Auspuff mit EG-Zulassung

4 Antworten

Hallo,

auf dem Auspuff muss eine Zulassungsnummer eingeprägt sein. Sonst könnte man ja irgend eine Zulassung zu irgend einem Auspuff dazu legen und behaupten das beide Dinge zusammen gehören. Ich fürchte, dass der Widerspruch nicht erfolgreich sein wird.

Eine EG Zulassung ist nur ein Begleitschreiben, welches sich auf die E-Nummer, welche eigentlich auf deinem Auspuff graviert/eingestanzt worden ist, bezieht.

Du allerdings hast dich verarschen lassen. Der Auspuff hat ekeine Zulassung wenn keine E-Nummer aufgebrannt ist.

Dein Papier "EG Zulassung" ist somit Nutzlos, da dieses sich auf nichts beziht. Überleg mal sonst könnte ich mir so eine EG Zulassung ausdrucken und behaupten, dass diese zu jedem nciht zugelassenen Auspuffsystem gehört.

Nimm den Einspruch besser zurück, dann sparst dir wenigstens da Geld.

Fakt ist: ALLES, ob Tönungsfolie, Auspuffsysteme, Lampen, Schienwerfer etc. müssen eine "E-Nummer haben" und benötigen im Falle des Falles auf die Schriftliche genehmigung zur Eintragung

Nein, es muß an dem Bauteil eine e-Nr. vorhanden sein, ansonsten kann man den Bezug zwischen Deinem Dokument und dem Bauteil nicht nachvollziehen. Die Sheriffs sind da vollkommen im Recht. Wenn keine Kennzeichnung drauf ist, dann ist auch keine Genehmigung vorhanden. Such mal genau nach der Kennzeichnung, manchmal steht die untendrunter oder auch oben drauf, jenach dem wie der Auspuff eingebaut ist, kann die ja auch verdeckt sein.

Ohne Gravur hat der Auspuff keine EG-Zulassung - denn dazu wäre zwingend die eingestanzte E-Nummer erforderlich. Das Papier mit der angeb. Zulassung ist also bestenfalls geeignet, Dein Pausenbrot auf dem Weg zur Verhandlung zu umhüllen.