Kann die Polizei herausfinden ob ein WLAN Router über den eine Straftat begangen wurde Passwort geschützt war?

8 Antworten

Router führen Protokolle, wo sie alles in Textform festhalten was sie machen. Wie und mit welchen Parametern der Verbindungsaufbau zwischen Client und Router hergestellt wurde natürlich auch. Also ja.



Wer haftet bei einer Straftat übers Internet wenn der WLAN Router Passwort geschützt war?


Keiner, nur der Täter. Durch die IP-Adresse kann man den jeweiligen Anschluss herausfinden und dann beim Internetprovider eine Datenherausgabe beantragen, das machen z.B die Abmahnanwälte.

Hier bist du allerdings aus der Sache frei raus, da du den Anschluss ordnungsgemäß gesichert hast.

(Funktioniert nur, wenn Provider IP-Adressen speichert.)



Wer haftet bei einer Straftat übers Internet wenn der WLAN Router NICHT Passwort geschützt war?


Zivilrecht (z.B Filesharing durch Täter): Täter. Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, dann gibt es die Störerhaftung.

Strafrecht (z.B Beleidigung, Angriffe auf Regierungscomputer): Täter. Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, dann hat derjenige/r sozusagen Pech gehabt.

Bei schweren Straftaten kann eine Hausdurchsuchung stattfinden, d.h. Computer und Router werden von der Polizei mitgenommen.

Und das alles funktioniert nur, wenn man es nachweisen kann, dass du die Straftat begangen hast.

Mit freundlichen Grüßen

PinguinPingi007


Letztendlich muss der Staatsanwalt beweisen, dass derjenige der das Passwort hat der einige ist, der über den Router ins Internet kommt.

Wenn ihm das nicht gelingt und andere Indizien, z.B. nach einer Hausdurchsuchung, auch nicht darauf hinweisen, dass Du die Straftat begangen hast, bist du frei.

Etter  30.04.2017, 17:45

Immerhin läufts im Strafrecht noch nicht wie im Zivilrecht.

In dem Fall musst du wohl beweisen, dass der Router geschützt war und nicht umgekehrt.
Hast du das WLAN ausreichend gesichert, muss man nichts bezahlen, wenn
man nachweisen kann, dass man selbst die Rechtsverletzung nicht begangen
hat.

Wer haftet bei einer Straftat übers Internet wenn der WLAN Router Passwort geschützt war?

Der Täter

Wer haftet bei einer Straftat übers Internet wenn der WLAN Router NICHT Passwort geschützt war?

Wer haftet bei einer Straftat übers Internet wenn der WLAN Router NICHT Passwort geschützt war?

Wer haftet bei einer Straftat übers Internet wenn der WLAN Router NICHT Passwort geschützt war?

Der Täter