Wem gehört das Auto bei Trennung oder Scheidung?
Ehepartner A hat nachweislich das Auto am Anfang der Ehe gekauft. Das Auto wurde auf Ehepartner B zugelassen bzw. gefahren, da Ehepartner A aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren durfte. Das Auto wurde für den täglichen Arbeitsweg hin und zurück vom Ehepartner B genutzt und zusätzlich für Familienfahrten.
Wem gehört das Auto nach einer Trennung/Scheidung?
8 Antworten
Zugewinngemeinschaft:
Einer mit dem Auto, der andere mit der Hälfte des Geldes -des Werts des Autos. Geht zu einem oder mehreren Autohändlern und legt den Wert fest.
Man kann auch so teilen, der eine bekommt das Auto, der andere z.B. das Motorboot (wenn eines vorhanden wäre)
Gütertrennung :
Derjenige auf dessen Namen der Fahrzeugbrief steht....
übrigens man hatte auch mal schöne Zeiten miteinander, vielleicht auch mal ein Grund zum nachdenken - sich irgendwie gütlich zu einigen - wer braucht das Auto denn am dringendsten?
Trennungen sind immer doof.
Das müssen die Parteien unter sich ausmachen. Der Zugewinn in der Ehezeit wird üblicherweise aufgeteilt, wie das geschieht können die Parteien unter sich ausmachen.
Klar, ein Ehevertrag ändert natürlich alles.
Grundsätzlich darf bei einer Trennung bzw. Scheidung derjenige Ehegatte das Auto behalten, der Eigentümer des Autos ist. Falls das Auto aber zum gemeinsamen Hausrat gehört, kann ausnahmsweise derjenige Ehegatte, der nicht Eigentümer ist, berechtigt sein, das Fahrzeug bis zur Scheidung zu nutzen.
Ja, das ist genau die Frage. Wann gehört es zum Hausrat?
Sofern ihr nichts anderes vereinbart habt, besteht eine Zugewinngemeinschaft, jeder hat sein eigenes Vermögen.
A hat das Auto gekauft, daher gehört es ihm weiterhin. Nach einer Scheidung kann er darüber frei verfügen.
Da es offenbar in der Ehe gekauft wurde ist das nicht so einfach bzw. Zugewinn bedeutet ja, das man das, was man vor der Ehe hatte behalten darf, aber das innerhalb der Ehe gewonnenen teilen muss.
Evtl. muss ein Ausgleich gezahlt werden. Aber das Auto gehört A und er kann es nach der Scheidung z. B. verkaufen oder verschenken.
Da es offenbar in der Ehe gekauft wurde ist das nicht so einfach bzw. Zugewinn bedeutet ja, das man das, was man vor der Ehe hatte behalten darf, aber das innerhalb der Ehe gewonnenen teilen muss.
Da dürfte das Auto ja eher einen Verlust als einen Zugewinn darstellen. Wenn man das Auto kauft, hat man keinen Zugewinn, weil man dafür ja den Gegenwert in Geld bezahlt. Gleichzeitig verliert das Auto während der Nutzungsdauer permanent an Wert.
Das stimmt schon, aber dazu müsste man ja das Geld für den Kauf von seinem Vermögen vor der Ehe abziehen. Ist am Ende aber auch egal, den der Zugewinn muss geteilt werden, wie man das macht, sollten die sich Scheidenden am besten unter sich aus machen, sonst wird es teuer.
Das stimmt schon, aber dazu müsste man ja das Geld für den Kauf von seinem Vermögen vor der Ehe abziehen.
Klar, es ist ja dann auch nicht mehr da.
Ist am Ende aber auch egal, den der Zugewinn muss geteilt werden, wie man das macht, sollten die sich Scheidenden am besten unter sich aus machen, sonst wird es teuer.
Es ist vor allem deshalb egal, weil über die Vermögenssituation der Ehepartner ja gar keine Angaben gemacht worden sind. Insofern ist ja auch gar nicht klar, ob es überhaupt einen Zugewinn gibt oder nicht. Davon abgesehen spielt diese Frage hier auch gar keine Rolle.
Im Konkreten Fall natürlich nicht, aber da meine Schwester seit Jahren in einem Scheidungskrieg hängt weiß ich, das sowas extrem kompliziert werden kann, gerade bei Sachgütern.
Sofern kein Ehevertrag besteht gehört es beiden zu jeweils 50%.
Da hilft nur: Ausbezahlen oder Auto verkaufen und Erlös teilen...
Sofern kein Ehevertrag besteht gehört es beiden zu jeweils 50%.
Wieso das? Es liegt keine Gütergemeinschaft vor.
Das Auto wurde für den täglichen Arbeitsweg hin und zurück vom Ehepartner B genutzt und zusätzlich für Familienfahrten.
Familienfahrten = Hausrat
Die Nutzung sagt nichts über die Besitzverhältnisse aus.
Wurde innerhalb der Ehe angeschafft und ist anhand der geschilderten Nutzung bei dem Hausrat einzuordnen.
Wurde innerhalb der Ehe angeschafft und ist anhand der geschilderten Nutzung bei dem Hausrat einzuordnen.
Daraus ergibt sich aber kein Miteigentum.
Je nach dem ob vorher ein Ehevertrag ausgehandelt wurde und wie fair man dann noch sein kann .