Wegen Jobwechsel Abo im Fitnes Studio kündigen?
Hallo zusammen, ich habe nach 6monatiger Mitgliedschaft im Fitness Studio den Job gewechselt. Nun bin ich ununterbrochen im Ausland unterwegs (6 Wochen Chicago, 1 Woche London, 1 Woche Brüssel, 1 Woche Reims, 11 Tage Birmingham, 10 Tage Mailand). Aus diesem Grund wollte ich meinen Vertrag im Studio kündigen. Habe dies schriftlich per Einschreiben getan. Als Antwort habe ich erhalten, dass dies persönliche Gründe sind und das dies kein Grund für eine außerordentliche Kündigung sei. Muss ich das so akzeptieren? Gruß M.Bachem
6 Antworten
01.07.2009] - Wer in eine andere Stadt umzieht - beispielsweise seinem Ehepartner beim Jobwechsel folgt -, darf einen bestehenden Fitnessvertrag kündigen und braucht den Mitgliedsbeitrag nicht weiter zu bezahlen.
Eine Frau Aus München hatte einen Fitnessvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Acht Monate später wechselte ihr Ehemann den Arbeitgeber und zog nach Wien. Die Frau folgte ihm und wollte deshalb fristlos aus ihrem Fitnessvertrag aussteigen. Der Studiobetreiber stellte sich jedoch quer und bestand auf den Mitgliedsbeiträgen für die Gesamtlaufzeit.
Das Amtsgericht München gab jedoch der Kundin Recht. Ein Fitnessvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, das bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden darf. So sieht es das Gesetz in § 314 BGB vor.
Vorausgesetzt wird, das Festhalten am Vertrag ist unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für eine Seite unzumutbar. Das ist hier der Fall, denn die Kundin kann das Sportangebot faktisch nicht mehr nutzen. Sie ist in eine weit entfernte Stadt umgezogen. Grundsätzlich kann dem Studiomitglied zwar eine etwas weitere Anreise zugemutet werden, die Entfernung Wien-München geht aber weit darüber hinaus. Folge: Das Festhalten am Vertrag würde bedeuten, dass die Kundin für Leistungen bezahlt, die sie gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Auch das ist unzumutbar.
Den Umzug nach Wien hat die Frau außerdem nicht zu verantworten. Er basiert vielmehr auf dem Stellenwechsel des Ehemanns (AG München, Urteil vom 17. 12. 2008, Az. 212 C 15699/08).
erwähnenswert ist vielleicht noch, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt. Rechtssicherheit schafft dieses Urteil damit wohl bestimmt nicht, und es passt auch nicht auf die Situation des Fragestellers, von einem Umzug ist dort nichts erwähnt...
Hol dir einfach ein ärztliches Atest beim Hausarzt.
Was macht man denn beruflich in Birmingham?
Akzeptieren oder sich auf Zahlung mit ungewissem Ausgang verklagen lassen.
Das solltest du schon selber mit dem Betreiber des Studios ausmachen. Wir führen hier keine Rechtsberatungen durch.
Arbeitest du für Johnny?Ich kann dir gleich sagen, dass die Kontrollen auf den Flughäfen in USA und England um einiges heftiger geworden sind.
Trotzdem viel Erfolg-einer muss es ja machen.