Auszahlung für Möbel nach Trennung
Hallo,
Eigentlich sollte 1+1 nicht so schwer sein. Ich frage mich jedoch, ob ich zu kompliziert denke oder tatsächlich einen Denkfehler mache.
Meine Ex-Freundin zieht aus unserer Wohnung aus und ich behalte alle Möbel bis auf eines. Wir haben uns alle Anschaffungen zur Hälfte geteilt!
Der Übersicht halber lediglich veranschaulicht: Sachen die ich behalte: - Bett: 600 - Couch: 500 - Esstisch/Stühle: 400 Gesamt: 1500
Sie nimmt mit: - Gartenmöbel: 300
Nun war meine Rechnung: Sachen die ich behalte : 2 = 1500 : 2 = 750 die ich ihr auszahle
Gartenmöbel : 2 = 300 : 2 = 150 die sie mir auszahlt
Das heißt, ich zahle ihr effektiv 750 - 150 = 600 aus. Mir kommt das zu wenig vor, die Anschaffungskosten insgesamt waren ja immerhin 1800.
Bin für jede Aufklärung /Bestätigung dankbar! :)
Grüße
5 Antworten
Die Anschaffungskosten zählen in diesem Fall nicht, es kommt der Zeitwert zum Tragen, und der ist gegenüber dem Anschaffungswert schon nach kurzer Nutzungsdauer minimal. Es wird am besten sein, Ihr einigt Euch auf einen Betrag, der beiden angemessen erscheint, denn einen tatsächlichen Wert zu ermitteln ist so gut wie unmöglich.
Gesamtkosten abzgl. der Gartenmöbel, dann geteilt durch zwei.
Hallo--und neu sind die ja auch nicht mehr--hat sie ja auch mit "abgewohnt".
Ihr wird euch darauf doch eineigen können.Frag sie -wieviel sie möchte,
und dann könnt ihr euch ja annähern-oder auf die Forderung eingehen.
VG pw
Richtig, sie bekommt 600, mehr hat sie ja auch nicht bezahlt
Du solltest Ihr wesentlich mehr geben - schließlich muss sie alle Möbel neu anschaffen.
Ich plädiere für 1000 Euro.