Ausserfristliche Kündigung, Mietaufhebung wegen "brach liegendem" Badezimmer?

3 Antworten

nein - das wäre kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Für die Nichtnutzbarkeit der Dusche wäre eine Mietminderung möglich. Allerdings sollte bei der Höhe der Mietminderung berücksichtigt werden, daß ein voll benutzbares Badezimmer vorhanden ist.

Weiter kommt es auf die mietvertragliche Konstellation an, evtl. kannst Du gar nicht allein kündigen.

balukalein 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 16:17

Mietminderung ist klar. Haben wir 5 uns auch schon öfters überlegt aber bis jetzt kams noch nicht dazu.

Kündigen kann ich alleine, das ist schon abgeklärt. Mir gehts halt nur darum, dem Vermieter nen Denkzettel zu verpassen. Ich hab schon paarmal in solchen Bruchbuden gewohnt und anständig Miete bezahlt (360 Euro im Monat ist nicht gerade wenig) und dann kümmerts die Vermiter nen Schdreck wenn was nicht funktioniert.

Aber naja dann leb ich eben mit der Kündigungsfrist. Vielleicht finden sich ja Nachmieter, dann lässt sich das trotzdem verkürzen.

Danke für die fixe Antwort :)

Gerhart  04.07.2014, 16:15

Ich vermute, dass eine Mietminderung nicht infrage kommt, weil gemietet wurde wie gesehen. Auch die nachfolgende unvollständige Instandsetzung hat den Anfangsmangel nicht beseitigt. Eine Frist mit dem Ziel der Beseitigung des Mangels durch die /den Vermieter erfolgte seitens der Mieter nicht.

balukalein 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 16:18
@Gerhart

Naja Mietminderung ist kein Thema mehr, da ich ja ausziehe. Die Frage ist nur, mit oder ohne Kündigungsfrist.

Aber das wär ja nun geklärt.

Könnte möglich sein, lässt sich aber hier nicht beurteilen, da man die Situation vor Ort schlecht einschätzen kann. Wenn es gar keine Duschmöglichkeit gäbe, wäre es keine Frage, so ist es aber eine Frage der Abwägung der Zumutbarkeiten...

Ich ganz persönlich würde schon sagen, dass unter Betrachtung aller Umstände nach Abmahnung eine fristlose Kündigung in Frage kommt, immerhin ist eine Dusche für 5 absolut grenzwertig und der Vermieter kommt nicht in die Pötte, aber wie geschrieben nur aus der Ferne beurteilt...

Dir war die Situation doch schon bei Einzug bekannt.

Mietminderung, wie Du weiter unten schreibst, ist kein Thema.

Was dann?

Ah, ja fristlose Kündigung. Iss abba nich.