Austausch Nachtspeicherheizung. Wer trägt die Kosten?
Hallo.. Ich hab eine Frage zum Austausch der Nachtspeicherheizung. Gestern haben wir ein Schreiben vom Vermieter bekommen, das in 3 Monaten die alte Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird und wir dann Fernwärme bekommen. Da laut Gesetz alle Nachtspeicherheizungen bis 2020 ausgetauscht werden müssen, gilt es nicht als Modernisierung. Wenn es keine Modernisierung ist, muss der Vermieter die Kosten tragen und darf sie nicht auf die Mieter umlegen. Ist das so richtig?
3 Antworten
Dieses Gesetz ist nicht wirksam geworden, da es vom Bundestag gekippt wurde. Wenn Dein Vermieter die Nachtspeicheröfen ersetzen lässt, dann handelt es sich um eine Modernisierung und eine Wohnkomfortverbesserung. Damit kann er die Kosten auf Euch umlegen. Allerdings nur die ihm tatsächlich entstandenen Kosten. Fördermittel müssen vorher herausgerechnet werden. Da es sich allerdings wohl um ziemlich alte Heizungsgeräte hält, ist es vielleicht einen Versuch wert, die auf Euch zukommenden Kosten zu reduzieren, da eine Erneuerung eh notwendig werden könnte. Dazu soltlet Ihr aber die Hilfe eines Mieterverbandes oder Fachanwaltes in Anspruch genommen werden. Ihr solltet Euch bei allen Kosten, die auf Euch jetzt zu kommen bedenken, daß die Elektroheizung gegen über der Gasheizung oder Fernwärmeheizung sehr teuer war.Also seid froh, ihr könnt nun heizen ohne vorher ein Orakel zu befragenf
Das ist selbstverständlich sehr wohl eine Modernisierung. Und die ist umlagefähig. Siehe u.a. LG Berlin, 63 S 171/09.
http://www.imasblog.de/austausch-der-nachtspeicherofen-gegen-gaszentralheizung-ist-modernisierung/
Ist das Beleg genug? Und gegen was die Öfen ausgetauscht werden, ist diesbezüglich irrelevant. Alles ist moderner als ein Nachtspeicherofen.
Nachtrag: Ob der VM überhaupt von der Austauschpflicht betroffen ist, ist zudem in Anbetracht der Menge an Ausnahmetatbeständen vom Verbot mehr als fraglich. Siehe
http://www.verivox.de/ratgeber/welche-nachtspeicherheizungen-werden-verboten-73080.aspx
als Beispiel.
Nachtrag: Sollte der VM hier Fördermittel erhalten, so ist dieser Betrag bei der Berechnung der tatsächlichen umlagefähigen Kosten natürlich entsprechend kostensenkend gegenzurechnen.
korrekt
Im internet hatte ich dazu etwas gelesen, da der Austausch der Nachtspeicherheizung Pflicht ist, gilt es nicht als Modernisierung und ist deshalb nicht auf die Mieter umzulegen