Ausmalen nach Auszug einer Genossenschaftswohnung
Hallo ihr Fraganten!
Wir haben in der Arbeit heute diskutiert wie denn das mit dem ausmalen nach Kündigung einer Wohnung aussieht. Ich war fest der Meinung das es rechtens ist, wenn der Vermieter (in diesem Fall eine Genossenschaft, falls es hier Unterschiede gibt) in den Mietvertrag schreibt: nach Rückgabe/Kündigung der Wohnung müssen die Wände weiß gestrichen werden. Dies steht übrigens auch in meinem Mietvertrag, ich habe die Wohnung ausgemalt (zwar nicht sehr schön, aber ok, das ist ein anderes Thema) bekommen nun denke ich, falls ich ausziehe (was ich nicht vorhabe ^^) muss ich auch die Wohnung wiede weiß gestrichen bzw frisch weiß gestrichen zurück geben. Nun hat aber ein Kollege von mir gesagt dass diese Klausel im Vertrag nach neuem Mietrecht (angeblich vom Jahr 2010) nicht gültig ist. Kennt sich hier jemand damit aus und kann mich aufklären wie es nun jetzt ist?
5 Antworten
Eine generelle Endrenovierungsklausel, unabhängig von der Wohnundauer und dem tatsächlichen Renovierungsbedarf, ist unwirksam. Da hat der Kollege recht.
Dazu gibt es div. Urteile. Auch schon vor 2010
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Auch isolierte Endrenovierungsklauseln, wonach der Mieter in jedem Fall renovieren muss, bevor er auszieht, sind null und nichtig. Den Mieter benachteiligende Regelungen haben zur Folge, dass die Renovierungsklausel insgesamt unwirksam ist und dann die BGB-Regelung gilt, wonach der Mieter gar nichts tun muss.
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Quelle und mehr dazu
alle mietverträge enthalten bindende reglungen.. ich glaube, diese bestimmung wurde vor drei jahren ins leben gerufen. davor abgeschlossene mietverträge mit entspr. klausel - da muss es eingehalten werden
Da bist Du leider Fehlinformiert !!!!
Da bist Du leider Fehlinformiert !!!!
Bin ich nicht.
Aber wenn Du meinst es stimmt und es so in Deinem MV steht, streich eben bei Auszug. Egal ob nötig oder nicht.
Ach so, ich rede hier vom deutschen Mietrecht.
ich lehn mich mal zurück bis ihr das geklärt habt :)
interessiert mich echt, was nun gilt..
interessiert mich echt, was nun gilt..
Es gilt immer das Gesetz bzw. die aktuelle Rechtsprechung.
Siehe Link in meiner Antwort.
So nun lehn ich mich auch zurück;-)
danke, da les ich mal entspannt, was drin steht..
würd ja gern den daumen heben für euren disput..
xD vielen dank dafür nochmal :)
Als dieses Urteil kam, hätten alle Wohngesellschaften neue Mietveträge aushändigen müssen. `Hat so gut wie niemand gemacht, daher muss man weiss streichen !! verhandeln mit dem Vermieter lohnt aber meist :)
Als dieses Urteil kam, hätten alle Wohngesellschaften neue Mietveträge aushändigen müssen. `Hat so gut wie niemand gemacht, daher muss man weiss streichen !! verhandeln mit dem Vermieter lohnt aber meist :)
So ein Schwachsinn.
Wegen Änderung der Gesetzeslage/Rechtsprechnung müssen keine Verträge geändert werden.
Sie gilt auch so.
nein gilt nicht !!!! Frag beim Mieterbund nach !! Es gilt nur bei geändertem Mietvertrag.
Frag beim Mieterbund nach !! Es gilt nur bei geändertem Mietvertrag.
Dann hat man Dir beim Mieterbund etwas Falsches gesagt oder Du hast es falsch verstanden.
Dann müßten ja am Laufenden Band Millionen von Mietverträgen geändert werden. Da es in Sachen Mietrecht fast jährlich Änderungen bzw. neue Urteile gibt.
Ganz besonderes Beispiel die Kündigungsfrist für Mieter.
weder falsch verstanden noch falsch gesagt. Ich arbeite nämlich für eine WHG Gesellschaft !!
Ich arbeite nämlich für eine WHG Gesellschaft !!
Dann nutzt die WHG schlicht und ergreifend die Unwissenheit der Mieter aus.
ich muss Dich leider wieder enttäuschen
Hallo,
es kommt darauf an, wie du deine Wohnung übernommen hast, bzw. was im Mietvertrag steht.
Steht dort, daß Du sie renoviert übernommen hast, mußt Du diese auch renoviert wieder überlassen.
Und nicht bemalt.
Steht dort, daß Du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, mußt Du nichts machen, die Wohnung muß nur sauber sein.
Soll die Wohnung besenrein übergeben werden, so muß man auch nichts machen.
Klauseln in denen der vermiter die Farbe vorschreibt könnten vor gericht keinen bestand haben.
Ich wäre aber sauer, wenn ich Vermieter wäre und eine bemalte Wohnung übernehmen muß.
Die Wände müssen nicht weiß sein.
Es muss eine allgemein "verträgliche" Farbe sein.
Also schwarz oder tiefrot oder sonnengelb oder kinderschissbraun gingen nicht.
Man kann sich aber auch mit dem Nachmieter einigen, dann sagt der Vermieter meist nichts dazu.
ok, aber es ist sehr wohl rechtens das frisch ausgemalt werden muss oder wie?
FALLS es wichtig ist, hier würde es ums österreichische Mietrecht gehen
FALLS es wichtig ist, hier würde es ums österreichische Mietrecht gehen
Und ob es das ist. Vergiß meine Antwort.
Das gilt für alle Mietverträge. Egal wann abgeschlossen und egal was im Vertrag steht.