Bafög und Pflichtteil?
Hallo,
ich würde gerne Bafög beantragen.
Jetzt ist es aber so, dass mein Vater vor kurzem gestorben ist. Wegen der landwirtschaftlichen Höferolle hat meine Mutter den Betrieb übernommen. Mir und meinen Geschwistern steht nun aber ein nicht unerheblicher Pflichtteil zu.
Meine Mutter kann diesen aber aus finanziellen Gründen garnicht auszahlen ohne Maschinen oder Haus verkaufen zu müssen!
Darum möchte ich gerne wissen, muss so ein Pflichtteil überhaupt angegeben werden? Zählt es zu meinem Vermögen, da es eine "Forderung" gegen eine andere Person ist, die ich erst einfordern muss bevor ich Bafäg bekomme?
Oder muss man Pflichtteile die nicht ausbezahlt sind und auch nicht ausgezahlt werden können eventuell garnicht angeben?
Danke im Voraus.
4 Antworten
Ich würde da nichts verschweigen sondern offiziell beim Bafög Amt vorsprechen.
Niemand wird gezwungen den Betrieb zu verkaufen. Die Frage wird sein ob du gezwungen bist den Pflichtteil einzufordern. Und wie hoch dieser wirklich ist. Bei landwirtschaftlichen Betrieben zählt nicht der echte Wert sondern der viel geringere Ertragswert. Aber das kann je Bundesland unterschiedlich sein.
Das ist wirklich eine schwierige Frage. Es wäre ja auch nicht so einfach, nur deinen Teil zu verkaufen. Und ob von den anderen Erben erwartet kann, dass sie den Hof verkaufen müssen, um dich auzuzahlen, weiß ich nicht. Meine Mutter musste damals unsere Häuser nicht verkaufen und ich habe trotzdem Bafög bekommen.
Ich kann dir auch nicht sagen, ob es ausreicht oder überhaupt noch möglich ist, dass du auf deinen Erbteil verzichtest, oder ob das Amt das gar nicht anerkennen würde.
Frag mal Fortuna1234, sie weiß das sicher. ;)
Und noch eins: Mein aufrichtiges Mitgefühl für euren Verlust.
Ja, das musst du angeben, aber du kannst das Erbe ausschlagen, dann gehört dir nichts mehr.
Solange nichts aufs Konto kommr brauchst auch nichts anzugeben
Falsch. Wenn man Land besitzt muss man den wert des Lands (oder der immobilie etc.) Sehr wohl angeben
Naja als meine Großtante verstorben ist, hat sie meine Mutter zur Alleinerbin ernannt und mir ein Vermächtniss von XXX€ hinterlassen.
Dieses Vermächtnis musste ich beim Amt angeben, obwohl ich davon ja auch nichts auf dem Konto hatte...
Steht auch auf den Antragsformularen das Vermächtnisse anzugeben sind, da Forderung gegen andere. Ist nun die Frage ob es sich gleich Verhält oder ob da Unterschiede zwischen Vermächtnis und Pflichtteil sind.