Darf ich meine EBK streichen?
Hallo Ihr lieben,
ich besitze eine Einbauküche, welche vor meinem Einzug schon in der Wohnung war. Leider ist diese komplett weiß und an vielen stellen ist die Front schon aufgequollen. Ich würde die gerne nun entweder bekleben oder die Fronten vorsichtig abschleifen und neu lackieren oder streichen. Die Frage ist nun, darf ich das überhaupt oder muss ich das mit dem Vermieter klären?
Lg
Dani
16 Antworten
du schreibst, dass die küche dem vermieter gehört also mietsache ist. da würde ich doch noch mal einen oben drauf setzen und fragen ob er nicht mal neue fronten dranmachen will, so wie die aussehn. oder......du würdest dich bereit erklären, sie chic zu lackieren,da braucht er nur die farbe zu bezahlen und kommt gut dabei weg. :-))
Ohne den Vermieter um Erlaubnis zu fragen, sollten Sie das lassen. Sollten Sie eigenmächtig handeln, kann es für SIe bei Auszug teuer werden. Hier könnten Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen. Natürlich gibt es für den Vermieter Gründe, warum er nicht möchte, dass seine Küche gestrichen wird. Evtl. findet er diese Küche so schön und nur so befindet sie sich auch im vertragsmäßen Zustand. Eine Folierung der Küche ist möglich, wenn die Folie ohne Beschädigungen wieder zu entfernen ist. MfG
Kommt daruf an wem die Küche gehört?
Gehört sie dem Vermieter und ist mitvermietet (sowas steht im Mietvertrag) muß Du den Vermieter fragen.
Vielleicht ist ja froh wenn jemand das olle Teil aufpeppt;-)
Kläre das der Sicherheit halber mit dem Vermieter, aber ich denke der wäre auch an einer Verschönerung der Küche interessiert.
Gruß
Willy
Das solltest Du auf jeden Fall mit dem Vermieter besprechen. Es könnte sonst Ärger geben