Austausch Nachtspeicherheizung. Wer trägt die Kosten?

3 Antworten

Dieses Gesetz ist nicht wirksam geworden, da es vom Bundestag gekippt wurde. Wenn Dein Vermieter die Nachtspeicheröfen ersetzen lässt, dann handelt es sich um eine Modernisierung und eine Wohnkomfortverbesserung. Damit kann er die Kosten auf Euch umlegen. Allerdings nur die ihm tatsächlich entstandenen Kosten. Fördermittel müssen vorher herausgerechnet werden. Da es sich allerdings wohl um ziemlich alte Heizungsgeräte hält, ist es vielleicht einen Versuch wert, die auf Euch zukommenden Kosten zu reduzieren, da eine Erneuerung eh notwendig werden könnte. Dazu soltlet Ihr aber die Hilfe eines Mieterverbandes oder Fachanwaltes in Anspruch genommen werden. Ihr solltet Euch bei allen Kosten, die auf Euch jetzt zu kommen bedenken, daß die Elektroheizung gegen über der Gasheizung oder Fernwärmeheizung sehr teuer war.Also seid froh, ihr könnt nun heizen ohne vorher ein Orakel zu befragenf

Das ist selbstverständlich sehr wohl eine Modernisierung. Und die ist umlagefähig. Siehe u.a. LG Berlin, 63 S 171/09.

sandi2006 
Beitragsersteller
 11.02.2015, 14:49

Im internet hatte ich dazu etwas gelesen, da der Austausch der Nachtspeicherheizung Pflicht ist, gilt es nicht als Modernisierung und ist deshalb nicht auf die Mieter umzulegen

FordPrefect  11.02.2015, 14:26

Nachtrag: Sollte der VM hier Fördermittel erhalten, so ist dieser Betrag bei der Berechnung der tatsächlichen umlagefähigen Kosten natürlich entsprechend kostensenkend gegenzurechnen.

korrekt