vertrag unter euch drei machen und nach aussen so tun als sei alles beim alten geblieben.Die können nicht verlangen das dein mann 75.000 Euro Kredit oder Schulden macht.Aber wie gesagt geht zu einem Anwalt und lasst euch beraten es ist sehr verzwickt. Wünsche euch viel Glück dabei!

saarah14 
Beitragsersteller
 24.04.2012, 17:23
@Lanos

Danke für den Rat, es ist der beste den wir bisher gehört haben. ;) Mein Mann ist misstrauisch mit Anwälten, weil nach der Zustellung des Pfandungsaktes hat er sich beim Anwalt beraten lassen, der nicht geholfen hat, und jetzt bei der Versteigerung hat er sich eingeschalten: 20.000€ Zinsen. Und das nur, um das Geld des Hofes(der Wert liegt mittlerweile nur noch auf 185.000€! Der Wert war am Anfang bei 400.000€) zu kassieren. Der Gerichtsbeamte sagte, er habe Recht.

Also: Der Gesamtwert liegt bei 185.000€.

  • Schulden: 2.200€
  • Bankhypothek: 35.000€
  • Anwalt: 20.000€
  • Geschwister: 75.000€

Insgesamt bleib uns nur 52.800€.

Im Juni ist der nächste Versteigerungstermin und um wie viel kann der Preis sich noch senken? Wenn niemand den Hof mit den 5 Wohnrechten kauft, was passiert dann mit den Schulden?

Lanos  24.04.2012, 18:15
@saarah14

Hallo Saarah. Je größer der Streitwert ist je höher ist der verdienst vom Anwalt. Aber ich habe mal geblättert:

Unter § 385 BGB Freihändiger Verkauf steht: Hat die Sache einen Börsen oder Marktpreis (das ist ja hier der fall)so kann der Schuldner den verkauf aus freier hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler (Makler)oder durch eine zur öffentlichten Versteigerung befugte Person zum laufenden preis bewirken. Das heißt auf gut deutsch.Wenn ihr einen Interessenten findet der euch mehr dafür zahlt könnt ihr das durch einen öffentlichen bestellten makler verkaufen um den größten Preis zu bekommen.

Im Falle einer versteigerung übernimmt der Erwerber die auf der sache lastenden Verbindlichkeiten in vollem Umfang.

§ 386 GBG :Kosten der Versteigerung:Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 BGB erfolgtem Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last,sofern nicht der Schuldner den Hinterlegten Erlös zurücknimmt.

Versucht doch mit den Geschwistern zu handeln mit der Androhung das es sonst noch weniger geben wird falls es zur 3.termin kommt.das 3.Gebot ist nicht mehr an vorherige preise gebunden.Wenn die Bank also ihre 35.000 hat ist sie zufrieden und dann geht das ganze für diesen betrag unter dem hammer.

Wie gerne würde ich euch helfen habe nähmlich auch so einen fall hinter mir.Habe aber gewonnen auch ohne Anwalt. Da hat selbst der Richter gestaunt und später gesagt "Sie wären lieber Anwalt geworden"!!!!

Wenn niemand den Hof kauft beibt ihr der Bank gegenüber der schuldner. Also versuchen sich mit der bank gut zu halten nähmlich DIE ist maßgebend. Wenn sie auf das geld vorerst verzichten oder raten dann bleibt alles so wie es war. Versucht einen Aufschub zu erreichen um auf dem freien Markt den Hof zu verkaufen.

Ein Tip:Stelle auf meinem namen eine Freundschaftsanfrage dann kann ich die bestätigen und wir können schreiben ohne das andere mitlesen können. Es ist ja doch schon sehr persönlich!

Lukull  28.05.2012, 23:29
@saarah14

Hallo, mit den Anwaltskosten verstehe ich etwas nicht. Wenn er nur beraten hat darf er max. 190€ berechnen. Meinst du 20.000 € stellt er für seine Bemühungen in Rechnung,was hat er denn getan. Hier ein guter link: http://www.raedresen.de/Kosten/BRAGO_ZR/Tabelle/tabelle.html Im Übrigen muß ich Lanos zustimmen, den Hof zu erhalten bzw. nicht durch eine Zwangsversteigerung verlieren müßte 1. Ziel sein . Wir hatten auch schon mal eine ähnliche Situation, wenn du willst können wir uns gern weiter unterhalten. Wie das mit der Freundschaftanfrage funktioniert weiß ich noch nicht, aber probiers mal.

Durch notariellen Verzicht des Berechtigten kann das Recht im Grundbuch gelöscht werden, soweit es sich nicht um ein zeitlich begrenztes Recht, löschbar mit Todesnachweis handelt. Dann kann der Antrag auf Löschung auch unter Vorlage der Sterbeurkunde direkt beim Grundbuchamt gestellt werden.

Dies muss vom Wohnrecht Inhaber im Grundbuch bzw. Testament ausgetragen werden.

wenn jemand anderer das wohnrecht hat und dies auch bei behalten will, hast du keine möglichkeit, das wohnrecht aufzulösen

Ist das im Grundbuch eingetragen? Dann nur über einen Notar!