Nebenkosten bei Wohnrecht

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Nebenkosten trotz Wohnrecht

Entgegen der allgemeinen Annahme bedeutet ein unentgeltliches Wohnrecht aber keineswegs, dass der Berechtigte keinerlei Kosten zu tragen hat. Für ihn fallen zwar keine Mietaufwendungen oder Ähnliches an, die Nebenkosten muss er aber dennoch übernehmen. So muss derjenige, der die Wohnung bewohnt, selbstverständlich für die gewöhnlichen Nebenkosten aufkommen. Das heißt, der Berechtigte muss die Kosten für Müll, Strom und Wasser selbst tragen und kann hierfür nicht den Eigentümer zur Rechenschaft ziehen.

http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Wohnrecht-Nebenkosten.html

Du hast nur das Wohnrecht, an den laufenden Kosten (Müll, Steuer, Haftpflicht) musst Du Dich beteiligen. Wenn Gartennutzung mit inbegriffen ist, auch die Gartenpflege. Meist ist bei dem Wohnrecht ja ein Gartenstück bezeichnet, das kannst Du selbst pflegen oder auch selbst jemanden beauftragen.