Wäre es eine Beleidigung wenn man vor Gericht Kotz Geräusche macht wenn die Zeugin den Gerichtssaal betritt?
6 Antworten
Kommt drauf an ob Du im Publikum bist oder auf der Anklagebank. Den Angeklagten kann man schlecht raus schmeißen, den braucht man ja noch. Aber im Publikum fliegst Du sofort raus, das ist noch das Mindeste.
Ich selbst finde diese Verhaltensweise übrigens extrem unterschichtig.
Okay
Alles kein Problem, dann bescheidet der Richter vermutlich erst einmal 200 ?? Euro Ordnungsgeld ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft - da Du ja zur gering verdienenden Fraktion im Land gehörst. Also tue Dir keinen Zwang an.
Ach ja und ein genervter Richter urteilt dann gerne auch etwas härter - er hat bei der Strafzumessung durchaus einen nicht gerade geringen Ermessensspielraum.
(1) 1Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden. 2Bei der Festsetzung von Ordnungsgeld ist zugleich für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, zu bestimmen, in welchem Maße Ordnungshaft an seine Stelle tritt.
(2) Über die Festsetzung von Ordnungsmitteln entscheidet gegenüber Personen, die bei der Verhandlung nicht beteiligt sind, der Vorsitzende, in den übrigen Fällen das Gericht.
(3) Wird wegen derselben Tat später auf Strafe erkannt, so sind das Ordnungsgeld oder die Ordnungshaft auf die Strafe anzurechnen.
'Kindergartenverhalten' solltest du also besser lassen. Ein Richter hat genug Mittel zur Verfügung, um dir das mitzuteilen. ;)
Je nachdem wer das mitbekommt und wie hart sie gegen sowas vorgehen kann es von einer Ermahnung bis zum Ordnungsgeld kommen. Im schlimmsten Falle wird man des Saales verwiesen.
Im schlimmsten Fall droht nicht 'nur' ein Ordnungsgeld- sondern Haftstarfe.
Entsprechend sollte man mit dem gegebenen Respekt erscheinen.
Du scheinst ja viel Wert darauf zu legen, bei Gericht einen guten Eindruck zu machen.
Der Richter kann dich des Saales verweisen. Bist du angeklagt, dann kann er dich ermahnen, machst du weiter gibt es ein Ordnungsgeld oder sogar Haft.
Auch ein Angeklagter kann 'entfernt' werden. Prinzipiell Alle, die die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen.