Wer trägt die Kosten für den Warm-Wasser-Zähler Austausch?
Hallo liebes Forum,
folgende Sache:
Warmwasser-Zähler ist in einer Mietwohnung defekt. Firma hat ausgetauscht und uns dies in Rechnung gestellt mit 130 Euro. Wer trägt die Kosten für den Austausch des Warmwasser-Zählers. Mieter oder Eigentümer der Wohnung oder eher die gesamte Belegschaft (Kosten werden auf 6 Wohnungen verteilt)?
Beschädigung war nicht mutwillig, sondern einfach defekt.
Danke
Marc
8 Antworten
Da ich davon ausgehe, dass Du nicht mit dem Hammer draufgehauen hast, geht die Reparaturvornahme zu Lasten des Vermieters. Der Wasserzähler ist nicht deinem ständigen Zugriff ausgesetzt, daher auch keine Kleinreparatur. Die Kosten trägt der Vermieter allein.
Der Mieter, oder der derzeitige Bewohner/Eigentümer der Wohnung.
Da die Zähler alle 6 Jahre ausgetauscht werden müssen, ist die Aufteilung der Kosten auf ein/sechstel pro Jahr für den Mieter begrenzt. Eine Reparatur natürlich dann auch.
Der Eigentümer zahlt natürlich "die ganze Uhr" sofort.
Hat meiner Meinung nach nichts mit Gemeinschaftseigentum zu tun, es sei denn die Uhr würde laut Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum gehören .
Wenn Du - sagen wir nächstes Jahr - ausziehen/verkaufen würdest, hättest Du ja dann für fünf Jahre quasi vorausgezahlt
Sollte über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet.werden.
Bei Warmwasseruhren denke ich schon, da sie zum messen des Wasserverbrauchs benötigt werden zumindest das beschriebene 6 tel über sechs Jahre.Da es ja hier auch gar keine "Reparatur" gegeben hat sondern nur einen Austausch .....
Die war, laut Fragesteller defekt, folglich kein regulärer Austausch wegen Ablauf der Eichfrist!
Worum geht es Dir? Um "Recht zu behalten" ?
Nochmal - grundsätzlich zahlt der Mieter die Messeinrichtung und die Ablesung . Sollte die Uhr ausgetauscht werden müssen - egal aus welchem Grund - zahlt sie der Vermieter die Uhr und holt sich jedoch das Geld anteilig (sechs Jahre lang) über die zukünftigen Abrechnungen zurück .
Wäre ich dein Mieter und du mein Vermieter, dann würde ich deiner BK-Abrechnung aber sowas von widersprechen, falls du mit einer Sechstelsumme für den Austausch einer Wasseruhr aufwarten solltest. Dieser Austausch ist erst dann über die BK zu bezahlen, wenn er nachweislich stattgefunden hat. Basta.
Der Austausch hat doch stattgefunden .
Ohne Wasseruhr keine ordentliche Abrechnungsmöglichkeit also.z.B. bei den Kaltwasseruhren bin ich mir sicher, da Techem sie mir als Mieter in Rechnung stellt.....
Im Rahmen der Kleinstreparaturklausel kann es an den Mieter übertragen werden. Ansonsten erstmal Vermieter. Eventuell kann er die Reparatur aber über die Nebenkostenabrechnung bei allen Mietern gelten machen.
Nein, das stimmt nicht. Die Kleinreparaturklausel greift nur bei Dingen die dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z. B. ein Wasserhahn. Das ist ein Wasserzähler nicht. Auch können Reparaturkosten nicht über die NK-Abrechnung geltend gemacht werden.
Im Rahmen der Kleinstreparaturklausel kann es an den Mieter übertragen werden.
Zähleraustausch fällt nicht unter Kleinreparaturen.
Nein jedoch muss der Mieter Wasseruhren - genauso wie den Wasserverbrauch bezahlen .
Richtig ist: Der Mieter muss die Eichung der Wasseruhr in seiner Mietwohnung über die Betriebskostenabrechnung bezahlen. Da die Eichung teurer ist als der Neueinbau, bezahlt er den Austausch der Wasseruhr aller 6 Jahre.
Was dann faktisch das gleiche ist .......
Zunächst zahlt ersteinmal der Auftraggeber. Wenn dies der Eigentümer ist, kann er das uU auf die Vermieter umlegen.
Reparaturen sind Sache des Vermieters.
130 € fallen auch keineswegs unter "Kleinreparaturen"
Alle Wasseruhren werden auf den Mieter in der Nebenkosten abrechnung zu 1/6 umgelegt. .
Alle Wasseruhren werden auf den Mieter in der Nebenkosten abrechnung zu 1/6 umgelegt. .
Wo hast Du den Dummfug her?
Mäßige Dich mal....
Sechs Jahre darf die Uhr da sein dann muss sie ausgetauscht respektive neu geeicht werden .(gesetzliche Vorschrift)
Die Ableseeinheit muss immer vom Mieter bezahlt werden, da der Mieter den Verbrauch verursacht - eigentlich doch logisch?.
Sechs Jahre darf die Uhr da sein dann muss sie ausgetauscht respektive neu geeicht werden .(gesetzliche Vorschrift)
Der WW-Zähler wurde nicht wegen Ablauf der Eichfrist, sondern wegen Defekt ausgetauscht.
Das ist absolut nicht logisch. Der Zähler gehört zur Ausstattug der Mietsache. Ein Warmwasserzähler ist überhaupt nicht Pflicht. Wenn der Vermieter einen oder mehrere Warmwasserzähler einbaut, ist das sozusagen sein Privatvergnügen. Also muss der Vermieter auch den Austausch bezahlen.
Was anderes ist es - und das würde ich jedem Vermieter raten -, wenn die Zähler von einer Alesefirma stammen und diese die Zähler nur vermietet. Die Miete von Zählern, die meistens auch den regulären Austausch oder den Austausch bei Defekt umfasst, kann immer umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde.
Reparaturen dürfen gar nicht auf die Mieter aufgeteilt werden. Auch nicht über die NK-Abrechnung