Dringende Frage! Kann ich offiziell in einem Hobbyraum im Keller einziehen?
Hallo erstmal! :)
Also es ist so, ich suche noch immer eine Wohnung in München und muss bis Ende April aus der alten Wohnung raus. Ich habe mich gestern mit jemandem getroffen der ein Zimmer vermieten würde, er gab es in der Anzeige als WG an. Als ich gestern dort war stellte sich heraus, dass es sich um einen ausgebauten Hobbyraum im Keller des Hauses handelt. Eine Küchenzeile mit Herd u. Waschbecken, sowie "Bad" mit Dusche und Toilette sind drin. Auch einen Festnetzanschluss hat man dort.
ABER: Natürlich gibt es für einen Hobbyraum KEINE Türklingel und KEINEN Briefkasten!
Deshalb meine ganz ernstgemeinte Frage: Kann ich da offiziell wohnen? Also mit Eintragung beim Einwohnermeldeamt usw.? Oder ist das nicht möglich, evtl. sogar illegal/gefährlich?
Ich bin etwas in der Zwickmühle, weil ich unbedingt irgendwo wohnen muss/möchte, aber eben nicht weiß ob ich da wirklich wohnen darf. :/ Montag soll ich bescheid geben.
Übrigens: kosten würde mich alles zusammen, also Miete warm mit Strom 399,-€/pro Monat. Unbefristetes Mietverhältnis möglich.
Kennt sich da jemand rechtlich aus?
LG MaraV
6 Antworten
ABER: Natürlich gibt es für einen Hobbyraum KEINE Türklingel und KEINEN Briefkasten!
Eine Keller/Hobbyraum ist kein Wohnraum.
das musst du mit den Vermieter klären
Der mit dem ich geredet habe ist selber Mieter in dem Haus. Der Hobbyraum gehört zu seiner Wohnung.
Ich interessiere mich aber dafür ob es genau für soetwas gesetzliche Regelungen gibt. Deine Antwort war mir also keine große Hilfe, trotzdem danke.
Ein Kellerraum ist normalerweise nicht als Wohnraum zu vermieten. Das wäre eine meldepflichtige Nutzungsänderung.
ABER: Natürlich gibt es für einen Hobbyraum KEINE Türklingel und KEINEN Briefkasten!
Beides ließe sich ohne Problem installieren.
Für mich ist die Frage, ob ein (kleines?) Kellerfenster ausreicht. Gibt es einen Abzug für Wasserdampf und in der Toilette eine Entlüftung?
Das kommt aufs Detail an.
Wurde der " Kellerraum" mit Küche/ Bad...etc als Wohnraum ( Souterrain) offiziell vom Eigentümer angemeldet und dem Hauptmieter als solchen mitvermietet spricht Nichts dagegen. Dann wärst du ein Teil der WG..und kannst dich mit der Wohnungsgeberbescheinigung vom Hauptmieter auch beim Amt anmelden.
Um das herauszufinden, müsstet du vorsichtshalber beim Eigentümer ( Vermieter) nachfragen. Falls ja, dann ist das nicht illegal. Wenn nicht, dann schon.
Das denke ich auch, dass es bei Zweifeln an der Rechtmässigkeit richtig ist, sich auf sowas nicht einzulassen.... auch wenn es in München verdammt schwer ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Ich wünsche dir dabei viel Erfolg!
Soweit ich das verstanden hatte war der, der mir den Raum vermieten wollte nur Mieter einer Wohnung im Haus. Er hatte mich auch nochmal extra darauf hingewiesen, dass ich möglichst ruhig sein sollte, da die anderen Mieter recht lärmempfindlich wären. Das klang schon auch etwas seltsam für mich.
Ich denke es ist gut, dass ich nicht zugesagt habe. :)
LG