Ausgangssperre fuer 21 Jaehrige Berufschueler im Internat erlaubt?
Hallo,
ich habe grade meine Lehre angefangen und bin deshalb turnusweise in einem Internat untergebracht. Nun schliessen die netten Herren aber puenktlich um 22 Uhr die Tueren und lassen mich nicht mehr raus und verhaengen "ausgangssperren" . Das tolerier icht aber nicht da ich mich nicht einsperren lasse wenn ich schon fuer mein Zimmer indem ich mich 2 WOchen aufhalte miete zahle, duscgeld etc.
Faellt das noch unter das Jugenschutzgesetz oder wie kann ich mich dagegen wehren? Meinermeinung nach grenzt das an Freiheitsberaubung.
6 Antworten
Hier greift die Hausordnung des Internats der du mit dem Einzug in diese Einrichtung zugestimmt hast. Da spielt es keine Rolle wie alt du bist.
Jugendschutz ist da ohne Bedeutung, zudem du volljährig bist. Der Tatbestand der Freiheitsberaubung ist nicht gegeben.
Das ist keine Freiheitsberaubung,denn du weißt ganz genau,dass du zu bestimmten Zeiten das Gebäude nicht verlassen darfst - deine Freiheit kannst du dir aber zu jeder anderen Zeit wieder holen.
Die haben dort das Hausrecht und dürfen somit jederzeit untersagen,dass Personen dort ein- und ausgehen.
wenn Du ein billiges Zimmer willst musst Du dich auch an die Regeln des Hauses halten, sonst musst Du halt ein billliges Hotel suchen oder in der Jugendherberge übernachten.
hier in diesen Nest gibt es weder Hotel noch Jugendherberge... sonst waer ich ja nich in solch einer Unterkunft XD das mal nebenbei..
Diejenigen denen das Internat gehört haben dort das Hausrecht und dürfen bestimmen wann die Türen geschlossen werden. Wenn Du dort wohnen willst, musst Du Dich natürlich an die Regeln dort halten. Dagegen kannst Du dich wehren, in dem Du ausziehst. Es zwingt Dich ja niemand dort zu wohnen.
Das wird mit Jugendschutz nicht zu tun haben, sondern mit deren Hausordnung! Diese hast du bei einzug akzeptiert. Es zwingt dich ja keiner dort zu wohnen! Miete halt ein Zimmer!