Darf der Betreuer Beziehungen verbieten?
Darf ein Betreuer eigentlich Beziehungen verbieten, oder generell das treffen anderer Menschen? Selbst wenn es die Mutter oder der Vater ist? Oder darf er sowas nur machen wenn es Riskant ist für den betreuten? Oder darf er auch generell Ausgangssperren verhängen?
4 Antworten
Nein, darf er nicht.
Mit wem du zusammen bist und deine Zeit verbringst ist alleine deine Entscheidung und eine Ausgangssperre wäre sogar Freiheitsberaubung, also Strafbar
Dann sorge frühzeitig mit einer notariell beglaubigten Generalvollmacht dafür, dass es nicht zur Einsetzung eines gesetzlichen ( vom Gericht bestimmten ) Betreuers kommt.
Man kann sich also dagegen wehren ja? Wann braucht es dann einen Betreuer? Hab nämlich noch keinen.
Ein Betreuungsverfahren muss immer von irgendjemandem angestoßen werden. Dies kannst du auch selbst sein, dies könnten vielleicht deine Eltern sein, evtl auch die Ärzte/die Sozialberatung in der Klinik/ Wohngruppe.
Wenn du zu irgendjemand blindes Vertrauen hast, der auch bereit ist den Job zu übernehmen, könntest du diese Vollmacht selbst ausstellen und zB hier erfassen und hinterlegen.
https://www.vorsorgeregister.de/
In deinem Fall würde ich aber empfehlen diese Vollmacht evtl notariell beglaubigen zu lassen.
Da du Volljährig bist, sind deine Eltern nicht mehr zwangsläufig deine Betreuer.
Als Betreuter kannst du einer Betreuung widersprechen, sofern du hierzu geistig/körperlich noch in der Lage bist.
In der Wohngruppe musst du dich an Regeln halten, oder diese können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen..
Es hat durchaus schon Betreute gegeben, deren nächste Angehörige seitens eines Betreuers, selbst in den Stunden des herannahenden Todes, nicht mehr zu ihnen gelassen wurden.
Letztendlich hat ein Betreuer relativ viel "Macht" ..... denn viele Betreute stehen dem machtlos gegenüber.
Dann sollte man sich aber mit einem Eilantrag an das Betreuungsgericht wenden. der Betreuer ist ja nicht allmächtig und es sind schon öfter Betreuer entbunden und aus der Betreuerliste gestrichen worden, weil sie ihre Kompetenzen weit überschreiten.
Brauch ich überhaupt einen Betreuer? Dürfen sie also Ausgangssperre verhängen?
Die Betreuung wird ja auf jeden Fall vom Gericht angeordnet. Zuerst kommt ein Gutachter (Arzt), der feststellt ob überhaupt eine Betreuung erforderlich ist, dann Richter/in selbst. Da kann man solche Fragen gut loswerden. Und auch später kann man sich immer selbst an das Gericht wenden, wenn man den Eindruck hat, dass irgend was nicht richtig läuft. Eine Betreuung ist ja keine Entmündigung, sondern eine Hilfe.
Hat ihm nicht zu interessieren? Ich Frage nur falls ich ein Betreuer haben muss. Meine den gesetzlichen.