Darf eine therapeutin als Zeugin Aussagen?
Darf eine therapeutin, als Zeugin Aussagen? Also dürfte sie dann alles erzählen was in der Therapie besprochen wurde? Wenn es um eine Anzeige geht.
8 Antworten
Bei abgeschlossenen Straftaten unterliegen sie in der Regel weiterhin der Schweigepflicht - es sei denn, es geht eine Wiederholungsgefahr vom Patienten aus....sexueller Missbrauch, Serienmorde etc - auch wenn schwere Straftaten angegündigt werden - zB. der Patient plant einen Amoklauf - dann muss das sogar zur Anzeige gebracht werden
Nein. So nicht. Sie kann bezeugen, dass du an einem bestimmten Tag in einer bestimmten Zeitspanne in ihrer Praxis warst. Und sie kann allgemeine Aussagen zu deiner Verfassung machen, also ob du ruhig, ängstlich oder aufgeregt wirktest.
Das kommt darauf an, sie kann durchaus von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, zum einen vom Klienten, zum anderen vom Gericht.
Von Gericht nicht, nur vom Patienten.
Je nach Schwere würde sie im Rahmen des Strafverfahrens mit Sicherheit von der Schweigepflicht entbunden werden und müsste aussagen, was relevant für den Sachverhalt ist. Das könnte jetzt z.B. bei einem Mordverdacht der Fall sein, weniger wenn es um einen 50 € Betrug geht
Ein Psychotherapeut kann nur vom Patienten selbst von der Schweigepflicht entbunden werden. Auch ein Gericht kann das nicht.
Ein Psychotherapeut darf dementsprechend nicht aussagen, wenn der Patient das nicht will.
Nein. Nur wenn sie von der Schweigepflicht entbunden wird