Kosten für Heizungsreparatur beim Mieter umlegen?
Kann der Vermieter Kosten für die Reparatur z-B. der Heizung auf die Nebenkosten anrechnen ? Falls ja : Anteilig und wenn wieviel ?
7 Antworten
Das kommt nun darauf an, was genau und mit welchem Kostenaufwand hier für eine "Reparatur" vorgenommen wurde, ob es eine Einzelanlage ist und in welchem Alter :-O
"Im Rahmen der Heizungswartung sind [...] die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten wie der Austausch von verschleißanfälligen Kleinteilen, zu denen etwa Schmierstoffe, Dichtungen, Düsen und Filter zählen, als laufende Betriebskosten umlagefähig [...]" (OLG Düsseldorf in GE 2000, 888-890, Schmidt/Futterer-Lammel, 7. Aufl. 1999, Rdnr. 28 zu § 7 HeizKostV und Kinne, Heizung- und Heizkostenabrechnung, 2. Aufl. 1992, Teil A, Rdnr. 46).
G imager761
Reparaturen am Haus zahlt grundsätzlich der Vermieter!
Kann der Vermieter Kosten für die Reparatur z-B. der Heizung auf die Nebenkosten anrechnen
Nein darf er nicht.
Der Vermieter kann die Reperatur der Heitzung auf keinen fall auf die Nebenkosten anrechnen.Er kann höstenst bei einer neuen Heitzung mit einem geringern Enrgieverbrch ein bestimten Teil der kosten auf die Nebenkosten anrechnen
Nein, dass ist unzulässig. Wenn er es macht, Einspruch deswegen einlegen und diesen Betrag rausrechnen und den Rest zahlen, insofern Nachzahlung ansteht.
Nein, das geht nicht, das verbietet die BetriebsKV...