Klassen Geld Anteil weg?

2 Antworten

Ich denke, das der Geldbetrag für Klassenaktivitäten vorbehalten ist, und in einer Gemeinschaftskasse gesammelt wurde. Da du nicht dabei warst, hast du auch nichts erhalten. Wieso willst du jetzt was zurück haben?

ABC32 
Beitragsersteller
 26.07.2019, 18:41

Daher das man Zeit und Geld in z.b Kuchenverkäufe und sonstige Dinge investiert hat und daher natürlich auch was zurück will.

Hätte man sich den Verkäufen sie entzogen hätte man Strafe zahlen müssen.

Und das alles Dann am Ende für nichts?

sirigel  26.07.2019, 18:44
@ABC32

Ja, so ist es , mag man als ungerecht empfinden. Wie stellst du dir den vor, welcher Betrag dir"zusteht"?

ABC32 
Beitragsersteller
 26.07.2019, 18:49
@sirigel

Das ist schwer zu sagen Aber nicht unbedingt wenig.

Und was ich noch erwähnen wollte ist,das es auch keinen Spaß macht an Aktivitäten wie der Klassenfahrt teilzunehmen wenn so einige störenfriede dabei sind.

sirigel  26.07.2019, 18:51
@ABC32

Dann bleibt nur noch mit dem Klassenleiter, der Mutter und der Klasse zu reden.

Viel Glück.

Aswan  26.07.2019, 19:58
@ABC32

Was für eine Strafe? Ein Gesetz, das eine Geldstrafe bei Nichterscheinen zum Kuchenverkauf vorsieht gibt es meines Wissens nicht.

Bleibt also nur noch eine mögliche Vertragsstrafe. Hast du denn einen Vertrag unterschrieben, der eine solche Vertragsstrafe vorsieht? Und falls ja, bist du schon 18? Wenn du unter 18 bist wäre eine solche Vertragsstrafe nicht das Papier wert auf dem sie steht.

Ich vermute eher irgendein Lehrer hat die Autoritätsperson raushängen lassen und den Schülern Angst gemacht mit dieser "Strafzahlung", die er nie hätte eintreiben können. Vielleicht bringt es was dieses Vorgehen des Lehrers beim Rektor zu monieren.

ABC32 
Beitragsersteller
 27.07.2019, 00:10
@Aswan

Glaub mir wenn man nichts dabei hatte musste man immer einen 10er Zahlen.

Und daher hatte ich immer was dabei.

Aswan  27.07.2019, 00:14
@ABC32

Musste man das, oder hat der Lehrer lediglich behauptet, dass man das müsse? Ohne Vertrag gibt es keine Rechtsgrundlage dafür. Lehrer dürfen grundsätzlich niemals Geldstrafen verhängen. Wenn man sich nicht freiwillig vertraglich verpflichtet, dann muss man hier auch keine Geldstrafe bezahlen.

Man kann das ja ganz leicht mal durchspielen. Könnte der Lehrer in letzter Instanz den Gerichtsvollzieher schicken um das Geld von dir zu kassieren? Wenn die Antwort nein ist, und das ist sie hier ganz sicher, dann besteht auch keine Zahlungspflicht.

ABC32 
Beitragsersteller
 27.07.2019, 00:22
@Aswan

Nicht nur behauptet sondern auch dann durchgezogen und die 10€ eingesammelt

Aswan  27.07.2019, 00:44
@ABC32

Ok vielleicht gibt es hier eine art Missverständnis. Ich glaube dir ja, dass er das so gemacht hat, aber das heißt ja noch nicht, dass du dabei auch mitmachen musstest.

Schau, wenn jemand etwas von dir will, dann hat er 2 Möglichkeiten es zu bekommen:
Die erste ist, dass du es ihm freiwillig gibst, z.B. weil er dir ein gutes Gegenangebot macht oder weil du ihn magst und es ihm deswegen gibst.

Die zweite ist, dass er dich dazu zwingt. Zwang ist in letzter Instanz immer Gewalt, und das Gewaltmonopol hat nun mal der Staat. Zwang kann also legal nur vom Staat ausgeübt werden.

Wenn ich z.B. meine Steuern nicht bezahlt, dann wird mich das Finanzamt erst auffordern es doch zu tun, dann meine Konten pfänden, und dann, wenn ich das Geld von meinen Konten geholt habe, schicken sie mit den Gerichtsvollzieher, der mir die halbe Bude ausräumt und mich auffordert meine Konten etc. offen zu legen. Wenn ich mich bei letzterem weigere, dann werde ich in Beugehaft genommen und wenn ich mich dagegen wehre, dann schleift mich die Polizei mit Gewalt dort hin. Steuern zahlen ist also Pflicht und Zwang. Es gibt Gesetze dafür, und ich kann mit Gewalt dazu gezwungen werden.

