Durchlauferhitzer Energieschaden Forderung gegen den Vermieter Durchsetzen?
Wir haben Probleme mit unserem Durchlauferhitzer bzw. mit dem Stromverbrauch. Anliegenden Text habe ich als Brief an unseren Vermieter gesendet. Der bestreitet die Sachlage und vor allem sei er nicht Verantwortlich. Er weist alles zurück und wir sollen die Dummen sein. Habe ich Recht?
Sehr geehrter Herr Vermieter, aufgrund der Wasserleitungssituation (kein bzw. nicht genügend Warmwasser) und dem damit in Zusammenhang stehenden Erhöhten Stromverbrauch haben Sie im Jahre 2014 die Fa. Gas und Wasser mit dem Austausch des Durchlauferhitzers beauftragt. Bedauerlicher Weise sank der Stromverbrauch nicht sondern Erhöhte sich sogar noch extrem. Alle in den 2 Jahren Durchgeführten Ermittlungen (Zählerprüfung durch RWE, Messung jedes einzelnen Stromverbrauchers, Stromcheck Energieberatung) führten immer wieder auf den Durchlauferhitzer zurück, dies wurde Ihnen unzählige Male mitgeteilt, Sie konnten sich das nicht vorstellen. Mittlerweile hat Ihre Rechnungsprüfung ergeben dass nicht ein Energiesparender Vollelektronischer Durchlauferhitzer wie mit uns Abgesprochen und durch Sie beauftragt verbaut wurde, sondern ein lt. eigener Auskunft des Herrn Gaswasser seit mindestens 5 Jahren aufgrund des Massiven Stromverbrauchs Verbotener alter Hydraulischer Durchlauferhitzer. Diesseits ist dadurch ein Energieschaden i.H.v. 2370,23 € incl. Anschaffungspreis neuer Durchlauferhitzer entstanden. Der Beweis der Ursächlichkeit ist erbracht, der Tägliche Durchschnittsverbrauch lag während der Zeit des Hydraulischen Durchlauferhitzers bei 24,77 KWh/Tag und ist seit Verbauung eines Vollelektronischen Durchlauferhitzers auf 14,6 KWh/Tag gesunken, auch der Überdurchschnittlich Hohe Wasserverbrauch hat sich Merkbar Reduziert, und das unter dem Aspekt das Aufgrund des Wasserschadens und der damit verbundenen Baustelle in dieser Zeit Täglich gewischt werden musste. Dies ist eine Absenkung um 41,06 % (Ersparnis über 100€ Mtl.) und entspricht bzw. übertrifft den Ihnen mitgeteilten und vom Hersteller ausgewiesenen Werten. Da mittlerweile drei Wochen seid unserem Gespräch vergangen sind und wir diesbezüglich nicht wie Abgesprochen über das Ergebnis der Ansprache Ihrerseits ggü. Herrn Gaswasser von Ihnen unterrichtet wurden möchten wir auf diesem Wege um Sachstandsmitteilung bitten, insbesondere da Sie selber ja im ersten Augenschein evtl. betrogen wurden. Ob Täuschung Ihrerseits da Sie annahmen ein elektrischer Durchlauferhitzer der EnEG/EnGV Referenzgruppe
Ob Marode Nädelöhrleitungen Ursächlich waren oder ein Mangel des Gerätes, der bereits mit Schreiben vom 26.03.2017 bezifferte Energieschaden i.H.v.2370,23 € ist entstanden. Sie sind zur Rücksichtnahme auf unsere Rechtsgüter als Mieter als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag i. S. v. § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet. Die Montage des DHH 21 S sowie/oder ein Mangel des Gerätes verstößt Eklatant gg. § 241 Abs. 2 BGB. Der Verstoß gg. § 241 Abs. 2 BGB löst Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB aus.
Stimmt das? Bitte Quellen nennen
6 Antworten
das ist weder im alleingang, noch von hier aus lösbar.
ein elektronisch geregeltes gerät, selbst wenn es noch so gut arbeitet und optimal eingesetzt wird, führt zu einer energieersparnis von vielleicht 20, im extremfall 30% dafür sind aber weitere maßnahmen wie ein wassersparender duschkopf fällig
und dass wir uns mal klar verstehen: beim Baden macht es keinen unterschied, da hier so wie so die volle leistung des gerätes abverlangt wird.
dass nicht wie abgesprochen ein elektronisches, sondern ein hydrouliches gerät verbaut wurde, läuft wohl auf einen betrug hinaus, sofern der vermieter nicht in rücksprache mit dem installateur gehandelt hat, und du keine zusicherung des vermieters hast, dass ein elektronischer installiert wrid. hast du eine, die aber nur mündlich erfolgt ist, dann gibt es dafür einen fachausdruck, ich meine er lautet pech. du müsstst für eine solche anschuligung schon beweise vorlegen können.
wenn dir also ein schaden von 2700 € entstanden sein will, dann musst du schon mal differenzieren. sagen wir die 700 € für den neuen auf eigenenen wunsch verbauten duchlaufhitzer weg. sind wir bei 2000 € das sind rund 7500 kWh
dem entsprechend müsstet ihr in den sagen wir mal 3 jahren alleine fürs warmwasser rund 22000 kWh duchgeballert haben...
also unterm strich ist eure forderung so nicht haltbar. ihr braucht einen auf verbraucherrecht spezialisierten anwalt und, sofern dieser das empfielt,. einen entsprechenden sachverständigen. sonst wird das mit dem duchsetzen der forderungen nichts.
lg, Anna
Ih befürchte, dabei wird der Anwalt reich, und der Fragensteller arm.... Ich bin davon überzeugt, dass das Ding schief geht, da u.A. das Verständnis von "Energieumwandlung" (Strom in Wärme) scheinbar fehlt. Zudem von so einem "Energieschaden" zu sprechen, nur weil einem die Art des verbauten Durchlauferhitzers nicht passt, ist schon cool. Egal welcher Druchlauferhitzer - die Ersparnis KANN gar nicht SO hoch sein, wie in der Frage dargestellt.
Da verrennt sich jemand, aber ganz doll.
Der Verbraucherschutz, der Anwalt und der Sachverständige kosten sicherlich mehr, als der Kläger an Rückzahlung erwarten könnte... selbst wenn das überhaupt berechtigt wäre.
Hallo Anna, vielen Dank für Deine Antwort. Korrekt, abzgl. 680 für neuen Durchlauferhitzer. nicht 22000 kw sondern 18800. Angemerkt, sowohl Caritas Energieberater als auch RWE und beauftragtem Elektromeister sind zu dem Schluss gekommen das der Stromverbrauch am Durchlauferhitzer liegen muss. Ich gehe von einem Mangelhaften Gerät aus. Ich habe also mehrfach schriftlich das der Verbrauch vom Durchlauferhitzer kommen muss. Ferner denke ich bei der Rechnungsgeschichte, denn die ist ja nun mal Nachweislich nicht Korrekt, weiß ich wo der eingebaute schon hing und ob der nicht einen Mangel hat?
Der Energieverbrauch um eine bestimmte Menge Wasser von x °C auf Y°C zu erwärmen ist gleich, egal ob du eine Heizleistung von 21 KW oder 6 KW hast.
Das Problem bei den hydraulischen DE ist, dass die Temperatur des Wassers nicht gleichbleibend gesichert ist.
Mein Reden..... irgendwo muss die Energie ja verblieben sein, und vor allem: DAS WASSER !! Plötzlich verbraucht man auch noch weniger Wasser - sehr seltsam.
Du stellst als Laie Forderungen, aber da müssen handfeste Beweise her wie z.B. ein Gutachten.
Man kann auch einen Rechtsanwalt im Zuge einer Erstberatung fragen wie die Erfolgschancen stehen.
Ich sage Dir als Vermieter; dass ich erst mal nichts zahlen würde und es auf eine Klage ankommen lassen würde:
Nebenbei sei angemerkt, dass ich bzw. wir umgehend auf Mängelanzeigen reagieren und wir ein gutes Verhältnis zu unseren 8 Mietern haben.
Solch eine Klage - bei der Einstellung und dem Verständnis zur Energieumwandlung - Erfolgsaussicht gleich null, Gott sei dank.
Hier muss man sich auch fragen, wo denn die viele Energie hingegangen sein soll, wenn nicht in´s Wasser ?
Warum ist der Wasserverbrauch plötzlich viel niedriger ?
Ein Unding.....
Da bin ich echt neugierig wie das weitergeht. Sie stützen sich auf Aussagen verschiedener Personen, glauben sie alles was man ihnen erzählt? Schonmal an einen Gerichtsstreit gedacht, komisch, da sitzen auf beiden Seiten je ein Anwalt und sagen ihren Mandanten ..."wir haben Recht". Sie erkennen, nicht alles was einem so erzählt wird ist auch hundertprozentig so.
Hallo woodchild, nein das stimmt keinesfalls, Deine Zahlen sind utopisch!
Ein deutscher Vierpersonenhaushalt mit Durchlauferhitzer verbraucht statistisch jährlich 5.500 kWh, davon 1.500 kWh für den DHL. (Quelle: Wiki „stromvergleich.com/stromverbrauch“). Da werden also bei einem Tarif von 0,28 €/kWh für Warmwasser jährlich 420 € ausgegeben.
