hat ein Schulleiter schweigepflicht zu den anderen lehrer?
Meine mutter hat etwas mit dem Schulleiter besprochen das ich klassenfahrt nicht mit fahren möchte. Eig. war alles geklärt und meine mutter hat ihm auch drum gebeten das er nicht mit meinen klassenlehrern drüber redet. doch dann nach 2 jahren wo die nächste klassenfahr ansteht und ich nicht mitfahren möchte weil es mir echt viel zu teuer ist über 300€ für 4 tage nach berlin zu fahren und da nur zu gammeln und so.. und dann kommt ein brief wo drin steht das der schulleiter mit den lehrern gesprochen hat und so. darf er das eig.?
10 Antworten
Selbstverständlich darf er das. Gerade für Deinen Lehrer ist es wichtig, mehr über Dein Umfeld im privaten Bereich zu erfahren. Da das Gespräch mit dem Schulleiter schon zwei Jahre zurückliegt, muss ja auch geklärt werden, ob Deine private oder Eure finanzielle Situation sich evtl. geändert hat.
Die Schweigepflicht gilt für alle an der Schule tätigen Personen.
Es geht in deinem Fall um Lehrer und Schulleitung. Es gibt aber auch Fälle in denen weder Lehrer, noch Schulleitung betroffen sind.
Das fängt bei den Elternvertretern der Klasse an. Und erstreckt sich über das komplette Personal der Schule, von der Sekretärin des Direktors, bis zur Putzfrau.
Sie alle können Informationen erlangen zu einzelnen Schülern. Und daher sind sie verpflichtet die Schweigepflicht zu wahren.
da es auch den klassenlehrer betrifft hat ein direktor grundsätzlich keine schweigepflicht. wenn deine mutter ihn um stillschweigen gebeten hat, dann sollte man davon ausgehen, dass er sich daran hält. Zumindest was den Grund betrifft also warum du nicht mitfährst. wenn der direktor nun mit den lehrern besprochen hat, wer diesmal mitfährt und wer nicht , ist das korrekt. Nicht korrekt wäre, wenn er den anderen Lehrern mitgeteilt hat, dass du aus finanziellen Gründen nicht mit fährst, denn das geht niemanden was an. deine Mutter kann doch den direktor freundlich - ohne vorhaltung oder unterstellung - fragen, was er den lehrern gesagt hat......
Also er hat keine Schweigepflicht, aber aus moralischen Gründen, wenn er drum gebeten wird, sollte er es einhalten. Es sei denn, es ist im Sinne des Schülers, mit den Kollegen drüber zu reden. Aber glaubst du denn, im Lehrerzimmer geht es nicht zu wie überall? Die reden auch über ihre Schüler, am Ende gibt es keine Geheimnisse!
Die Schweigepflicht gilt allen Unbeteiligten an deiner Bildung/Erziehung. Das heißt untereinander dürfen sich die Lehrer an deiner Schule natürlich austauschen.