Ausschluss von Klassenfahrt?
Hallo,
ich habe eine 15-jährige Tochter, welche von einem Mitschüler in der Vergangenheit des öfteren sexuell belästigt wurde oder zum Kauf von Drogen animiert wurde. Auch gewalttätig war er ihr und anderen Mitschülern gegenüber bereits.
Der Sachverhalt wurde auch bei der Polizei angezeigt.
Jetzt ist es so, dass im Januar eine einwöchige Klassenfahrt ansteht, bei welcher er stand jetzt auch dabei sein wird.
Ich mache mir große Sorgen um meine Tochter, daher habe ich mit den Lehrern gesprochen, welche meinten, nein es wäre schade wenn er nicht mitgeht und bis jetzt ist er in diesem Schuljahr auch nicht auffällig gewesen.
All die Taten fanden im Mai diesen Jahres statt, also quasi im letzten Schuljahr.
Jetzt möchte ich für ihn einen Ausschluss von der Klassenfahrt erwirken, die Lehrer oder die Schulleitung scheint es aber überhaupt nicht zu interessieren.
An welche nächste Instanz kann ich mich da wenden? An das Jugendamt? Das Kultusministerium? Oder wer ist dafür noch zuständig?
7 Antworten
Die Instanz ist viel kürzer. Die anderen Eltern ;) Wenn diverse Eltern hier "druck" machen, sollte das kein Problem sein. Ihr müsst einfach Druck aufbauen - ggf. eben etwas härter und intensiver. "Intensivtäter" oder "Drogentäter" und "Gewalttäter" sind hier durchaus Begriffe, die man nutzen könnte. Man kann natürlich auch schlicht sich mit Eltern zusammenschließen und z.B. aufgrund von "Gefährdung der Kinder" hier einfach einen guten Teil der Kinder nicht "mitfahren" lassen und ggf. eine Ersatzveranstaltung machen, wenn die Kinder gerne weg wollen. Hier reicht ggf. schon der Druck aus - solche Veranstaltungen sind knapp kalkuliert und wenn von 30 Schülern 10 oder 15 nicht "mitfahren" wollen, bricht alles zusammen - dann wäre "einer" weniger, doch die bessere Wahl ;)
Gab es denn irgend eine Verurteilung wegen der sexuellen Belästigung? Gab es eine Anzeige und ist das amtlich?
Nach einer Verurteilung könntest du etwas erreichen, davor wird es schwer.
Warum bekommt der Junge von dir keine Chancen eingeräumt?
Wenn du Angst um deine Tochter hast, dann sollte sie dem Ausflug fern bleiben, denn die Gefahr für sie ist nur in deiner Vorstellung real.
Gab es denn im letzten Jahr seitens der Schule eine Reaktion darauf? Wenn diese Aktionen in der Schule, bzw. im Kreis der Mitschüler abgelaufen ist, ist sie schließlich auch betroffen.
Zumindest nicht dass ich es mitbekommen habe. Vielleicht wurde mal mit ihm gesprochen. Er bestreitet die Tat natürlich und der Sachverhalt liegt seit Monaten bei der Staatsanwaltschaft.
Sorry, aber nach deinen Schilderungen hatte er eine Phase (Mai) in der er auffällig wurde und wurde danach ein halbes Jahr nicht erneut auffällig. Dazu unterschreiben Eltern (war zumindest bei uns so), dass das Kind bei groben Fehlverhalten auf eigene Kosten abgeholt werden muss, bzw ein Taxi bezahlen müssen.
Ich sehe absolut keinen Grund, warum man ihn zu diesem Zeitpunkt ausschließen sollte. Du kannst die Lehrer gerne darum bitten einen genauen Blick auf die beiden zu werfen. Aber wenn du unbedingt willst, dass deine Tochter nicht mit ihm fährt, dann musst du eben deine Tochter nicht mitfahren lassen.
Es gab eine Strafanzeige und seit dem liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft.