Familienzusammenführung. Verwaltungsgericht Berlin. Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde. ?
Ich hoffe dass jemand hat mit solchen Fall Erfahrungen und kann mir das mitteilen und paar Tips geben. Wir sind seit 2014 ein Verheiratetes Ehepaar. Mein Ehemann kommt aus Deutschland ich bin Ausländerin. Wir haben in meinem Land geheiratet und hab ich gleich mein Visum beantagt. Ausländeramt hat angefangen mein Antrag zu bearbeiten aber dann liegen lassen. Mein Mann hat alle erforderliche Dokumente vorgelegt. Nach 1 Jahr Erwartung dass sie sich endlich mal Finger bewegen haben wir eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht war ende August und mein Mann hat gewonnen. Seit dem ist schon 2 Monate vorbei, ich bekomme wieder kein Visum trotz Gerichtsentscheidung. Jeden Tag geht mein Mann zur Ausländerbehörde und fragt wo jetzt noch Problem giebt. Ein normales Antwort von Beamten zu bekommen ist unmöglich, das kennen wir schon gut. Dürfen sie wieder unsere Acte liegen lassen? Warum gab dann Gericht und wofür brauchen wir überhaupt ein Urteil wenn sie trozdem wieder nicht abreiten? Wer hat damit Erfahrung? Was empfehlen Sie? Wie wir uns erfahren haben, wer beim Verwaltungsgericht gewonnen hat,haben alle auch bald Visum bekommen, meistens alle in 2 Wochen.
4 Antworten
Hallo, ich habe es schon so oft geschrieben. OHNE richtige Informationen kann man sich den Sachverhalt nur zusammenreimen. Und das ist mühselig und sogar eine Frechheit. KEIN Gericht entscheidet in D'land über eine Visumserteilung. Was nützt Dir eine Entscheidung in dem das Gericht befindet, dass die Ausländerbehörde nicht arbeitet. Das nützt Dir gar nichts, nichts. Dein Mann sollte die jeweiligen Chefs in der Ausländerbehörde persönlich besuchen. Außerdem nehme ich an, dass Du noch im Ausland bist. Und eine 'Familenzusammenführung' beantragt wurde. Falls Du Dich aber noch im Ausland befindest, ist auch immer die Deutsche Botschaft involviert. Dabei hat weder die Botschaft noch die Ausländerbehörde ein Veto-Recht. Im Zweifelsfall wird die Botschaft der Familienzusammenführung nicht zustimmen und dann folgt die Ausländerbehörde der Entscheidung. Andersherum geht es nicht, da BEIDE Institutionen immer vermeiden werden 2 verschiedene Entscheidungen zu treffe. Du solltest also bei der Deutschen Botschaft vorsprechen. Es gibt auch Beschwerdwestellen z.B.die Ausländerbeauftragten in jedem Bundesland. Diesen anschrieben. Und nicht aufgeben. Viel Glück! P.S; Da ich zu diesem Thema schon viele Antworten gegeben habe: Schau mal in meinen alten Antworten. Da wirst Du sicher auch noch etwas hilfreiches finden.
Ohh Ja! Ohne Frechheit geht nichts beim solchem Fall mit dem Ausländerbehörde wie es aussieht und kenne schon viele Geschichte die von meine Bekannte erzählt wurde. Sie mussten sich auch leider Frechheit zeigen damit sie endlich mal angefangen hatten es zu bearbeiten. Ja das stimmt! Kein Gericht entscheidet über eine Visumerteilung, aber sie überprüfen ob gegen Visumerteilung was vor steht, weil dass ABH selber nicht gemacht hat! Mein mann geht jeden Tag zur Ausländerbehörde und was denkst du mit wem redet er dort? Sein Anwalt ist auch sehr oft dabei. Er sagt nur wir arbeiten arbeiten arbeiten... und wie lange sie noch brauchen können sie nicht sagen. und das hören wir schon seit 1,5 Jahr, ist das toll oder? Ah übrigens, mit Botschaft hier in meinem Land hab ich sehr oft Kontakt und sie haben meine Visumantrag schon mehrere mal verschickt an die Ausländerbehörde.
dein mann hat eine untätigkeitsklage gewonnen. das hat keine entscheidung getroffen mit urteil. 1 jahr ist nicht mal lang. es gibt paare die warten mehrere jahre und bekommen dann eine ablehnung. auch das ist möglich. vielleicht wird es darauf hinaus laufen, dass du kein visum erhalten wirst u. die ehe vielleicht nicht anerkannt wird. warum auch immer. die entscheidung trifft die abh. wenn selbst der anwalt seit einem jahr nix erreichen kann, dann wirst du dich gedulden müssen.
momentan ist es eh eine unglaublich schwierige situation der abhs. die priorität liegt momentan wohl ehr bei den kriegsflüchtlingen in deutschland und deren bearbeitung, als über visas zu entscheiden die gerade unwichtig sind.
Warum gab dann Gericht und wofür brauchen wir überhaupt ein Urteil wenn sie trozdem wieder nicht abreiten?
was steht da denn drinnen?
Kraft Gesetz (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich.
Bei abgelehnten Visum kann man eine sog. Remonstration betreiben. Diese ist gegenüber der deutschen Auslandsvertretung, welche den Antrag abgelehnt hat, einzulegen.Und zwar vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Das Gericht prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Visumerteilung vorliegen und entscheidet dann endgültig, ob ein Visum zu erteilen ist oder die Ablehnung rechtmäßig war.
Wenn die Ablehnung rechtsmäßig war , muß der Ausländer einen neuen Visumantrag stellen und die Gründe die für die Ablehnung sprachen ausräumen.
Wenn das Gericht sagt die Ablehnung erfolgte zu Unrecht stellt die entsprechende Botschaft im Ausland das Visum aus.
Genau so isses. Ich habe allerdings positive Erfahrungen mit den Ausländerbeauftragten in NRW gemacht. Allerdings mag es jetzt so sein, dass sich Fälle häufen durch die -ich nenne sie mal, nicht dispektierlich - Migrationswelle und man heutzutage noch viel viel mehr Geduld haben muss, als vor einigen Jahren. Meine Kritik ist natürlich die, dass man nicht unterscheidet mMn, ob es sich um Flüchtlinge handelt oder Menschen, die 'gesetzmäßig' versuchen nach D'land zu kommen. Da liegt vieles im Argen. Die NICHT-Unterscheidung zwischen Flüchtling und Menschen, die sich 'legal' bemühen ist beim BMFM nicht da. Traurig!
Vielleicht sind die momentan alle mit der asylkriese überfordert
Kann sein, aber ich glaube nicht daran dass sie noch so viel zum überprüfen haben und Monate lang nicht beenden können.
die prüfen die asylsuchenden. du kommst aus einem land, dass sicher ist und du hast keine priorität.
na das sie tätig werden sollen.