Ausweichquartiere während Wohnungssanierung in anderem Stadtteil möglich?

2 Antworten

Ob der Vermieter Dir ein Ausweichquartier zur Verfügung stellt oder nicht entscheidet er:

Keinesfalls ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen, wenn die angemietete Wohnung unbewohnbar ist (LG Düsseldorf DWW 1996 282) ... Ideallösung: Modernisierungsvereinbarung ... Führt die Baumaßnahme dazu, dass die Wohnung für den Mieter nicht mehr zumutbar bewohnbar ist, kann der Vermieter dem Mieter immer noch freiwillig eine Ersatzwohnung zur Verfügung steht oder die Kosten für eine Ersatzunterkunft (Wohnung, Hotel, Pension, Campingplatz) ersetzen. ... Erweist sich die Mietwohnung infolge der Bauarbeiten als nicht mehr bewohnbar, stehen dem Mieter ein Minderungsrecht, das Recht zur Kündigung des Mietvertrages und ein Schadensersatzanspruch für die Beschaffung einer Ersatzunterkunft beiseite.

und weitere Infos Modernisierung: Wann hat der Mieter ein Recht auf eine Ersatzwohnung? (mietrecht.org) - lies Dir den Artikel mal durch

Moncherrie 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 21:19

Meine Frage war nicht ob ich ein Recht auf eine Ersatzwohnung habe, sondern ob die Möglichkeit besteht diese in einem anderen Stadtteil zu bekommen. Und wer das entscheidet.

Liebe Grüße.

gschyd  19.01.2021, 21:30
@Moncherrie

Da der Vermieter Dir keine Ersatzwohnung bieten muss, wirst Du sicherlich keine Wünsche anbringen können.

Moncherrie 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 21:36
@gschyd

Ich muss also alles akzeptieren?

gschyd  19.01.2021, 21:59
@Moncherrie

Ich könnte mir vorstellen, dass er zB Kindergarten/Schule berücksichtigen muss (sofern man Kinder hat) oder wenn es Restriktionen betr. Arbeitsplatz (Schicht) gibt, wobei dies innerhalb der gleichen Stadt kaum ein Thema sein dürfte.

Allenfalls erhältst Du hilfreiche(re) Antworten, wenn Du die konkrete Situation etwas näher beschreibst (und nicht so allg. fragst)

Moin,

normal müsste der Vermieter eine zumutbare Übergangswohnung anbieten.

Meines erachtens muss dieser auch für die Umzugskosten aufkommen.

Vorausgesetzt das die Wohnung während der Sanierung keine zumutbare Bleibe ist.

MfG

Moncherrie 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 21:17

Das weiß ich schon. Die Frage war ja weiter führend ob es auch ein anderer Stadtteil sein kann wenn ich das wünsche. Und wer das entscheidet. Ich bekomme nämlich bisher keine Rückmeldung.

Gruß