Bafög und Pflichtteil?

4 Antworten

Ich würde da nichts verschweigen sondern offiziell beim Bafög Amt vorsprechen.

Niemand wird gezwungen den Betrieb zu verkaufen. Die Frage wird sein ob du gezwungen bist den Pflichtteil einzufordern. Und wie hoch dieser wirklich ist. Bei landwirtschaftlichen Betrieben zählt nicht der echte Wert sondern der viel geringere Ertragswert. Aber das kann je Bundesland unterschiedlich sein.

Das ist wirklich eine schwierige Frage. Es wäre ja auch nicht so einfach, nur deinen Teil zu verkaufen. Und ob von den anderen Erben erwartet kann, dass sie den Hof verkaufen müssen, um dich auzuzahlen, weiß ich nicht. Meine Mutter musste damals unsere Häuser nicht verkaufen und ich habe trotzdem Bafög bekommen.

Ich kann dir auch nicht sagen, ob es ausreicht oder überhaupt noch möglich ist, dass du auf deinen Erbteil verzichtest, oder ob das Amt das gar nicht anerkennen würde.

Frag mal Fortuna1234, sie weiß das sicher. ;)

Und noch eins: Mein aufrichtiges Mitgefühl für euren Verlust.

Ja, das musst du angeben, aber du kannst das Erbe ausschlagen, dann gehört dir nichts mehr.

Solange nichts aufs Konto kommr brauchst auch nichts anzugeben

Dancingonmyown  09.12.2020, 14:20

Falsch. Wenn man Land besitzt muss man den wert des Lands (oder der immobilie etc.) Sehr wohl angeben

ReggaeRambo123 
Beitragsersteller
 09.12.2020, 14:22

Naja als meine Großtante verstorben ist, hat sie meine Mutter zur Alleinerbin ernannt und mir ein Vermächtniss von XXX€ hinterlassen.

Dieses Vermächtnis musste ich beim Amt angeben, obwohl ich davon ja auch nichts auf dem Konto hatte...

Steht auch auf den Antragsformularen das Vermächtnisse anzugeben sind, da Forderung gegen andere. Ist nun die Frage ob es sich gleich Verhält oder ob da Unterschiede zwischen Vermächtnis und Pflichtteil sind.