Muss man laut Gesetz mit auf Klassenfahrten?
Hallo,
Die Tochter meiner Freundin (10 Klasse) fährt bald auf Klassenfahrt, jedoch will sie nicht... Warum weiß dich leider auch nicht. Nun ist es so das die Lehrer meinen er wäre eine Pflicht, und das es auch im Gesetz steht.
Kennt sich jemand damit aus und stimmt das wirklich?
19 Antworten
Das hängt meines Wissens nach von dem Bundesland ab. Wenn Sie wirklich nicht mitkommen möchte, muss sie (wegen der Schulpflicht) während dieser Zeit in manchen Bundesländern in eine von der Schule ausgesuchte andere Klasse gehen. In anderen Bundsländern ist es nur mit einem sehr gutem Grund möglich.
Wenn Sie ihre Tochter nicht überreden können, mit zu kommen, dann reden Sie am besten nochmal mit den Lehrern. Wenn das nichts bringt, dann am besten an die Schulleitung wenden.
Eine meiner Schulfreundinnen wollte auch nie mit. Musste sie auch nicht. Allerdings musste sie in dieser Zeit in einer anderen Klasse weiterhin am Unterricht teilnehmen.
Bei uns KANN man mit, MUSS aber nicht. Allerdings muss man natürlich die Schule besuchen wenn man nicht mitfährt.
Nein, sie muss nicht mit, da dass sonst unter Nötigung und Freiheitsberaubung etc. fällt, jedoch gibt es eine Schulpflicht, heißt wenn sie nicht mit auf Klassenfahrt fährt, muss sie in die Schule. Aber 6-8h Schule am Tag ist immer noch besser als 24 Stunden;)
Ich hoffe ich konnte helfen!
Bei fragen schreib einfach!:)
Lg Tim
Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung, und da es nun mal die Schulpflicht gibt, ist auch eine Klassenfahrt verpflichtend. Allerdings kann man sich (mit Begründung) freistellen lassen und in der Zeit der Fahrt in eine andere Klasse gehen.
Da das Mädchen keine Begründung liefert, sollte deine Freundin sich auf "kein Geld für die Fahrt" zurückziehen. Wenn es wegen Mobberei ist, müsste das Mädchen darüber mit dem Lehrer oder der Schulleitung sprechen.
Zum Thema Klassenfahrt befanden Richter bislang: Die Teilnahme ist keine Pflicht. Eltern haben daher auch grundsätzlich das Recht, ihren Kindern das Mitfahren zu verbieten. Und Schüler können auch von sich aus sagen: "Ohne mich". Extra-Ferien bedeutet das für Daheimgebliebene aber nicht. Sie müssen in dieser Zeit dann in eine andere Klasse gehen. Und welche das sein wird, legt die Schule fest.