Ausgezahlter Pflichtteil. Reicht eine selber geschriebene und unterschriebene Bestätigung?

3 Antworten

Oder können die 4 Geschwister das Geld was durch einen Fehler zu wenig angegeben wurde, auch noch verlangen?

Ja. Ganz abgesehen davon, dass die hier widergegebene Formuierung hasrsträubender Unsinn ist, denn nicht "alle Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüche des Verstorbenen" sonder die der Pflichtteilsberechtigten gegen den Nachlass resp. Erben sollten mit diesr Abgeltungserklärung wohl gemeint sein:

Nach § 2332 BGB beginnt die Regelverjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche von drei Jahren mit dem Erbfall.

Ist die Berechnungsgrundlage für den Pflichtteilsanspruch fehlerhaft ermittelt oder berechnet, steht jedem Pflichtteilsberechtigten Nachforderung zu.

Erst 3 Jahre nach dem Erbfall wäre der Erbe da aus dem Schneider.

G imager761


Die Abfertigung muss nicht dem Pflichtteil entsprechen und kann frei vereinbart werden dachte ich.

natürlich müssen die nicht die zeche für die fehler deines bekannten zahlen...!?

Luzt66 
Beitragsersteller
 03.04.2017, 12:14

Danke für die Antwort.

Versteh nicht ganz.Die Frage war ob das unterschriebe rechtsgültig ist und die vier nun nicht mehr bekommen weil die unterschrieben haben.

WerWeissEsDoch  03.04.2017, 12:17
@Luzt66

und meine antwort ist, dass die das natürlich nachfordern können

Luzt66 
Beitragsersteller
 03.04.2017, 12:21
@WerWeissEsDoch

Obwohl er eine schriftliche Bestätigung hat das damit alle Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüche abgegolten und erledigt sind?

Kuestenflieger  03.04.2017, 14:27
@Luzt66

welch ein konstrukt wegen einer einfachen sache .

da zahlst den 4 parteien eben etwas nach !

geiz ist geil : überweisungskosten abziehen !!!