Dein Lehrer allerdings kann sich auf kein Gesetz berufen, das es ihn erlaubt Geldstrafen zu verhängen. Wenn eine solche von deinem Lehrer verhängte Strafe nicht bezahlt wird, dann würde das nicht dazu führen, dass jemand zu dir nach Hause kommt und dir Dinge wegnimmt. Es würde nicht dazu führen, dass du deine Vermögensverhältnisse offen legen musst und deine Konten gepfändet würden, und es würde demnach auch keinen Grund geben Gewalt gegen dich anzuwenden.

Das Missverständnis ist anscheinend, dass du dich in Möglichkeit 1, der Freiwilligkeit befindest aber denkst, dass du dich in Möglichkeit 2, dem Zwang befindest. Der Grund dafür ist auch ganz einfach. Der Lehrer hat dir gesagt, dass es deine Pflicht ist die verhängte Geldstrafe zu bezahlen, möglicherweise hat er es auch so aussehen lassen, also ob er die Möglichkeit hätte Zwangsmaßnahmen einzuleiten, falls du das nicht tust. Das hat er aber nicht. Der Lehrer darf nie Gewalt anwenden, und da seine Forderung auf keinem Gesetz fußt, wird es auch kein anderer von ihm tun. Er hat sich einfach rhetorisch geschickt ausgedrückt um den Eindruck in dir zu erwecken du hättest keine andere Wahl. Auch eine erzieherische Maßnahme wie Nachsitzen, Strafarbeit etc. wäre in dem Fall nicht möglich, da solche Maßnahmen nur mit einem legitimen Grund angeordnet werden dürfen. "Der Schüler weigert sich die Rechtswidrig verlangten 10 Euro zu bezahlen" ist kein legitimer Grund in diesem Sinne.

Man könnte evtl. sogar argumentieren, dass der Lehrer seine Autorität ausgenutzt hat um dir einen Vermögensschaden zuzufügen. Das kann ich allerdings von hier nicht beurteilen, würde es aber in betracht ziehen.

Was wurde denn vereinbart bzgl. der Verwendung des Geldes? Es muss ja gesagt worden sein wofür es diese Klassenkasse überhaupt gibt. Wenn das Geld für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde, dann sehe ich kein Problem. Wenn der Zweck erfüllt ist und noch etwas übrig ist, dann sollte es unter allen Einzahlenden aufgeteilt werden, gerechterweise Anteilig je nachdem wie viel jeder jeweils eingezahlt hat.

ABC32 
Beitragsersteller
 27.07.2019, 00:18

Es gab keine wirkliche Vereinbarung, und ein Zweck wurde nie erfüllt,es handelte sich sogar noch um Geld aus der vorhigen Schule und neuem aus diesem Schuljahr, und nie habe ich Anspruch darauf genommen.

Und wie erwähnt gab es für die Schüler der Klassenfahrt einen ausgezahlten Betrag denn sie frei ausgegeben konnten,und anscheind floss besonders das Geld von dennen die nicht dabei waren hinein und dabei haben wir keinen einzigen cent bekommen. Die nicht dabei waren,also auch ich, haben uns bewusst gegen die Klassenfahrt Entschieden da die meisten die dabei waren ziemliche Störenfriede sind und das ganze somit nur unerträglich gemacht haben hätten

Aswan  27.07.2019, 00:25
@ABC32

Hmm, naja aber irgendwas muss der Lehrer doch gesagt haben warum es die Klassenkasse gibt, oder? Er wird ja kaum gesagt haben:"Hey Schüler, gebt mir mal alle Geld, ich schmeiß das dann zusammen und dann schauen wir mal." Und wenn er das doch so gemacht hat, warum hat man dann bezahlt?

ABC32 
Beitragsersteller
 27.07.2019, 09:42
@Aswan

Sagen wir mal für die Klassenfahrt, aber da war ich und andere ja nicht wegen dem besagten Grund dabei.

Es hieß dann mal das wir das Geld dann auf der Abschlussfeier benutzen können um so dann nicht extra für essen und Getränke dort zu bezahlen.

Aber am Ende gab es kein Essen das z.b dann von einer Metzgerrei gebracht wurde.

Es gab legentlich kleine Snacks wie Popcorn die einen Cent Betrag wert waren,auch das eine Getränk das ich dort getrunken habe hat höchsten 1.50€ gekostet.

Aber ein wirkliches essen mit was richtigem auf dem Teller gab es nicht.

Aswan  27.07.2019, 14:49
@ABC32

Bei der Klassenfahrt gibt es ja fixe Kosten und variable. Fährt man z.B. mit einem extra dafür angemieteten Bus, dann kostet der einen gewissen Betrag, egal wie viele Schüler mitfahren. Das könnte auch bei anderen Gruppen-/Schulklassen-Preisen der Fall sein. Wenn dafür also Geld gesammelt wurde und man hat selbst auch eingezahlt, dann wäre zumindest dieser Teil weg. Wenn man eine Reise bucht, dann kann man die auch nicht kostenlos stornieren, außer es wurde zusätzlich vereinbart. Eine recht auf kostenfreie Stornierung nach Reisebuchung gibt es nicht, und das schient hier ein ähnlicher Fall zu sein.

Bei den Snacks könnte es ja sein, dass nach der Klassenfahrt vielleicht nicht mehr genug Geld in der Kasse war um ein größeres Essen zu bezahlen. Und wenn doch noch genug Geld da war, dann ist müsste es ja noch immer da sein und letztendlich an die Schüler ausgezahlt werden wenn es nicht die diese verbraucht wurde. Gibt es denn Abrechnungen dazu? Falls keine Abrechnung erstellt wurde, dann sollte man das mal fordern um einen entsprechenden Überblick zu haben.

Die Sache mit dem "Taschengeld" für andere Schüler erscheint mit allerdings nicht in Ordnung wenn das Geld wirklich zu freien Verfügung war. Anhand der Abrechnung könnte man diesen Taschengeldbetrag herausrechnen und dann den Betrag zurückfordern, der noch in der Kasse wäre wenn kein Taschengeld ausgezahlt worden wäre.

Auch die Zweckentfremdung der Klassenkasse, die laut deiner Schilderung für die Klassenfahrt angelegt wurde und dann stattdessen für die Abschlussfeier genutzt wurde ist fragwürdig. Wenn tatsächlich nur vereinbart war, dass die Kasse für die Klassenfahrt genutzt wird, dann ist die Kasse auch nur für die Klassenfahrt zu nutzen und der Restbetrag zurückzuzahlen. Natürlich kann der Lehrer die Schüler auch Fragen ob sie einverstanden sind, wenn das Geld für etwas anderes verwendet wird, aber da entscheidet dann nicht die Mehrheit für alle, sondern es kann jeder individuell entscheiden ob er seinen Anteil zurück haben möchte oder diesen in das neue Vorhaben einbringt.

Im Großen und ganzen wird also wohl ein Rückzahlungsanspruch bestehen, aber die genaue Höhe können wir hier nicht bestimmten. Der Anspruch würde ich gegen den Lehrer richten, da er das Geld eingesammelt und die Leistungen an die Schüler vermittelt hat.

ABC32 
Beitragsersteller
 27.07.2019, 15:27
@Aswan

Sie flogen mit dem Flugzeug und so wurden auch nur so viele Plätze gebucht wie Schüler mit Gangen.

Und doch das Taschengeld halt der freuen Verwendung und ein Kollege hat mir erzählt das aus unserem Geld ihr Taschen Geld geworden ist.

Uns den Schülern die nicht auf der Fahrt dabei waren wurde angeboten das wir eben unseren Anteil an der Abschlussfeier verwenden können und man könnte sagen zugesichert das es aufjedenfall geht, aber am Ende gab es dort ja gar keine Möglichkeit das Geld zu verwenden weil es das richtige Essen und Trinken überhaupt garnicht gab.

Aswan  27.07.2019, 15:56
@ABC32

Dann müsste ja noch was übrig sein, oder? Das kann doch an die Schüler, die nicht bei der Klassenfahrt dabei waren, ausgezahlt werden. Ist denn noch was übrig?

ABC32 
Beitragsersteller
 27.07.2019, 15:59
@Aswan

Bin ich mir eben nicht sicher,es heiß ja die anderen bekamen unser Geld also ihres Taschengeld.

Ich versuche Grad mit der Mutter die das macht Kontakt aufzunehmen, aber iwie rücken sie keine Nummer raus um das zu klären

Aswan  27.07.2019, 16:10
@ABC32

Ja das ist vermutlich eine gute Idee. Solange du nicht weißt wann wie viel wofür ausgegeben wurde und wie viel noch da ist, ist es sicher schwer zu begründen warum du genau Betrag X wieder zurück forderst. Sobald du mehr weißt ergibt sich vielleicht schon ein viel klareres Bild.