Vorwurf eines Drogendelikts/Rufmord
Hey Mir wird vorgeworfen vor der Schule irgendeine art von Drogen zu mir genommen zu haben, so hat mein klassenlehrer es zumindest meinen eltern erzählt. 2 ''Vertrauenswürdige'' Mitschüler hätten mich und auch andere bei der Schulleitung beschuldigt wir hätten vor der Schule an einem Raucher treff rund 100m von der Schule entfernt Drogen konsumiert. In welcher form hat er Lehrer jedoch nicht mitgeteilt aber meine Elter meinten er hätte von Pillen oder sonstigem geredet. Deshalb wurde ich von der Schulleitung ohne mein Wissen bei der Polizei angezeigt und erst heute informiert. Nun droht eine Haus/Zimmerdurchsuchung und ein Drogentest, da ich jedoch nichts konsumiert habe habe ich davor keine angst. Meine Frage ist jedoch ob ich die Schüler die uns dieser Tat beschuldigen wegen Rufmord anzeigen kann, denn ich befürchte auch wenn nichts gefunden wird, bleibt der verdacht bei viele leuten nachwievor bestehen. Kann ich diese Anzeigen? un mit was für Strafen müssten diese dnn rechnen? Danke im vorraus :) LG^^
5 Antworten
Auch wenn Du es nicht warst, kann eine Ermittlung der Polizei sehr unangenehm sein. Wenn die durchsuchen, benötigen diese einem Durchsuchungsbefehl, auch kannst Du 2 neutrale Zeugen verlangen, welche kein Polizeibeamte sind und die müssen Dir eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen. Auch bist Du nur verpflichtet Deine Personalien anzugeben, Du kannst ruhig sagen, ohne den Rat eines Anwaltes möchtest Du , Dich zu dem Fall nicht äußern. Denn ich war es nicht , selbst wenn es so ist, kann schon negativ gedeutet werden. Schau mal da: www.bella-ratzka.de/aussagepflicht-vor-der-polizei/ Ein Drogentest muß ebenfalls Richterlich angeordnet werden , es sei denn Du machst diesen Freiwillig. An Haaren und Fingernägeln ist es bis zu 3 Monate danach nachweisbar.
StGB § 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn du weißt wer es war ja Was du aber machen kannst ist gegen den Lehrer vor zu gehen denn dieser hat voreilig gehandelt.
Das ist egal. Wenn du wirklich keine D. genommen hast, musst du dich auf keinen Fall ins Bockshorn jagen lassen und hart bleiben.
An Schulen quatschen die gerne um den heissen Brei herum (a la "könnte was dran sein") und viele Menschen werden zu früh weich. Bei dem Vorwurf des Drogenkonsums muss man entweder einen Beweis bringen (z. B. durch Zeugenaussagen oder Haussuchung) oder den Vorwurf zurücknehmen, da sonst eine Verleumdungsklage folgen kann oder sollte!
Die anderen müssen Ross und Reiter nennen, wie man früher sagte. Und du solltest keine Halbheiten akzeptieren!
Also bei hartem Verdacht kann man schon recherchieren.
Wenn du allerdings nichts genommen hast, musst du eigentlich nichts befürchten. Wenn jemand allerdings statt eines Verdachts eine UNTERSTELLUNG gegen dich äussert, kannst du mit juristischen Schritten drohen und solltest ggf. handeln.
Du kannst auch vorbringen, dass du Kopfschmerztabletten genommen oder normale Zigaretten geraucht hast.
Wenn die Lehrer etwas beobachtet haben, dass sie deinen Drogenkonsum vermuten läßt, kannst du sie NICHT belangen, da sie als Zeugen sich durchaus irren, bzw. falsche Rückschlüsse schließen können/dürfen.
Das hat keinn Lehrer gesehn sondern lediglich 2 Schüler behauptet
Ja ich weiß nicht wer es war aber die Schulleitung bzw mein Klassenlehrer müssen das ja wissen. Obwohl die auswah nicht alzugroß ist ich bin halt morgens an diesem Rauchertreff rauche aber nur tabbak un konsumiere sonst nichts und der Lehrer meinte 2 Frauleut hätten das erzählt bzw uns vorgeworfen und dort sind morgens nur 3 oder 4 weiber :P von daher hoffe ich es rauszufinden. Außerdem fand ich es schon eigenrtig das die Schule direkt Anzeige erstattet ohne mich vorher zu befragen oder zumindest vorher mit meinen Eltern über den Vorwurf zu sprechen