Ausmalen nach Auszug einer Genossenschaftswohnung

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine generelle Endrenovierungsklausel, unabhängig von der Wohnundauer und dem tatsächlichen Renovierungsbedarf, ist unwirksam. Da hat der Kollege recht.

Dazu gibt es div. Urteile. Auch schon vor 2010


...

Auch isolierte Endrenovierungsklauseln, wonach der Mieter in jedem Fall renovieren muss, bevor er auszieht, sind null und nichtig. Den Mieter benachteiligende Regelungen haben zur Folge, dass die Renovierungsklausel insgesamt unwirksam ist und dann die BGB-Regelung gilt, wonach der Mieter gar nichts tun muss.

...


Quelle und mehr dazu

http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrechtslexikon/mietrecht-s-u/artikel/artikel/schoenheitsreparaturen.html

alle mietverträge enthalten bindende reglungen.. ich glaube, diese bestimmung wurde vor drei jahren ins leben gerufen. davor abgeschlossene mietverträge mit entspr. klausel - da muss es eingehalten werden

 

anitari  21.04.2011, 16:41

davor abgeschlossene mietverträge mit entspr. klausel - da muss es eingehalten werden

Das gilt für alle Mietverträge. Egal wann abgeschlossen und egal was im Vertrag steht.

cinderella666  21.04.2011, 18:45
@anitari

Da bist Du leider Fehlinformiert !!!!

anitari  21.04.2011, 19:34
@cinderella666

Da bist Du leider Fehlinformiert !!!!

Bin ich nicht.

Aber wenn Du meinst es stimmt und es so in Deinem MV steht, streich eben bei Auszug. Egal ob nötig oder nicht.

Ach so, ich rede hier vom deutschen Mietrecht.

snugata  21.04.2011, 19:34
@cinderella666

ich lehn mich mal zurück bis ihr das geklärt habt :)

interessiert mich echt, was nun gilt..

anitari  21.04.2011, 19:51
@snugata

interessiert mich echt, was nun gilt..

Es gilt immer das Gesetz bzw. die aktuelle Rechtsprechung.

Siehe Link in meiner Antwort.

So nun lehn ich mich auch zurück;-)

snugata  21.04.2011, 19:54
@anitari

danke, da les ich mal entspannt, was drin steht..

würd ja gern den daumen heben für euren disput..

xD vielen dank dafür nochmal :)

Als dieses Urteil kam, hätten alle Wohngesellschaften neue Mietveträge aushändigen müssen. `Hat so gut wie niemand gemacht, daher muss man weiss streichen !! verhandeln mit dem Vermieter lohnt aber meist :)

anitari  21.04.2011, 16:39

Als dieses Urteil kam, hätten alle Wohngesellschaften neue Mietveträge aushändigen müssen. `Hat so gut wie niemand gemacht, daher muss man weiss streichen !! verhandeln mit dem Vermieter lohnt aber meist :)

So ein Schwachsinn.

Wegen Änderung der Gesetzeslage/Rechtsprechnung müssen keine Verträge geändert werden.

Sie gilt auch so.

cinderella666  21.04.2011, 18:43
@anitari

nein gilt nicht !!!! Frag beim Mieterbund nach !! Es gilt nur bei geändertem Mietvertrag.

anitari  21.04.2011, 19:30
@cinderella666

Frag beim Mieterbund nach !! Es gilt nur bei geändertem Mietvertrag.

Dann hat man Dir beim Mieterbund etwas Falsches gesagt oder Du hast es falsch verstanden.

Dann müßten ja am Laufenden Band Millionen von Mietverträgen geändert werden. Da  es in Sachen Mietrecht fast jährlich Änderungen bzw. neue Urteile gibt.

Ganz besonderes Beispiel die Kündigungsfrist für Mieter.

cinderella666  21.04.2011, 20:46
@anitari

weder falsch verstanden noch falsch gesagt. Ich arbeite nämlich für eine WHG Gesellschaft !!

anitari  21.04.2011, 21:56
@cinderella666

Ich arbeite nämlich für eine WHG Gesellschaft !!

Dann nutzt die WHG schlicht und ergreifend die Unwissenheit der Mieter aus.

cinderella666  22.04.2011, 11:04
@anitari

ich muss Dich leider wieder enttäuschen

Hallo,

es kommt darauf an, wie du deine Wohnung übernommen hast, bzw. was im Mietvertrag steht.

 

Steht dort, daß Du sie renoviert übernommen hast, mußt Du diese auch renoviert wieder überlassen.

Und nicht bemalt.

 

Steht dort, daß Du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, mußt Du nichts machen, die Wohnung muß nur sauber sein.

 

Soll die Wohnung besenrein übergeben werden, so muß man auch nichts machen.

 

Klauseln in denen der vermiter die Farbe vorschreibt könnten vor gericht keinen bestand haben.

 

Ich wäre aber sauer, wenn ich Vermieter wäre und eine bemalte Wohnung übernehmen muß.

Die Wände müssen nicht weiß sein.

Es muss eine allgemein "verträgliche" Farbe sein.

 

Also schwarz oder tiefrot oder sonnengelb oder kinderschissbraun gingen nicht.

Man kann sich aber auch mit dem Nachmieter einigen, dann sagt der Vermieter meist nichts dazu.

Chillamaria 
Beitragsersteller
 21.04.2011, 16:13

ok, aber es ist sehr wohl rechtens das frisch ausgemalt werden muss oder wie?

 

FALLS es wichtig ist, hier würde es ums österreichische Mietrecht gehen

snugata  21.04.2011, 16:15
@Chillamaria

dann wäre es richtig klasse, das mal vorher zu erwähnen!

 

anitari  21.04.2011, 16:43
@Chillamaria

FALLS es wichtig ist, hier würde es ums österreichische Mietrecht gehen

Und ob es das ist. Vergiß meine Antwort.