Klassenfahrt befreiung?
Hallo,
Mein Sohn hat am 1. Oktober eine Klassenfahrt für 1 Woche.
Wie man es so kennt möchte er aufkeinenfall mit und um ehrlich zu sein möchte ich das in dieser Pandemie genauso ungerne.
Das Problem ist das die Lehrer mir immer sagen, dass es eine Schulpflicht ist.
Jedoch ist er in der 9 Klasse jetzt und hat kürzlich seine Schulpflicht beendet weil er in der Grundschule einmal sitzen geblieben ist.
Gibt es ein aussagestarkes Argument womit ich gegen das Gesetz der Lehrer durchkomme?
Außerdem möchte er ungerne auch in die Parallelklasse, da dort einpaar mitschüler sind die ihn ständig hänseln und runtermachen.
Und ich glaube nicht das der Arzt ein 1 wöchiges Attest rausgibt :/
11 Antworten
Warum schreibst du ihn nicht einfach krank? Eine Woche Attest wird man von ein freundlichen Hausarzt bekommen mit der Begründung dass er große psychische Angst vor einer Klassenfahrt hat o.ä
Ich weis nicht warum du glaubst das keine Schulpflicht mehr besteht nur weil er mal sitzengeblieben ist?!
Soll er mal froh sein über die Chance mit seinen Klassenkameraden mal rauszukommen. Andere können sich das gar nicht leisten.
Wenn er sitzen geblieben ist u demnach eigentlich schon in der 10. Klasse sein müsste sollte er eigentlich in der Lage sein sich nicht von anderen, jüngeren aus einer Parallelklasse dumm kommen zu lassen.
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber auf mich wirkt es als würdest du ihm Probleme, die nicht wirklich welche sind zu häufig abnehmen wollen anstatt ihm gut zuzureden und sein Selbstbewusstsein zu stärken.
Was soll mal nach der Schule aus ihm werden? Fast keiner arbeitet in seinem Traumjob u fast jeder Beruf bringt es mit sich das es Dinge gibt die man nicht gerne macht dennoch tun musst.
Also... entweder Klassenfahrt o Unterricht in der Nebenklasse.
Da erübrigt sich jedwede Diskussion es sei denn du willst ihn zum Muttersöhnchen erziehen ?
LG Trinity
Falsch! Auch wenn er mal ne Ehrenrunde gedreht hat ist er noch schulpflichtig. Und er hat auch Präsenzpflicht. Allerdings ist es keine Pflicht auf Klassenfahrt mitzugehen. Dann geht er halt in eine andere Klasse während der Zeit. Mit Corona vielleicht etwas schwierig aber sicherlich machbar.
Das Geld werdent ihr bei so kurzfristiger nullbockabsage allerdings nicht wieder bekommen
Mitfahren muss er nicht, aber dann ganz normal am Unterricht in der Parllelklasse teilnehmen. Trotzdem er einmal sitzengeblieben ist, ist er immer noch schulpflichtig. Der ist in der neunten.
Damit du nicht mehr schulpflichtig bist, musst du mndestens 10 Schuljahre durchlaufen das heißt bis 10. Klasse. Die musst du mitgemacht haben. Andernfalls würde jemand mehrmals die achte Klasse wiederholen und wäre dann nicht mehr schulpflichtig. Also Fakt: Sitzt dein Sohn noch mit 18 in der 9. Klasse ist und bleibt er schulpflichtig.
Manchmal muss man eben Dinge machen, die man nicht will.