Kann ein 14 jähriger dem Jugendamt/Kinderheim entkommen?
Da ich arbeiten muss und meine Exfrau in die Psychiatrie kam, hat das Jugendamt meine Kinder ins Heim gesperrt. Das war vor 6 Jahren. Obwohl meine Exfrau wieder normal ist, lässt das Jugendamt die Kinder nicht mehr raus. Mein Sohn wird aber nächstes Jahr 14. Angeblich dürfen die Kinder dann mitreden, wo sie leben möchten. Wenn mein Sohn, der unter dem Heimaufenthalt sehr leidet, sich mit 14 entschließt das Heim zu verlassen um zu einem Elternteil zu ziehen - kann das Jugendamt da etwas dagegen tun? Oder hat er ab seinem 14.Lebensjahr tatsächlich die Chance dem Heim und den Schikanen des Jugendamtes zu entkommen?
6 Antworten
Ich will hier nicht bestreiten, dass es manchmal in solchen Fällen zu Fehlentscheidungen kommt, grundsätzlich hat das Jugendamt aber kein Interesse an unnötigen Fremdunterbringungen von Kindern, alleine schon aufgrund der hohen Kosten. Und Entscheidungsträger ist immer das Familiengericht, niemals das Jugendamt. Entsprechend müsst ihr entweder freiwillig der Sache zugestimmt haben oder das Gericht hat einen Vormund eingesetzt. Entsprechend steht es euch aber auch zu jedem Zeitpunkt zu, dass ihr den Rechtsweg beschreitet. Solche Fälle sind aber immer zu individuell, als dass man da pauschale Aussagen machen kann. Ganz allgemein wäre aber der Wunsch eines 14jährigen schon deutlich zu berücksichtigen. Sollte die ganze Sache über das Gericht gelaufen sein wrde aber ggf. zuvor ein (neues) Erziehungsfähigkeitsgutachten eingeholt werden und bei positivem Ergebnis und klarem Wunsch des Kindes könnte es dann schon eine Rückführung geben.
Das ist ein schwieriges Thema.
Wie begründet denn das Jugendamt die Heimunterbringung? Dass die Mutter vor 6 Jahren in der Psychiatrie war und der Vater arbeitet, kann es allein nicht sein.
Bist du der Sachbearbeiter, oder was?
Ich habe den Fragesteller gefragt. Solche Kommentare finde ich gar nicht gut. Ich würde gerne helfen, vor allem den Kindern, die nichts für die Situation können, daher habe ich eine Rückfrage gestellt.
Hey CaseyJean78
Nicht ärgern-es gibt User die müssen,ohne was zu sagen, dazwischen quaken. Du machst alles richtig. :-D
Wenn das Jugendamt das Sorgerecht hat, dann kann der Jugendliche nicht ausziehen.
Es stimmt nicht, dass sich Jugendliche mit 14 entscheiden können, wo sie leben wollen. Das können sie erst mit 18.
Es ist schon sehr bitter, dass der eigene Vater die Kinder nicht nimmt, weil er "arbeiten" muss.
Das Jugendamt entzieht nicht einfach so mal die Sorge und gibt zig tausende von Euros aus, um Kinder in ein Heim zu stecken. Die Heime haben Wartelisten...
Da unterschätzt Du die Macht der Kinderheimindustrie und der Psychologenmafia, die im Interesse dieser Industrie alle nur denkbaren, haarspalterischen Ideen entwickelt und die Eltern schlecht zu machen.
Bla.
Was soll ich bitte sonst machen? Also obdachloser Penner auf der Straße leben und den Lebensunterhalt erbetteln? Dann kann ich doch meine Kinder erst recht nicht behalten. Oder die Kinder alleine zuhause lassen wenn ich arbeiten gehen? Dann verletze ich die Aufsichtspflicht und verliere die Kinder erst recht. Oder einen Babysitter bezahlen? Ich bin kein Grossverdiener, das kann ich nicht.
Alleinerziehende Mütter oder Väter bekommen Hartz4 und bekommen vom Jugendamt auch eine Tagesmutter, damit kann man auch arbeiten gehen.
Mit der Einstellung säßen in Deutschland die Hälfte aller Kinder im Heim.
Ist das Kindwohl gefährdet z.b. Gewalttätigkeit oder sexuelle Übergriffe, wird er erst mit 18 seinen Aufenthalt bestimmen können.
Auch Drogensucht kann diesem Anliegen entgegen stehen, dein Arbeitsfleiss wird nicht der Grund sein, Heimunterkunft anzuordnen, ich kenne viele Allein erziehende Beruftstätuge, deren Kinder in Ganztagsschulen gehen..
was hast du in den letzten 6 jahren getan um die kinder aus dem heim zu holen? warum sollte es irgendeine relevanz haben, was du nach 6 jahren willst, als dir mal kurz einfällt, dass du mal kinder hast.
er hat keine chance. im heim lebt kind seit 6 jahren problemlos. es geht ihm dort gut und man kümmert sich um das kind. die entscheidungen wann er das heim verlässt, treffen die betreuer und nicht das kind. eigene entscheidungen darf er mit 18 treffen.
frage: hast du das gemeinsame sorgerecht? hast du regen kontakt zu den kindern? wie oft und in welchem umfang? was kannst du vorweisen und warum unbedingt jeztt?
im heim lebt kind seit 6 jahren problemlos. es geht ihm dort gut und man kümmert sich um das kind. die entscheidungen wann er das heim verlässt, treffen die betreuer und nicht das kind.
Das ist von vorne bis hinten Unsinn.
mutter und vater erziehungsunfähig-.