Ausserfristliche Kündigung, Mietaufhebung wegen "brach liegendem" Badezimmer?
Ich wohne seit September in einer 6er- WG in Bonn (NRW). Bei der Besichtigung im August verfügte das Einfamilien-Rheihenhaus über 2 vollständige Badezimmer, 1 Duschraum im UG und einem Gäste-WC im EG. Als ich im September eingezogen bin, war der Duschraum unbenutzbar, da sich Fliesen in der Duschkabine gelöst haben (Wenn wunderts, Nasszone ohne richtige Lüftung und Gipswände...). Mit wurde dann bei Mietbeginn mündlich versprochen, dass sich "darum gekümmert" wird. Nach mehrmaligem Nachbohren wurde dann auch vor Karneval neu aufgefliest. Da der Fliesenleger aber kein Fachmann war, passt nun die Duschkabine nicht mehr und somit steht die Dusche noch immer nicht. Trotz mehrmaligen Nachfragen und dem Hinweis, dass die Nasszone ganz neu umgebaut werden sollte, da sich überall in den Ecken Schimmel bildet, wird seitens der Vermietung nicht reagiert.
5 WG-Mitbewohner teilen sich momentan eine einzige Dusche, da ein Mieter das zweite Badezimmer vertraglich dazugemietet hat. Stellt euch die Schlange am Morgen mal vor.... ein Glück sinds wenigstens 2 Toiletten.
Berechtigt diese Situation eine Kündigung ohne Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist von 3 Monaten?
Ich würde mich freuen, wenn einer von euch mir da weiterhelfen kann.
3 Antworten
nein - das wäre kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Für die Nichtnutzbarkeit der Dusche wäre eine Mietminderung möglich. Allerdings sollte bei der Höhe der Mietminderung berücksichtigt werden, daß ein voll benutzbares Badezimmer vorhanden ist.
Weiter kommt es auf die mietvertragliche Konstellation an, evtl. kannst Du gar nicht allein kündigen.
Mietminderung ist klar. Haben wir 5 uns auch schon öfters überlegt aber bis jetzt kams noch nicht dazu.
Kündigen kann ich alleine, das ist schon abgeklärt. Mir gehts halt nur darum, dem Vermieter nen Denkzettel zu verpassen. Ich hab schon paarmal in solchen Bruchbuden gewohnt und anständig Miete bezahlt (360 Euro im Monat ist nicht gerade wenig) und dann kümmerts die Vermiter nen Schdreck wenn was nicht funktioniert.
Aber naja dann leb ich eben mit der Kündigungsfrist. Vielleicht finden sich ja Nachmieter, dann lässt sich das trotzdem verkürzen.
Danke für die fixe Antwort :)
Naja Mietminderung ist kein Thema mehr, da ich ja ausziehe. Die Frage ist nur, mit oder ohne Kündigungsfrist.
Aber das wär ja nun geklärt.
Könnte möglich sein, lässt sich aber hier nicht beurteilen, da man die Situation vor Ort schlecht einschätzen kann. Wenn es gar keine Duschmöglichkeit gäbe, wäre es keine Frage, so ist es aber eine Frage der Abwägung der Zumutbarkeiten...
Ich ganz persönlich würde schon sagen, dass unter Betrachtung aller Umstände nach Abmahnung eine fristlose Kündigung in Frage kommt, immerhin ist eine Dusche für 5 absolut grenzwertig und der Vermieter kommt nicht in die Pötte, aber wie geschrieben nur aus der Ferne beurteilt...
Dir war die Situation doch schon bei Einzug bekannt.
Mietminderung, wie Du weiter unten schreibst, ist kein Thema.
Was dann?
Ah, ja fristlose Kündigung. Iss abba nich.
Ich vermute, dass eine Mietminderung nicht infrage kommt, weil gemietet wurde wie gesehen. Auch die nachfolgende unvollständige Instandsetzung hat den Anfangsmangel nicht beseitigt. Eine Frist mit dem Ziel der Beseitigung des Mangels durch die /den Vermieter erfolgte seitens der Mieter nicht.