Die Einsparungsmöglichkeiten bei den Wärmeverlusten durch einen elektronisch geregelten DHL gegenüber dem hydraulisch geregelten DHL liegen bei 20% (Wiki, Durchlauferhitzer) und nicht bei den von Dir angegebenen 70%. 20% zusätzlicher Wärmeverlust ergäben in den gegebenen 2 Jahren hochgerechnet 168 € zusätzliche Verbrauchskosten („Energieschaden“). Wenn wir die Kosten für den zweiten DHL mit 300 € ansetzen, beläuft sich der Gesamtschaden auf 468 € und keinesfalls auf 2.370,23 €. Derartige Schadensrechnungen wird Dir kein Anwalt abnehmen, sofern in der Angelegenheit überhaupt ein Anspruch besteht.
Nun kurz zum technischen Hintergrund. Wie hier schon der User grisu2101 andeutete, ergibt sich der Stromverbrauch zwingend aus dem Produkt von Masse des erwärmten Wassers und Temperaturerhöhung (10 kg Wasser um 10°C zu erwärmen kostet rund 0,12 kWh). Sparen kann man also nur an unnötigen Wärmeverlusten bei gegebenem Verbrauch und gegebenen Stromtarifen. Der elektronische DHL hat den Vorteil, dass mittels der „intelligenteren“ Steuerung Aufheizungen reduziert werden, bei denen bei der hydraulischen Steuerung das heiße Wasser nach Durchlauf langer Wasserleitungen wieder herunter temperiert wird durch die Mischung mit kaltem Wasser. Dadurch wird wegen der hohen Wassertemperatur die Wasserleitung unnötig aufgeheizt, und die Wärme im Wasserrohr verteilt sich nachher nutzlos in die Umgebung. Nur darin liegt der Verlust. Das hat nichts mit der Leistung des DHL zu tun, wie Du vermutest:
der Alte verbrauchte 21 KW, der neue bei Gleicher Temperatur 6 KW. das Liegt daran das der alte Verbaute das Wasser kocht und dann Kaltwasser beimischt um auf die Temperatur herunter zu kühlen.
Das hast Du völlig falsch verstanden! Bei höherer Leistung des Warmwassergerätes wird mehr Wasser in kürzerer Zeit aufgeheizt, das berührt weder die Wassertemperatur noch die Stromkosten pro Liter und Temperatursteigerung. Bei geringerer Leistung läuft eben weniger warmes Wasser pro Sekunde oder kälteres Wasser aus dem Zapfhahn. Für ein komfortables Duschbad reichen 6 kW nicht hin. Da kommt heißes Wasser nur noch tröpfchenweise. Das ist natürlich auch eine Art, Kosten zu sparen. Aber das geht mit einem 21-kW-Gerät mindestens genauso gut, da lässt sich der Wasserhahn auch ein kleines bisschen aufdrehen, wenn man nur tröpfchenweise heißes Wasser zapfen will.
Was immer Du da auch gemessen haben willst, das hast Du ohne technisches Verständnis gemessen. Noch Fragen dazu?
Wenn es übrigens - wie behauptet - tatsächlich ein generelles Verbot der hydraulisch gesteuerten DHL geben sollte, dann wäre das ziemlich unsinnig, weil sich deren Wärmeverluste nur an entsprechend langen Warmwasser-leitungen ergeben können. Wo also die Zapfstelle direkt am DHL ist, bringt der elektronisch gesteuerte DHL keinerlei Energiekosten-einsparung, dagegen nur unnötige Anschaffungskosten.
Wenn bei Dir also die Zapfstelle nahe am DHL sein sollte (z.B. bei der Badewanne), dann empfehle ich Dir dringend, den neuen elektronischen DHL wieder auszubauen und gegen den alten hydraulischen DHL einzutauschen. Der hat nämlich nach Deinen Angaben die dreieinhalbfache Leistung (21 kW statt 6 kW). Das bedeutet, dass Du bei Bedarf bei gleicher Wassertemperatur in der gleichen Zeit die 3,3-fache Wassermenge entnehmen kannst. Nach allgemeiner Übereinstimmung liegt die Mindestleistung für ein komfortables Duschbad bei etwa 21 kW. Sparen kann man - wenn man will - natürlich immer am Komfort, d.h. am Wärmeverbrauch, da spielt die Auswahl des Warmwassergerätes keine Rolle. Die Auswahl des Warmwassergerätes spielt in verbrauchs-ökonomischer Hinsicht nur bei langen Warmwasserleitungen eine Rolle, weil diese Leitungen samt Warmwasserfüllung nutzlose Wärme verstrahlen.