Motorrad , wo sehe ich die Eintragungen?

5 Antworten

Teile, oder Zubehörteile, welche über eine E-Prüfnummer verfügen, brauchen weder eine ABE, noch müssen diese eingetragen werden.

Bei Teilen mit ABE ist diese während der Fahrt mitzuführen. Auch hier besteht keine Verpflichtung, diese Teile eintragen zu lassen.

Die Nummern sollten drauf stehen, wenn das der Fall ist müssen keine Eintragungen vorgenommen werden. Allerdings braucht man für manche Dinge noch ein Dokument zusätzlich

Deletethis hat's perfekt beschrieben. Teile mit e-nummer brauchen keine Eintragung, genauso wenig wie teile mit abe. Man sollte die abe aber immer mitführen. Ein Auspuff kann zu laut sein, es liegt in der Pflicht des Besitzers, dass er nicht zu laut wird.

Keine der von dir genannten Dinge muss eingetragen werden.

Allerdings solltest du zum Einen die ABE der Scheibe als auch dir EG-Genehmigung des Schalldämpfers bei der Fahrt mit dir führen.

Diese Scheine bekommst du bei den Herstellern.

Für Dinge wie Spiegel oder Blinker mit E Nummer benötigst du keine Bescheinigung. Wenn die eine EG-Genehmigung haben, dann für alle Fahrzeuge dieser Art. Ein Schallfämpfer hat allerdings nur eine EG-Genehmigung für das Fahrzeug und deshalb benötigst du die EG-Bescheinigung, damit man sieht, dass dein Fahrzeug darin aufgeführt ist.

Einfach mal zum TÜV tuckern und dort nachschauen lassen.

Leergutball 
Beitragsersteller
 25.04.2019, 09:54

wie viel kostet die Untersuchung ?