Gute ausreden für polizei?

8 Antworten

Es gibt diese gesetzliche Ausgangssperre nicht.

Zeig mal eine ordentlichecQuelle für die behauptete "Ausgangssperre".

Wenn du keine findest, dann liegt es daran, dass du sie einfach nur erfunden hast und mit der Tatsache kannst du deine zusammengelogene Frage wieder löschen lassen...

AssassineConno2  29.04.2017, 11:41

Deine Aussage macht 0 Sinn. Das Gerücht mit der Ausgangssperre hält sich ziemlich hartnäckig aufgeund der Paragraphen im Jugendschitzgesetz, nach welchen es Kindern und Jugendlichen Verboten ist zu gewissen Zeiten Bars, etc. zu besuchen. Also lösch mal bitte deine "erfundene und zusammengelogene Antwort" ;)

Lestigter  29.04.2017, 18:41
@AssassineConno2

Google mal bitte "Gerücht" und dann lies deinen Text in dem Zusammenhang..

Wegen irgendwas zusammengesponnenes, das nichts mit dem Jugendschutzgesetz oder den darin vorgegebenen Erlaubnis zum Aufenthalt in Gaststätten oder Nachtclubs und Bars zu tun hat hängst du dich ganz schön aus dem Fenster.

Ich schreibs mal laaangsam für dich auf um was es in der Frage geht und was da erfunden wurde:

Der Fragesteller behauptet (hat erfunden) " mit 13 nach der gesetzlichen "ausgangssperre draussen" zu sein sei verboten. Von Irgendwem, wahrscheinlich von seiner "Mudda" oder wer auch immer sich dafür ausgibt..

Nun haben eigentlich alle hier verstanden (dich ausgenommen).,, dass mit "draussen" nicht "in einer Bar, Gaststätte oder Nachtclub drinnen" gemeint sein kann.

Wenn du das auch  verstehst, dann wäre das schön und würde mich freuen -  OK?

Bis dahin lache ich mir weiter den A** ab über deine Unwissenheit und deinen Kommentar zu meiner Antwort...


Es ist zwar vorgeschrieben, wann man rein muss, aber nicht, wann man wieder raus darf.
;)

Devkey  28.04.2017, 23:42

Es ist nicht vorgeschrieben wann man rein muss...

Hallo.

Plausible Erklärungen oder Ausreden gibt es nicht, die Polizei, kann dir noch 100 Ausreden erzählen, wenn sie denn wollte.

Mit Gruß

Bley 1914

Es gibt soweit ich weiß keine Ausgangsperre mehr. Diese gild nur für bestimmte Orte, Lokale etc. Ganz sicher bin ich mir aber nicht. In Begleitung eines Erwachsenen (18 Jahre) z.B deinem Bruder darfst du auf jeden Fall solange du willst.

Wenn es soweit kommt das die Polizei dich kontrolliert sagste halt einfach was du tust. Geht die doch nichts an. Mehr als ein "dududu" kann und wird sowieso nicht kommen :-)

Grüße

Tevezzz  29.04.2017, 06:47

Ich rede auch nicht von Lokalen o.ä wo er sich mit seinem Bruder aufhalten kann, sondern auf der Straße. Und natürlich bekommt er nicht mehr als ein "dududu" selbst wenn er nach Hause gebracht wird. Es wird keine rechtlichen Folgen haben.

Lestigter  29.04.2017, 18:43
@Tevezzz

Lass es, der hat das mit  dem "draussen" nicht kapiert und googelt noch..

AssassineConno2  29.04.2017, 00:27

Blödsinn Blödsinn blödsinn. 1. Gilt* 2. Ja es gibt keine Ausgangssperre. In der Öffentlichkeit darf er sich so lange aufhalten wie seine Eltern ihm das genehmigen, jedoch nicht an im Jugendschitz aufgezählten Orten. 3. In Begleitung seines Bruders....FALSCH. Sein Bruder ist kein Erziehungsberechtigter und deshalb darf er auch mit dem Bruder nicht um 22 Uhr in ner Bar sitzen. 4. Mehr als dududu.... ja doch. Sie können ihn Heim zu seinen Eltern bringen. Rein präventiv. 5. Geht sie doch nichts an. Doch. Wenn ein KIND um die Zeit alleine rumrennt geht die das schon was an.